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   BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87   

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BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87 (https://dejure.org/1988,1146)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1988 - IVa ZR 161/87 (https://dejure.org/1988,1146)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 (https://dejure.org/1988,1146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Risikoausschluss sog. kleiner Kraftfahrzeugklauseln oder Benzinklauseln in Pflichthaftpflichtversicherung - Einordnung eines nicht versicherbaren Fahrzeuggebrauchs des Halters oder Besitzers des Fahrzeugs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB - kleine Kfz- oder Benzinklausel; AKB § 5; AHB - kleine Kfz- oder Benzinklausel; AKB § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1; AKB § 10 Abs. 1, § 5
    Umfang des Risikoausschlusses in der Kraftfahrtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 412
  • MDR 1989, 525
  • NZV 1989, 146
  • VersR 1989, 243
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 73/87

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87
    Zu einem derartigen Gebrauch können Reparaturen zu rechnen sein, die der Besitzer oder Halter an einem Kraftfahrzeug vornimmt, wenn sich hierbei die besonderen Gefahren des Fahrzeugs auswirken, vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87 mit entsprechenden Rechtsprechungs- und Literatur-Hinweisen.

    In dem am 16. Februar 1977 entschiedenen Fall - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 - bestand eine sog. Ruhensversicherung; in den am 10. Juli 1980 - BGHZ 78, 52 -, am 27. Juni 1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854 - und am 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87 - entschiedenen Fällen ging es um die Frage des Gebrauches von Fahrzeugen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen waren, so daß die Versicherbarkeit eines Fahrzeuggebrauches in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung außer Zweifel stand.

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 7/83

    Umfang des Haftungsausschlusses aufgrund der sog. kleinen Benzinklausel in der

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87
    Am 27. Juni 1984 hatte der erkennende Senat über die Reichweite einer sog. kleinen Kraftfahrzeug- oder Benzinklausel in einer Privathaftpflichtversicherung zu befinden, die Schäden ausnahm, "die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz und dem Führen von ... Kraftfahrzeugen." (IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854).

    In dem am 16. Februar 1977 entschiedenen Fall - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 - bestand eine sog. Ruhensversicherung; in den am 10. Juli 1980 - BGHZ 78, 52 -, am 27. Juni 1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854 - und am 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87 - entschiedenen Fällen ging es um die Frage des Gebrauches von Fahrzeugen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen waren, so daß die Versicherbarkeit eines Fahrzeuggebrauches in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung außer Zweifel stand.

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87
    In dem am 16. Februar 1977 entschiedenen Fall - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 - bestand eine sog. Ruhensversicherung; in den am 10. Juli 1980 - BGHZ 78, 52 -, am 27. Juni 1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854 - und am 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87 - entschiedenen Fällen ging es um die Frage des Gebrauches von Fahrzeugen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen waren, so daß die Versicherbarkeit eines Fahrzeuggebrauches in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung außer Zweifel stand.
  • BGH, 16.02.1977 - IV ZR 42/76

    Eintritt des Haftpflichtversicherers für einen durch ein auf einem Abstellplatz

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87
    In dem am 16. Februar 1977 entschiedenen Fall - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 - bestand eine sog. Ruhensversicherung; in den am 10. Juli 1980 - BGHZ 78, 52 -, am 27. Juni 1984 - IVa ZR 7/83 - VersR 1984, 854 - und am 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87 - entschiedenen Fällen ging es um die Frage des Gebrauches von Fahrzeugen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen waren, so daß die Versicherbarkeit eines Fahrzeuggebrauches in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung außer Zweifel stand.
  • BGH, 20.06.1960 - II ZR 199/58

