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   BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87   

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https://dejure.org/1988,391
BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87 (https://dejure.org/1988,391)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1988 - IVa ZR 209/87 (https://dejure.org/1988,391)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 (https://dejure.org/1988,391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung aus abgetretenem Recht - Forderungsübergang kraft Gesetzes auf Verpfänder - Voraussetzungen für die Entstehung eines Provisionsanspruchs - Aufhebung eines Hilfsanspruchs wegen Zurückverweisung des Rechtsstreits hinsichtlich des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1225, 1273; ZPO § 559 Abs. 1
    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 219
  • NJW 1989, 1486
  • MDR 1989, 432
  • JR 1989, 328
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87
    Kommt jedoch das Berufungsgericht bei der erneuten Prüfung zu dem Ergebnis, daß der Hauptanspruch begründet sei, so hat es in dem Urteil, das diesem Anspruch stattgibt, gleichzeitig die frühere Entscheidung über den Hilfsantrag aufzuheben (Abgrenzung zu BGHZ 21, 13, 16).

    Ob sich Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann für ihre Auffassung auf BGHZ 21, 13, 16 berufen können, erscheint zweifelhaft: Die dortigen Ausführungen dienten nur dazu, die Zulässigkeit einer Eventualwiderklage zu begründen.

  • BGH, 01.04.1971 - VII ZR 297/69

    Teilurteil bei eventueller Klagenhäufung

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87
    Da zwei selbständige Ansprüche vorlagen, war es zulässig, daß das Berufungsgericht den Hauptanspruch durch Teilurteil abgewiesen und den Hilfsanspruch mit der für erforderlich gehaltenen Maßgabe dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat (BGHZ 56, 79).
  • BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 66/82

    Rückgewährung einer Maklerprovision - Beauftragung als Nachweismakler -

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87
    Bei der Entscheidung der Frage, ob der tatsächlich zustandegekommene Hauptvertrag mit dem identisch ist, für dessen Herbeiführung die Provision versprochen, kommt es in der Regel nicht auf die rechtstechnische Ausgestaltung der Transaktion, sondern auf den vom Provisionsschuldner erstrebten wirtschaftlichen Erfolg an (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 30. November 1983 - IV a ZR 58/82 - WM 1984, 342 - und vom 14. Dezember 1983 - IV a ZR 66/82 - WM 1984, 412.
  • BGH, 30.11.1983 - IVa ZR 58/82

    Bedingung einer Provisionspflicht an die Zahlung eines Kaufpreises durch den

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87
    Bei der Entscheidung der Frage, ob der tatsächlich zustandegekommene Hauptvertrag mit dem identisch ist, für dessen Herbeiführung die Provision versprochen, kommt es in der Regel nicht auf die rechtstechnische Ausgestaltung der Transaktion, sondern auf den vom Provisionsschuldner erstrebten wirtschaftlichen Erfolg an (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 30. November 1983 - IV a ZR 58/82 - WM 1984, 342 - und vom 14. Dezember 1983 - IV a ZR 66/82 - WM 1984, 412.
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Da die Entscheidung insoweit unter der auflösenden Bedingung stand, daß dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird, fehlt es ihr nunmehr an einer verfahrensrechtlichen Grundlage (BGHZ 21, 13, 16; 106, 219, 221; 112, 229, 232; vgl. auch Brox, Festschrift Heymanns Verlag, 1965, S. 121, 136; Merle, ZZP 83 [1970], 436, 456; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rdn. 9; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO, § 536 Rdn. 26).
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Sollte das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, die Kündigung vom 24. November 2009 habe das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst, und dem Kündigungsschutzantrag stattgeben, hat es seine Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubsabgeltung aufzuheben und für gegenstandslos zu erklären (vgl. BGH 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87 - zu IV der Gründe, BGHZ 106, 219) .
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Da das Amtsgericht diese Entscheidung über einen Hilfsantrag getroffen hat, steht sie unter der auflösenden Bedingung der endgültigen Stattgabe des Hauptantrages (vgl. BGHZ 106, 219, 221) und kann daher für die Prüfung des allein noch verfahrensgegenständlichen Hauptantrages keine Bedeutung erlangen (vgl. BGHZ 112, 229, 332 für das Revisionsverfahren).
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