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   BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86   

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https://dejure.org/1988,1524
BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86 (https://dejure.org/1988,1524)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1988 - IVa ZR 128/86 (https://dejure.org/1988,1524)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 128/86 (https://dejure.org/1988,1524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wörtliches Angebot der geschuldeten Dienste durch den Dienstverpflichteten - Voraussetzungen, um den Dienstberechtigten in Annahmeverzug zu versetzen - Erklärung des Angebots vor der Kündigung des Dienstvertrages durch den Dienstberechtigten - Möglichkeit der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvertrag; Annahmeverzug des Dienstberechtigten; Kündigung; Vergütungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 293, 295, 615
    Annahmeverzug des Dienstberechtigten bei Angebot vor Kündigung des Dienstvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1201
  • NJW-RR 1988, 632 (Ls.)
  • ZIP 1988, 453
  • MDR 1988, 477
  • WM 1988, 459
  • BB 1988, 935
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86
    Es kann sich allerdings für seine Ansicht nicht auf die von ihm zitierten Rechtsprechungs- und Literaturstellen (BAG NJW 1969, 1734; Staudinger/Löwisch BGB 12. Aufl. § 295 Rdn. 3; MünchKomm/Walchshöfer BGB 2. Aufl. § 295 Rdn. 6; Palandt/Heinrichs BGB 45. Aufl. § 295 Anm. 1 (richtig: Anm. 2); Jauernig/Vollkommer BGB 3. Aufl. 1984 § 295 Anm. 3) stützen; dort wird lediglich ausgesprochen, daß das wörtliche Angebot des Schuldners zeitlich der Annahmeweigerung des Gläubigers nachfolgen müsse.

    Ob ein wörtliches Angebot auch in den Fällen genügt, in denen der Dienstberechtigte zwar schon die Annahme der geschuldeten Leistung verweigert, eine Kündigung aber noch nicht ausgesprochen hat, ist bisher noch nicht (auch nicht in BAG NJW 1969, 1734) entschieden worden.

  • BGH, 13.03.1986 - IX ZR 65/85

    Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach Kündigung des Dienstverhältnisses des

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86
    Hat ein Dienstverpflichteter die Möglichkeit, den Dienstberechtigten in Annahmeverzug zu setzen, versäumt er es aber, die hierzu erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen, so hat dies nach § 615 BGB nicht etwa nur zur Folge, daß er zur Nachholung der Dienste verpflichtet bleibt; vielmehr kann der Dienstverpflichtete in diesem Falle überhaupt keinen Vergütungsanspruch mehr geltend machen (so wohl auch das Urteil des IX. Zivilsenats vom 13. März 1986 - IX ZR 65/85 - LM BGB § 295 Nr. 3).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Ein der Erklärung der Beklagten, sie werde die ihr gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB geschuldete Leistung nicht annehmen, nachfolgendes (BGH, Urteil vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 128/86, WM 1988, 459; Palandt/Grüneberg, aaO, § 295 Rn. 4; MünchKommBGB/Ernst, 7. Aufl., § 295 Rn. 7) wörtliches Angebot der Klägerin nach § 295 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1991 - V ZR 229/90, BGHZ 116, 244, 250) hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters

    Der Bundesgerichtshof hat sie bisher lediglich angesprochen, ohne sie entscheiden zu müssen (vgl. Urteile vom 13. März 1986 - IX ZR 65/85 = LM § 295 BGB Nr. 3 und vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 128/89 = NJW 1988, 1201).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 1/17

    Jobcenter stellt wegen Vermieters Mietzahlung ein: Kündigung wegen

    Die Zivilrechtsprechung hat eine solche ernstliche Annahmeverweigerung bislang für den Fall einer unberechtigten fristlosen Kündigung eines Dienstvertrages durch den Dienstleistungsberechtigten (BGH NJW 1988, 1201) für möglich gehalten, wenn der unberechtigten Kündigung ein erneutes wörtliches Angebot gefolgt ist oder wenn der Dienstleistungsberechtigte zu erkennen gegeben hat, auf keinen Fall die Leistung des Dienstleistungsverpflichteten anzunehmen (vgl. Ernst in MünchKommBGB, 7. Aufl., § 295 Rn. 7 m.w.N.).
  • KG, 20.12.2004 - 8 U 66/04

