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   BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85   

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BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85 (https://dejure.org/1987,637)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1987 - IVa ZR 130/85 (https://dejure.org/1987,637)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 130/85 (https://dejure.org/1987,637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Provisionspflicht aus dem Maklervertrag bei Weitergabe der Maklerinformation an Dritte - Aufnahme einer Klausel bezüglich der Maklerprovision bei Weitergabe von Informationen an Dritte in die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklervertrages - Wirksame Einbeziehung ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionspflicht bei unberechtigter Weitergabe von Maklerinformationen an Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 652, § 276
    Formularmäßige Vereinbarung der Provisionspflicht bei Weitergabe eines Nachweises an einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Formularmäßige Klausel über Courtagehaftung bei Weitergabe des Nachweises

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2431
  • NJW-RR 1987, 1339 (Ls.)
  • MDR 1987, 564
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84

    Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von

    Auszug aus BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85
    Im Rahmen dieser Gesetzesvorschrift kann von ihr eine Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in gleicher Meise verlangt werden wie hinsichtlich der Umstände, die vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu beurteilen sind (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70; Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - WM 1986, 1477 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85
    Das bedeutet aber nicht, daß die klagende Partei auf jeden Tatsachenvortrag zur Entstehung und zur Höhe des Schadens verzichten dürfte; aus ihrem Vorbringen müssen sich zumindest ausreichende Anhaltspunkte für eine Schätzung des Schadens ergeben (RGZ a.a.O.; BGH Urteile vom 26. November 1986 - VII ZR 260/85 - und vom 7. Juli 1969 - VI ZR 233/69 - LM ZPO § 287 Nr. 39 = NJW 1970, 1970).
  • RG, 24.06.1911 - VI 525/10

    Pfandbestellung an einem Warenlager. ; Gesetzwidriger Pfandverkauf.

    Auszug aus BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85
    Im Rahmen dieser Gesetzesvorschrift kann von ihr eine Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in gleicher Meise verlangt werden wie hinsichtlich der Umstände, die vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu beurteilen sind (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70; Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - WM 1986, 1477 m.w.N.).
  • RG, 06.04.1911 - VI 202/10

    Übergang von Ersatzansprüchen auf Knappschaftskassen

    Auszug aus BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85
    Im Rahmen dieser Gesetzesvorschrift kann von ihr eine Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in gleicher Meise verlangt werden wie hinsichtlich der Umstände, die vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu beurteilen sind (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70; Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - WM 1986, 1477 m.w.N.).
  • RG, 10.05.1906 - VI 344/05

    Geschäftsführung ohne Auftrag.

    Auszug aus BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85
    Im Rahmen dieser Gesetzesvorschrift kann von ihr eine Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in gleicher Meise verlangt werden wie hinsichtlich der Umstände, die vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu beurteilen sind (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70; Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - WM 1986, 1477 m.w.N.).
  • RG, 20.05.1935 - VI 43/35

    1. Ist die selbstschuldnerische Bürgschaft von der Hauptschuld unabhängig? 2.

    Auszug aus BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 130/85
    Im Rahmen dieser Gesetzesvorschrift kann von ihr eine Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in gleicher Meise verlangt werden wie hinsichtlich der Umstände, die vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu beurteilen sind (RGZ 63, 280, 288; 76, 204, 211; 77, 201, 206; 148, 65, 70; Senatsurteil vom 24.9.1986 - IVa ZR 236/84 - WM 1986, 1477 m.w.N.).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BGH 14. Januar 1987 - IVa ZR 130/85 - NJW 1987, 2431; 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104 = NJW 2000, 1110; 4. Juli 1997 - V ZR 405/96 - NJW 1997, 3022).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Anders als im Fall des Senatsurteils vom 14. Januar 1987, IVa ZR 130/85 - zur Veröffentlichung bestimmt -, in welchem der Verwender nur auf seine auf der Rückseite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen hatte, so daß sein Hinweis die davon abgesetzten »Vorbemerkungen« nicht erfaßte, weist die Beklagte als Verwenderin durch Übersendung ihres mit »Auftragsbestätigung« überschriebenen Formulars ihre Kunden ausdrücklich auf deren Inhalt hin und gibt ihnen Gelegenheit, in zumutbarer Weise davon Kenntnis zu nehmen.
  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 154/17

    Verpflichtung eines Maklerkunden zur Provisionszahlung gegenüber dem Makler bei

    Dies folgt aus dem Wesen des Maklervertrags und aus der gegenseitigen vertraglichen Treuepflicht (BGH, Urteil vom 14. Januar 1987 - IVa ZR 130/85, NJW 1987, 2431, 2432 [juris Rn. 27]).

    bb) Ob der Maklerkunde den Nachweis des Maklers vor jedermann geheim halten muss, insbesondere auch vor mit ihm in Hausgemeinschaft zusammen lebenden Familienangehörigen, ist zweifelhaft (vgl. BGH, NJW 1987, 2431, 2432 [juris Rn. 27]).

    Der Bundesgerichtshof hat bislang die Frage offen gelassen, ob eine Verletzung der Pflicht zur Vertraulichkeit vorliegt, wenn der Maklerkunde zum Besichtigungstermin einen nahen Familienangehörigen mitbringt (vgl. BGH, NJW 1987, 2431, 2432 [juris Rn. 27]).

    cc) Ein Schadensersatzanspruch des Maklers setzt die schlüssige Darlegung des Anspruchstellers voraus, dass es ihm gelungen wäre, die im Prozess geltend gemachte Provision durch Nachweis desselben Objekts an einen anderen Kunden zu erwerben, wenn der Maklerkunde das Angebot vertraulich behandelt hätte (BGH, NJW 1987, 2431, 2432 [juris Rn. 31]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 1081 [juris Rn. 9]).

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