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   BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 113/82   

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https://dejure.org/1984,1565
BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 113/82 (https://dejure.org/1984,1565)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1984 - IVa ZR 113/82 (https://dejure.org/1984,1565)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1984 - IVa ZR 113/82 (https://dejure.org/1984,1565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung eines Ehemäklervertrages von einem Eheanbahnungsdienstvertrag - Verpflichtung eines Maklers zu einer Maklertätigkeit innerhalb eines Dienstvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 656 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen Ehemäkler- und Eheanbahnungsdienstvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2407
  • MDR 1985, 31
  • FamRZ 1984, 763
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81

    Ehevermittlungsvertrag

    Auszug aus BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 113/82
    Rechtlich möglich ist Jedoch auch ein Vertrag, in dem sich der Vermittler zu einer Dienstleistung verpflichtet, die von dem Vertragspartner ohne Rücksicht auf den Erfolg honoriert werden soll (BGHZ 87, 309, 312).

    In der bereits erwähnten Entscheidung BGHZ 87, 309 hat der Senat einen Ehevermittlungsvertrag als Dienstvertrag behandelt, obwohl sich dort der Inhaber des Eheanbahnungsinstituts nur zu einer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit, nicht aber zur Durchführung von Veranstaltungen, Reisen oder ähnlichem verpflichtet hatte.

    Anders als in dem in BGHZ 87, 309 behandelten Fall läßt sich aus den Bedingungen der Beklagten auch nicht entnehmen, daß sie sich allgemein zu der Tätigkeit verpflichtet hätte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich war.

    Diese schließt nur solche Rückzahlungsansprüche aus, die darauf gestützt werden, daß der Auftraggeber gemäß § 656 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zur Leistung hätte gezwungen werden können (BGHZ 87, 309, 316 unter II 2).

    Daß auf Eheanbahnung gerichtete Verträge nicht sittenwidrig sind und daß sie auch in der Form eines Dienstvertrages abgeschlossen werden können, hat der Senat bereits in BGHZ 87, 309, 313 anerkannt.

  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 124/03

    Begriff des Partnerschaftsvermittlungsvertrages

    Auf den festgestellten Partnervermittlungsvertrag (richtiger: Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag; vgl. zur Rechtsnatur BGHZ 106, 341, 343 ff; 112, 122, 123) ist § 656 Abs. 1 Satz 1 BGB analog anwendbar, der für den Ehemaklervertrag - wie auch sinngemäß für den Eheanbahnungsdienstvertrag (vgl. BGHZ 87, 309, 313; BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 113/82 - NJW 1984, 2407; BGHZ 112, 122, 125 ff) - die Klagbarkeit des Vergütungsanspruchs ausschließt (BGHZ 87, 309, 314 f).
  • BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 354/87

    Formularmäßige Abbedingung des Kündigungsrechts bei einem Ehe- oder

    Ein auf Herbeiführung einer Ehe (oder einer außerehelichen Partnerschaft) gerichteter Vertrag kann entweder als Ehemaklervertrag oder als Eheanbahnungsdienstvertrag ausgestaltet sein (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 113/82 - LM Nr. 4 zu § 656 BGB = NJW 1984, 2407 = FamRZ 1984, 763).

    Diese Vorschrift findet zwar auch auf Eheanbahnungsdienstverträge Anwendung (BGHZ 25, 124, 126; 87, 309, 313; BGH Urteil vom 4. Dezember 1985 - IV a ZR 75/84 - NJW 1986, 927 = FamRZ 1986, 240); sie schließt jedoch nur solche Rückzahlungsansprüche aus, die darauf gestützt werden, daß der Auftraggeber nach § 656 Abs. 1 BGB nicht hätte zur Leistung gezwungen werden können (BGHZ 87, 309, 316 unter Ziffer II 2; BGH Urteil vom 9. Mai 1984 - IV a ZR 113/82 - NJW 1984, 2407 = FamRZ 1984, 763 = LM Nr. 4 zu § 656 BGB).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

    Dem Kläger steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von EUR 7.999,-- aus §§ 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zu, weil der zwischen den Parteien geschlossene Partnervermittlungsvertrag vom 03. September 2003 - der ein Dienstvertrag ist (vgl. BGH NJW 1983, 2817; 1984, 2407; 2008, 982; Palandt/Sprau, BGB, § 656 Rn. 1 a) - wegen eines besonders groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung sittenwidrig und damit nichtig ist, § 138 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Möglich ist jedoch auch eine Vertragsgestaltung, bei der lediglich die Tätigkeit als solche vergütet wird, bei der also das Entgelt unabhängig vom Erfolg der Bemühungen des Vermittlers zu zahlen ist (BGHZ 87, 309, 312; BGH Urteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 113/82 - FamRZ 1984, 763).
  • OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02

    Zur Erfolgsabhängigkeit eines Partnervermittlungsvertrages mit

    Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich nicht um einen erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrag (analog dem Ehemaklervertrag nach § 656 BGB, vgl. hierzu BGHZ 87, 309; 112, 122), sondern um einen Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag (vgl. auch BGH NJW 1984, 2407 f.).
  • AG Siegburg, 23.07.2004 - 111 C 117/04

    Kündigung ohne wichtigen Grund eines Patnervermittlungsvertrags als besondere

    Vielmehr liegt ein Dienstvertrag vor, der die Verpflichtung des Vermittlers zum Tätigwerden enthält, die vom Auftraggeber ohne Rücksicht auf den Erfolg zu honorieren ist (vgl. BGHZ 87, 309 und BGH NJW 1984, 2407; Palandt/Sprau, 63. Auflage, § 656 Rn 1a).

    Diese Vorschrift findet zwar auch auf Partnerschaftsanbahnungsdienstverträge Anwendung (BGH NJW 1957, 1536; BGH NJW 1988, 2817; BGH, NJW 1986, 927); sie schließt jedoch nur solche Rückzahlungsansprüche aus, die darauf gestützt werden, dass der Auftraggeber nach § 656 Abs. 1 BGB nicht hätte zur Leistung gezwungen werden können (BGHZ 106, 341; BGH NJW 1983, 2817; BGH, NJW 1984, 2407).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.1986 - 8 U 234/86
    Der Bundesgerichtshof hat zwar festgestellt (vgl. BGH NJW 1984, 2407 = BGHF 4, 331), daß es einem Partnervermittlungsinstitut verwehrt ist, für eine bloße maklertypische Tätigkeit eine erfolgsunabhängige Vergütung zu verlangen.
  • OLG Hamburg, 28.08.1985 - 5 U 135/84

    Wesen des Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Vergleichbarkeit der Dienstleitung

    Der BGH hat einen Ehevermittlungsvertrag als Dienstvertrag behandelt, obschon sich der Inhaber des Eheanbahnungsinstituts lediglich zu einer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit verpflichtet hatte (BGHZ 87, 309 = NJW 1983, 2817 m. abl. Anm. Gilles; vgl. auch BGH NJW 1984, 2407).
  • OLG Koblenz, 22.12.1992 - 3 U 1222/92

    Rückforderung einer Maklergebühr Partnervermittlungsvertrag mit

    Ein Eheanbahnungsdienstvertrag oder eine Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag, der den Auftraggeber zur Honorierung näher zu bestimmender Dienste des Vermittlers ohne Rücksicht auf den Erfolg verpflichten würde, liegt eindeutig nicht vor (hierzu BGH NJW 1984, 2407 ff. und NJW 1990, 2550 ff.).
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