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   BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87   

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https://dejure.org/1989,1115
BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87 (https://dejure.org/1989,1115)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1989 - IVa ZR 247/87 (https://dejure.org/1989,1115)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 (https://dejure.org/1989,1115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzversicherung - Baurisiko - Grundstückskauf - Bauleistungen - Versagung von Rechtsschutz wegen eingreifen einer Auschlussklausel - Begriff des unmittelbaren Zusammenhanges

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 4 Abs. 1 lit.k
    Begriff und Umfnag des Baurisikos

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB f. Rechtsschutzvers. (ARB) § 4 Abs. 1 Buchst. k
    Rechtsschutzversicherung: Ausschluß für Baurisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 603
  • MDR 1989, 619
  • VersR 1989, 470
  • DB 1989, 2375
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87
    Der Senat hat in dem genannten Urteil betont, daß bei der Auslegung von dem Grundsatz auszugehen ist, daß Ausschlußklauseln nicht weiter ausgedehnt werden dürfen, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (vgl. auch BGHZ 65, 142, 145) [BGH 17.09.1975 - IV ZR 17/75].
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus BGH, 01.02.1989 - IVa ZR 247/87
    Der Bundesgerichtshof hatte sich bereits in seinemUrteil vom 16. Oktober 1985 (IVa ZR 49/84 = VersR 1986, 132) mit dem Begriff des unmittelbaren Zusammenhanges in der genannten Klausel zu beschäftigen.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Der geforderte Zusammenhang muß dabei nicht nur zeitlich bestehen, sondern es muß darüber hinaus auch ein innerer sachlicher Bezug gegeben sein (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84 - VersR 1986, 132 unter 2; vom 1. Februar 1989 - IVa ZR 247/87 - VersR 1989, 470 unter 2; vom 14. Februar 1990 - IV ZR 4/89 - VersR 1990, 485 unter 4; vom 10. November 1993 - IV ZR 87/93 - VersR 1994, 44 unter 3).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2012 - 7 U 102/11

    Zur Unzulässigkeit einer Klausel in Rechtsschutzversicherungsverträgen, nach der

    Auch früher gebräuchliche Klauseln, die auf einen "unmittelbaren Zusammenhang" abgestellt haben, sind, obwohl ihre Reichweite in Schrifttum und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt wurde, trotz dieser Unsicherheiten nicht als intransparent bezeichnet worden (vgl. etwa BGH VersR 1986, 132; VersR 1989, 470).
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Dieser fehlt im allgemeinen, wenn es sich um eine angebliche Täuschung über Eigenschaften des Grundstücks handelt, die keinen Baumangel zur Folge haben (Ergänzung zu Senat vom 1.2.1989 - IVa ZR 247/87 = VersR 89, 470).

    In seinem Urteil vom 1. Februar 1989 (IVa ZR 247/87 - VersR 1989, 470 unter 3) hat der Senat zusätzlich daran erinnert, daß bei der Auslegung auch der Baurisikoklausel auf das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abzustellen ist, der zwar den Wortlaut, aber nicht dessen Entstehungsgeschichte kennt.

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