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   BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82   

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https://dejure.org/1983,2111
BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82 (https://dejure.org/1983,2111)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - IVa ZR 11/82 (https://dejure.org/1983,2111)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 (https://dejure.org/1983,2111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Maßgeblichkeit der Minderung des Grades der Berufsunfähigkeit für die Herabsetzung bzw. Einstellung der Rentenzahlungen - Vorliegen einer Bindung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 210
  • VersR 1984, 51
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82
    Das angefochtene Urteil widerspricht auch nicht dem Urteil des früheren IV. Zivilsenats BGHZ 66, 250; das Berufungsgericht stellt sich vielmehr ersichtlich auf den Boden jener von ihm selbst herangezogenen Entscheidung.
  • BGH, 03.03.1982 - IVa ZR 256/80

    Kosten des Sachverständigenverfahrens nach VHB

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82
    Die Auslegungsregel des § 5 AGBG schuf jedoch kein neues Recht; sie gibt vielmehr nur die Rechtslage wieder, die nach schon damals gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 242 BGB bereits früher geltendes Recht war (vgl. BGHZ 83, 169, 174 [BGH 03.03.1982 - IVa ZR 256/80] zu dem rechtsähnlichen Fall der Anwendung der Rechtsgrundsätze des § 9 AGBG vor dessen Inkrafttreten).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    An ein solches - allein an den Vorgaben des § 2 BB-BUZ zu orientierendes - Anerkenntnis bleibt der Versicherer grundsätzlich gebunden; gerade in dieser Bindung erschließt sich der Sinn der Regelung in § 7 BB-BUZ (Senatsurteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51; vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 unter 3).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Jedoch macht § 7 (3) BB-BUZ nur dann einen Sinn, wenn der Versicherer grundsätzlich an sein Anerkenntnis gebunden bleibt und von ihm - abgesehen von Fallbesonderheiten - nur dann wieder abrücken kann, wenn er in dem vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nachweisen kann, daß sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, daß dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf berufliche Betätigungsmöglichkeiten des Versicherten führt (so schon Senatsurteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auch bisherigen Senatsentscheidungen - vgl. z.B. Urteile vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51; vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277; vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86] und BGHZ 121, 284 [BGH 17.02.1993 - IV ZR 206/91] - lagen derart gestaltete Sachverhalte zugrunde: Der Berufsunfähigkeit gemäß § 2 Ziff. 1 (Prognose) oder § 2 Ziff. 3 (Fiktion der Prognose) der vereinbarten Bedingungen auslösende Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers war im Zeitpunkt der Abgabe des Anerkenntnisses noch unverändert.
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Bereits mit Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51 hat der Senat klargestellt, daß die Versicherer bei Verwendung dieser Musterbedingungen mit der Leistungsanerkennung nach Prüfung ihrer Leistungspflicht eine Selbstbindung eingehen, von der sie sich nicht einseitig in einem weitergehenden Umfang wieder lösen können, als dies ihre AVB ausdrücklich vorsehen.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 228/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Jedoch macht § 7 (2) BB-BUZ nur dann einen Sinn, wenn der Versicherer grundsätzlich an sein Anerkenntnis gebunden bleibt und von ihm - abgesehen von Fallbesonderheiten - nur dann wieder abrücken kann, wenn er in dem von ihm vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nachweisen kann, daß sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, daß dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf die beruflichen Betätigungsmöglichkeiten des Versicherten geführt hat (so schon Senatsurteil vom 3. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2015 - 5 U 31/14

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Beamten

    "Ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und ihrer Kenntnis hiervon" (BGH, Urt. v. 05.10.1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51) steht dem Versicherer kein Recht zur Leistungseinstellung zu.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Jedoch macht § 7 (2) nur dann einen Sinn, wenn der Versicherer grundsätzlich an sein Anerkenntnis gebunden bleibt und - abgesehen von Fallbesonderheiten - davon nur dann wieder abrücken kann, wenn er in dem vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nachweisen kann, daß sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, daß dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf berufliche Betätigungsmöglichkeiten des Versicherten führt (so schon Senatsurteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    § 6 BB-BUZ erhält - ebenso wie § 7 Nr. 2 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51) - nur dann einen Sinn, wenn die Beklagte in der Regel, d.h. bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihr bekannt gewordenen Umstände an ihr erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder ihrer Kenntnis hiervon abweichend von ihrer früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dessen ungeachtet wären aufgrund der Bindungswirkung des Anerkenntnisses (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51) im Nachprüfungsverfahren ohnehin nur neue gesundheitliche oder berufliche (§ 7 Abs. 1 B-BUZ) Entwicklungen zu berücksichtigen; an Fehleinschätzungen ist der Versicherer gebunden.
  • OLG Celle, 31.08.2006 - 8 U 144/05

    Berufsunfähigkeit eines Architekten nach einem Herzinfarkt; Anspruch aus einer

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in der BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung die Leistungszusage des Versicherers bindende Wirkung entfaltet (vgl. BGH, VersR 84, 51; VersR 86, 277 ff.; VersR 86, 1113 (1114)).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

  • OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1667/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Saarbrücken, 04.02.1998 - 5 U 413/95

    Zeitpunkt des Beginns der Leistungspflicht aus einer

  • BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84

    Darlegung einer objektiven Täuschungshandlung - Abschluss einer

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