    Kfz-Ruheversicherung

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 161/87
    Nach der Ausgestaltung, die diese Art der Versicherung in § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 bis 6 AKB erfahren hat, handelt es sich lediglich um die zeitweilige - vom Versicherungsnehmer herbeizuführende - Unterbrechung, richtiger die Beschränkung (BGHZ 32, 390, 394) eines bestehenden, vollen Versicherungsschutzes aus der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, nicht dagegen um eine selbständig begründbare Versicherung (minderen Umfanges) für die Inanspruchnahme aus den Folgen des Gebrauches eines zulassungspflichtigen, aber noch nicht oder noch nicht wieder zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs.
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Insoweit erkennt der Versicherungsnehmer, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. etwa Senatsurteile vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 unter 3a; vom 16. Oktober 1991 - IV ZR 257/90 - VersR 1992, 47 unter 1), dass mit der hier in Rede stehenden Klausel grundsätzlich vom Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen werden soll, was als typisches Kraftfahrzeuggebrauchsrisiko in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versicherbar ist.
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Damit bewegt sich das Landgericht im Einklang mit der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 26.10.1988, IVa ZR 73/87, VersR 1988, 1283; Urt. v. 14.12.1988, IVa ZR 161/87, VersR 1989, 244; Urt. v. 21.02.1990, IV ZR 271/88, VersR 1990, 482) und des erkennenden Senats (Beschl. v. 09.12.1988, 20 W 76/88, VersR 1989, 696).
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Sie stimmen mit der Rechtsprechung des Senats überein (Urteile vom 21. Februar 1990 - IV ZR 271/88 - VersR 1990, 482; vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 unter 3 b, c; vom 26. März 1986 - IVa ZR 86/84 - VersR 1986, 537).

    Für die Frage des Deckungsschutzes ist allein entscheidend, ob sich der Art nach ein Risiko der Privat- oder der Kfz-Haftpflichtversicherung verwirklicht hat (Senatsurteile vom 14. Dezember 1988 aaO unter 2. a; vom 16. Februar 1977 - IV ZR 42/76 - VersR 1977, 468 unter IV.).

    Deshalb zieht die Rechtsprechung des Senats seit langem bei der Frage, ob ein "Gebrauch" des Fahrzeugs im Sinne der kleinen Benzinklausel vorliegt, den Bedeutungsgehalt des in § 10 AKB verwendeten Begriffs heran, um das mit der Klausel verfolgte Ziel eines Deckungsanschlusses der Privathaftpflichtversicherung an die Kfz-Haftpflichtversicherung zu erreichen (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1988 aaO unter 3. b, c).

    Damit lag - anders als in den Senatsentscheidungen vom 14. Dezember 1988 aaO, und 21. Februar 1990 aaO - ein versicherbarer Fahrzeuggebrauch im Sinne der AKB vor.

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 271/88

    Versicherungsvertragsrecht: Gebrauch eines Kraftfahrzeugs i.S. der

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 26.10.1988 - IVa ZR 73/87 - VersR 1988, 1283 und 14.12.1988 - IVa ZR 161/87 - VersR 1989, 243 ausgeführt, daß zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs auch Reparaturen gehören, bei denen sich die besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugs auswirken.
  • LG Dortmund, 07.07.2016 - 2 S 51/15

    Benzinklausel bei Falschbetankung eines Pkw

    Die "Benzinklausel" gelangt deshalb nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich unter Beteiligung eines Kraftfahrzeuges ein Risiko verwirklicht, dass sich bei verständiger Betrachtung nicht als Gebrauchtsrisiko des Fahrzeugs darstellt und deshalb auch in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung überhaupt nicht versichert werden konnte (BGH IV a ZR 161/87, Urteil vom 14.12.1988 = Versicherungsrecht 1989, 243).

    Zum Deckungsbereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und nicht der Privathaftpflichtversicherung zählen demnach diejenigen Schadensfälle, die mit dem Fahrzeuggebrauch in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH IV a ZR 161/87, Urteil vom 14.12.1988 = Versicherungsrecht 1989, 243).

  • OLG Hamm, 10.06.2015 - 20 U 80/15

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund der

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung können zu dem Gebrauch eines Fahrzeugs auch Reparaturen zu rechnen sein, die der Besitzer oder Halter an einem Kraftfahrzeug vornimmt, wenn sich hierbei die besonderen Gefahren des Fahrzeugs auswirken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87-juris-, BGH, Urteil vom 14.12.1988, IVa ZR 161/87 -juris).
  • OLG Hamm, 07.08.2015 - 20 U 80/15

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund der

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung können zu dem Gebrauch eines Fahrzeugs auch Reparaturen zu rechnen sein, die der Besitzer oder Halter an einem Kraftfahrzeug vornimmt, wenn sich hierbei die besonderen Gefahren des Fahrzeugs auswirken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1988 - IVa ZR 73/87-juris-, BGH, Urteil vom 14.12.1988, IVa ZR 161/87 -juris).
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