Rechtsprechung
BGH, 16.05.1984 - IVa ZR 106/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichten eines Rechtsbeistandes - Pflicht zur periodischen Rechenschaftslegung - Recht zur Verweigerung der Auskunftserteilung - Interesse des Gläubigers vom Inkasso-Beauftragten zu erfahren in welcher Höhe vom Schuldner Zahlungen eingegangen sind - Versprechen des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 666, § 675
Auskunftspflicht eines mit dem inkassobeauftragten Rechtsbeistand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 31
- WM 1984, 1164
- BB 1984, 1514
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 199/62
Rechtsfolgen eines "gentlemen's agreement" in einem eine "Meistbegünstigung" bei …
Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVa ZR 106/82
Selbst wenn die Klägerin zunächst auf ihr Auskunftsrecht gemäß § 666 BGB ganz oder teilweise verzichtet hätte, könnte sie daran nicht festgehalten werden, wenn sich nachträglich begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Beklagten ergeben hätten (BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - Ib ZR 199/62 - MDR 1964, 570 = BB 1964, 410 - LM § 242 [Be] Nr. 19).Daß der Verdacht sich später - z.B. bei einer gerichtlichen Beweisaufnahme - als zutreffend erweist, hat der BGH im Urteil vom 22. Januar 1964 (aaO) nicht gefordert; nach diesem Urteil genügt es vielmehr, daß Umstände vorliegen, die bei vernünftiger Beurteilung ein Mißtrauen rechtfertigen.
- BGH, 30.04.1964 - VII ZR 156/62
Anspruch auf Auskunftserteilung gegen Archichtekten
Auszug aus BGH, 16.05.1984 - IVa ZR 106/82
Auskunft kann nach Maßgabe des § 242 BGB (vgl. BGHZ 41, 318, 321) über jede, vom Geschäftsführer im Rahmen des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber vorgenommene Tätigkeit, insbesondere auch über die von ihm für den Auftraggeber eingenommenen und verauslagten Beträge verlangt werden.
- BGH, 11.01.2011 - II ZR 187/09
Anspruch der Kapitalanleger auf Auskunft über Namen und Anschrift der …
Die Auskunft darf danach nur verweigert werden, wenn an ihrer Erteilung kein vernünftiges Interesse besteht oder das Interesse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zu dem für die Erteilung erforderlichen Aufwand steht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1984 - IVa ZR 106/82, WM 1984, 1164, 1165; Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 168; Urteil vom 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95, ZIP 1998, 1539, 1540). - BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11
Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung …
Im Ausgangspunkt zutreffend weist die Revision allerdings darauf hin, dass bei auf Dauer angelegten Geschäftsbesorgungsverhältnissen eine Rechenschaftslegung kraft ausdrücklicher oder stillschweigender Abrede auch in periodischen Zeitabschnitten verlangt werden kann (BGH, Urteile vom 16. Mai 1984 - IVa ZR 106/82, WM 1984, 1164, 1165 und vom 10. Juni 1976 - II ZR 175/74, WM 1976, 868;… Bamberger/Roth/Czub, BGB, 2. Aufl., § 666 Rn. 9). - BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95
Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer …
Hiernach darf die Auskunft verweigert werden, wenn an ihrer Erteilung kein vernünftiges Interesse besteht oder das Interesse des Auftraggebers so unbedeutend ist, daß es in keinem Verhältnis zu dem für die Erteilung notwendigen Aufwand steht (BGH, Urt. v. 16. Mai 1984 - IVa ZR 106/82, WM 1984, 1164, 1165).
- OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12
Architektenhonorar für Bauleistungsdienste
Der Geschäftsführer kann daher die erforderte Auskunft nicht nur dann verweigern, wenn der Auftraggeber an ihr kein vernünftiges Interesse hat (§ 226 BGB), sondern auch dann, wenn dessen Interesse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zu dem Aufwand stehen würde, der durch die Erteilung der Auskunft dem Geschäftsführer entstehen würde (vgl. BGH WM 1984, 1164-1167). - KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00
Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten
Der RA kann daher die erforderte Auskunft nicht nur dann verweigern, wenn der Auftraggeber an ihr kein vernünftiges Interesse hat (§ 226 BGB), sondern auch dann, wenn dessen Interesse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zu dem Aufwand steht, der durch die Erteilung der Auskunft entsteht (BGH, WM 1984, 1164, 1165; NJW 1998, 2969). - OLG München, 23.12.2009 - 7 U 3044/09
Weitergabepflicht agenturbezogener Rabatte durch eine Media-Agentur im Rahmen …
- OLG Hamburg, 26.06.2009 - 11 U 75/09
Mittelbare Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Auskunftspflicht des …
Denn ungeachtet des § 5.2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages käme ein Einsichts- oder Auskunftsanspruch der Kläger wegen § 242 BGB ohnehin nur innerhalb der Grenzen des Erforderlichen und Zumutbaren in Betracht (vgl. BGHZ 137, 162, 169; BGH WM 1984, 1164, 1165; LG Berlin, NZG 2001, 375, 377). - LG Frankfurt/Main, 17.07.2007 - 21 O 162/07
Geschlossener Immobilienfonds: Anleger müssen in Krisenzeiten der Gesellschaft …
Der Auskunftsanspruch wird dabei zum einen durch die Erforderlichkeit und zum anderen durch die Zumutbarkeit begrenzt, § 242 BGB (vgl. BGHZ 137, 162, 169; BGH WM 1984, 1164, 1165). - LG Frankfurt/Main, 08.05.2009 - 21 O 78/08
Geschäftsbesorgungsverhältnis: Anspruch gegen eine Treuhandkommanditistin auf …
Der Auskunftsanspruch wird dabei zum einen durch die Erforderlichkeit und zum anderen durch die Zumutbarkeit begrenzt, § 242 BGB (vgl. BGHZ 137, 162, 169; BGH WM 1984, 1164, 1165). - AG Düsseldorf, 11.03.2011 - 48 C 6285/10
Anspruch des Kommanditisten auf Auskunftserteilung über die Namen und Adressen …
Die Auskunft darf danach nur verweigert werden, wenn an ihrer Erteilung kein vernünftiges Interesse besteht oder das Interesse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zu dem für die Erteilung erforderlichen Aufwand steht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1984 - IVa ZR 106/82, WM 1984, 1164, 1165; Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 168; Urteil vom 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95, ZIP 1998, 1539, 1540).". - LG München I, 29.09.2016 - 12 O 14588/15
Auskunft über Mitgesellschafter einer Fondsgesellschaft