    Gewerberaummietvertrag: Verwirkung eines Kündigungsrechts wegen Nichtzahlung

    Denn die Verweigerung der Entgegennahme ist nur dann ein ausreichender Anlass für ein rein wörtliches Angebot der Leistungserbringung, wenn die Verweigerung der Entgegennahme vor dem Angebot erfolgt (vgl. BGH NJW 1988, 1201).
  • OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 61/16

    Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Darlehensgebers nach Widerruf eines

    Die Annahmeverweigerung muss zeitlich vor dem Angebot erklärt werden (BGH, Urteil vom 20.01.1988 - IVa ZR 128/86, WM 1988, 459; Palandt, aaO, § 295 Rn. 4).
  • OLG Köln, 27.01.1994 - 12 U 116/93
    Den Beklagten ist zwar zuzugeben, daß der Bundesgerichtshof strenge Anforderungen an das nach § 295 BGB erforderliche wörtliche Angebot des Dienstverpflichteten stellt (BGH NJW-RR 1986, 794; NJW 1988, 1201).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.01.1988 (NJW 1988, 1201) zum Ausdruck gebracht hat, bedarf das nach § 295 BGB erforderliche wörtliche Angebot keiner bestimmten Form.

  • OLG Braunschweig, 12.05.2005 - 8 U 121/03

    Berechnung: Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Rückabwicklung

    Das darin liegende wörtliche Angebote ist aber grundsätzlich nur dann ausreichend, wenn diesem die Weigerung der anderen Partei zeitlich vorausgeht (BGH NJW 1988, 1201; OLG Hamm NJW-RR 1992, 667, 668; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., - 295 Rn. 4).

    Die Klägerin hat ihr sodann ein Rückgabeangebot, wie in der Regel erforderlich (vgl. BGH NJW 1988, 1201), nicht unterbreitet.

  • LG Düsseldorf, 29.12.2015 - 10 O 432/14

    Feststellungsbegehren bzgl. der Umwandlung eines Darlehensvertragsverhältnisses

    Allerdings muss die Annahmeverweigerung zeitlich vor dem Angebot erklärt worden sein (BGH NJW 88, 1201; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 295 Rn. 4).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 12 U 109/21

    Wirksamkeit eines Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Die Annahmeverweigerung muss zeitlich vor dem Angebot erklärt werden (BGH, Urteil vom 20. Januar 1988 - IVa ZR 128/86, juris; Grüneberg, in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 295, Rn. 4; Senat, Urteil vom 31. Januar 2019 - 12 U 61/16, juris Rn. 55).
  • AG Dorsten, 11.02.2021 - 21 C 198/20

    Prozessbürgschaft, Herausgabe

    Das wörtliche Angebot muss nach der Annahmeverweigerung bzw. nach der unterlassenen Mitwirkungshandlung erklärt werden (BGH NJW 1988, 1201; Erman, 16. Auflage 2020, § 295 BGB, Rn. 2).

    Der BGH führt in seiner Entscheidung vom 20.01.1988 (Aktenzeichen: IVa ZR 128/86) aus, dass das wörtliche Angebot des Schuldners zeitlich der Annahmeverweigerung des Gläubigers nachfolgen müsse.

  • OLG Köln, 26.05.2021 - 13 U 205/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages Treuwidrigkeit eines Widerrufs

  • OLG Köln, 20.05.1994 - 19 U 150/93

    Haftung des Verkäufers bei Annahmeverzug des Käufers im Falle eines

  • OLG Köln, 06.06.1994 - 19 U 150/93

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtlieferung bestellter

  • LAG Hessen, 27.10.1998 - 9 Sa 2487/97

    Vergütungsanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs; Unmöglichkeit die

  • LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
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