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   BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80   

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https://dejure.org/1980,1372
BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80 (https://dejure.org/1980,1372)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1980 - IVa ZR 11/80 (https://dejure.org/1980,1372)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80 (https://dejure.org/1980,1372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Provision durch die Vermittlung eines Gesellschaftsvertrages - Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklervergütung - Abhängig machen der Zahlungspflicht vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Zeitpunkt der Fälligkeit einer Maklerprovision bei bedingungsloser Provisionsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 1006
  • WM 1980, 1071
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1966 - VIII ZR 111/64

    Entstehung des Lohnanspruchs des Maklers, Entschließungsfreiheit des

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80
    In Maklerverträgen wird verhältnismäßig häufig vereinbart, daß die Provision erst nach Ausführung des Geschäfts, insbesondere nach Eingang des Kaufpreises zu zahlen sei (vgl. dazu aus der Rechtsprechung RGZ 95, 134; RG LZ 1921, 61; RG JW 1922, 487; BGH LM BGB § 652 Nr. 18 = NJW 1966, 1404; OLG Hamburg OLG 34, 51).

    In der Regel wird der Maklerlohn nach Ablauf der Zeitspanne als fällig angesehen werden können, innerhalb derer die Ausführung des Hauptvertrages erwartet werden konnte (BGH LM BGB § 652 Nr. 18 = NJW 1966, 1404).

  • BGH, 20.06.1969 - IV ZR 796/68

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Maklervertrages bei Aufhebung des zugrunde

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80
    Sie kann aber auch so gemeint sein, daß lediglich die Fälligkeit des mit dem Abschluß des Hauptvertrages entstandenen Provisionsanspruchs bis zur Zahlung des Kaufpreises hinausgeschoben werden soll (vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 24. Oktober 1924 VII 917/23, zitiert nach BGB-RGRK 12. Aufl. § 652 Rdn. 16; ähnlich Urteil des BGH vom 20. Juni 1969 IV ZR 796/68 für den Fall einer entsprechenden nachträglichen Vereinbarung).

    Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist dann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des vermutlichen Parteiwillens zu bestimmen (BGH, Urteil vom 20. Juni 1969 - IV ZR 796/68).

  • RG, 12.03.1919 - V 363/18

    Rechtliche Natur des Handlungsagenturvertrags im Unterschiede vom Maklervertrag;

    Auszug aus BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80
    In Maklerverträgen wird verhältnismäßig häufig vereinbart, daß die Provision erst nach Ausführung des Geschäfts, insbesondere nach Eingang des Kaufpreises zu zahlen sei (vgl. dazu aus der Rechtsprechung RGZ 95, 134; RG LZ 1921, 61; RG JW 1922, 487; BGH LM BGB § 652 Nr. 18 = NJW 1966, 1404; OLG Hamburg OLG 34, 51).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Daß bei einer solchen Konstellation der einen Partei ein Zeuge in der Person des Mitarbeiters zur Seite steht, während die Gegenseite, die selbst die Verhandlungen geführt hat, sich auf keinen Zeugen stützen kann, stellt in einem späteren Gerichtsverfahren eine Benachteiligung dar, die im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 448 ZPO berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.1980 - IVa ZR 11/80, WM 1980, 1071, 1073; Urt. v. 9.10.1997 - IX ZR 269/96, NJW 1998, 306 f.).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Schließlich stehen auch die Ausführungen des Berufungsurteils zur Fälligkeit der Forderung im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 19.6.1980 - IVa ZR 11/80 - LM BGB § 652 Nr. 68 = WM 1980, 1071 unter I 2).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    Die Vereinbarung, dass die Zahlung eines bestimmten Betrages von einem zukünftigen Ereignis abhängt, kann zwar als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung verstanden werden (BGH MDR 1980, 1006; NJW 1986, 1035; FG Rheinland-Pfalz EFG 1996, 1079, dazu auch BFH/NV 1999, 15).
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Diesen Nachteil wird das Gericht jedenfalls zu berücksichtigen haben, wenn es über einen Antrag der Partei, die die Verhandlungen selbst geführt hat, sie als Partei zu vernehmen, entscheidet (BGH, Urt. v. 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80, WM 1980, 1071, 1073 für den Fall der Zeugenaussage des Zedenten der Klageforderung).
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 121/83

    Auslegung scheinbar widerspruchsvoller Vertragsbestimmungen

    Sie kann aber auch so gemeint sein, daß lediglich die Fälligkeit des mit dem Abschluß des Hauptvertrages entstandenen Provisionsanspruchs bis zur Zahlung des Kaufpreises hinausgeschoben werden soll (BGH, Urteile vom 20. Juni 1969 - IV ZR 796/68 - und vom 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80 = LM BGB § 652 Nr. 68 = WM 1980, 1071 = MDR 1980, 1006).
  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96

    Patentrecht - Krankenhausmüllentsorgungsanlage: Anfechtung von Lizenzvertrag

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus der von ihr angeführten Entscheidung des IVa- Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 19. Juni 1980 (WM 1980, 1071).
  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 2440/17

    Bestimmung des Vertretenen durch Auslegung und der Fälligkeit des Maklerlohns

    Haben die Parteien eines Maklervertrages - wie hier - die Fälligkeit, nicht aber die Entstehung des Provisionsanspruchs von einem bestimmten Ereignis abhängig gemacht, das später nicht eingetreten ist, dann ist der Zeitpunkt der Fälligkeit nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des vermutlichen Parteiwillens zu bestimmen (BGH, Urteil vom 19. Juni 1980 - IVa ZR 11/80 -, juris).
  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Aber die - aus Gründen der Waffengleichheit gebotene - Befragung musste, auch wenn damit der Beweisnot der Klägerin vom Ansatz her am ehesten hätte begegnet werden können (BGH WM 1980, 1071, 1073; BGH NJW-RR 1994, 1143 ), nicht notwendig nach den förmlichen Regeln der Parteivernehmung erfolgen (zu deren Möglichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines "Anfangsbeweises" vgl. einerseits OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Greger in Zöller, ZPO , 22. Aufl., § 448 Rn. 2, 2 a; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 3; andererseits Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 448 Rn. 22; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405).
  • OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Aus diesem Grund fordert die Rechtsprechung und die herrschende Auffassung in der Literatur zu Recht, daß, abgesehen von Sonderfällen (vgl. z.B. BGH WM 1980, S. 1071; BGH NJW 1990, S. 11721) die Parteivernehmung nach § 448 erst nach umfassender Würdigung aller anderen angebotenen und erhobenen Beweise in Betracht kommen kann, wenn bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die streitige Tatsachenbehauptung spricht; andernfalls würde die Amtsvernehmung zur Willkür (vgl. Münchener Kommentar/Schreiber, § 448Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 22.09.1999 - 5 U 2036/98

    Bedingung- oder Fälligkeitsabrede bei Maklerlohnversprechen

    Die Abrede kann aber auch so gemeint sein, dass lediglich die Fälligkeit des mit dem Abschluss des Hauptvertrages entstandenen Provisionsanspruchs bis zur Zahlung des Kaufpreises hinausgeschoben werden soll (BGB WM 1980, 1071, 1072 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.1997 - 6 Sa 219/97

    Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen für die fristlose Kündigung; Nutzen

  • BGH, 03.02.1998 - X ZR 181/96

    "Krankenhausmüllentsorgungsanlage"; Anfechtung eines Lizenzvertrages

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