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   BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87   

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https://dejure.org/1988,1499
BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87 (https://dejure.org/1988,1499)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1988 - IVa ZR 250/87 (https://dejure.org/1988,1499)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1988 - IVa ZR 250/87 (https://dejure.org/1988,1499)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87
    Wie der Senat im Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - NJW 1981, 579 eingehend dargelegt hat, ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber die Pflicht des Revisionsklägers zur Glaubhaftmachung abschaffen und stattdessen eine amtliche Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Wertfestsetzung gemäß § 3 2. Halbs. ZPO einführen wollte; eine solche Regelung wäre mit dem Zweck und der Tendenz der Revisionsrechtsreform unvereinbar.
  • RG, 07.05.1908 - IV 174/08

    Kann ein Urteil, durch das die Revision als unzulässig verworfen worden ist,

    Auszug aus BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87
    Da Glaubhaftmachung erforderlich ist, ist jede Beweiserhebung, die nicht sofort erfolgen kann, unstatthaft (§ 294 Abs. 2 ZPO); durch diese Vorschrift wird die dem Gericht bei der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Streitwertfestsetzung in § 3 2. Halbs. ZPO eingeräumte Ermessensfreiheit eingeschränkt (vgl. RGZ 68, 334, 340; vgl. auch RGJW 1912, 543; WarnRspr 1908, 104; 1911, 98; Gruchot Bd. 56, 1065, 1066).
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Die Revisionsnovelle vom 15. September 1975 (BGBl. I 1863) hatte im Hinblick auf den Umstand, daß das Berufungsgericht die Beschwer von Amts wegen festzusetzen hatte (§ 546 Abs. 2 Satz 1 ZPO a.F.), von einer entsprechenden Regelung abgesehen; gleichwohl ging die Rechtsprechung weiterhin davon aus, daß Glaubhaftmachung genüge (BGH, Beschl. v. 9. März 1988, IVa ZR 250/87, BGHR ZPO § 546 Abs. 2, Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 240/94

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Streitigkeit über Vertragspartner eines

    Denn der Kläger hat bereits nicht hinreichend glaubhaft gemacht, daß diese Kosten einen Betrag von 60.000 DM übersteigen (zum Erfordernis der Glaubhaftmachung vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - NJW 1981, 579 und vom 9. März 1988 -IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 283/99

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Neue Tatsachen können deshalb für die Bewertung der Beschwer nur insoweit von Bedeutung sein, als sie für die Wertbemessung zu diesem Zeitpunkt relevant sind (z.B. beim Verkehrswert von Grundstücken oder sonstigen Gegenständen: BGH, Beschl. vom 8. Juni 1983 - VIII ZR 297/82 - JurBüro 1983, 1504; vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87; vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90; vom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 und vom 19. Januar 1995 - IV ZR 182/94 - jeweils BGHR ZPO § 546 Abs. 2 "Neue Tatsachen" Nr. 1 bis 4).
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99

    Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages

    Der Beklagte hat auch keine Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - und Senatsbeschluß vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1 und 4), denen sich die regelmäßig zu erwartende Höhe der dem Vermieter zu erstattenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten entnehmen ließe.
  • BGH, 25.01.1996 - III ZR 218/95

    Wert der Beschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Zwar kann der an das Revisionsgericht gerichtete Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer auch auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - undvom 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1 und 2); das ändert aber nichts daran, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der Beschwer gemäß § 546 Abs. 2 ZPO die letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht ist (vgl. BGH, Beschluß vom 25. April 1989 - XI ZR 18/89 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Beschwer 1).
  • BGH, 12.06.2002 - IV ZR 40/02

    Festsetzung der Revisionsbeschwer bei Klage auf Feststellung eines Erbteils

    Zwar kann der Kläger zur Höhe der Beschwer auch in der Revisionsinstanz neue Tatsachen vortragen; er muß diese jedoch in der gebotenen Weise glaubhaft machen (Senat, Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 -, 16. Februar 1994 - IV ZR 266/93 - und vom 18. Januar 1995 - IV ZR 182/94 -, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1, 2 und 3).
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 45/90

    Streitwert: Unterlassung einer Besitzstörung bei einem Jagdpachtverhältnis

    Ob mit der von den Klägern im Revisionsrechtszug vorgelegten Stellungnahme des Wildmeisters L. neue Tatsachen vorgebracht werden, auf die der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer gestützt werden kann (BGH Beschlüsse vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 2 - Neue Tatsachen 1 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 20/90), bedarf nicht der Klärung.
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 192/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Die verbleibenden Zweifel über die Richtigkeit der Wertangabe können von dem Revisionsgericht nicht durch Einholung eines Gutachtens behoben werden (dazu BGH, Beschl. v. 9. März 1988, IVa ZR 250/87, BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 31.01.2000 - II ZR 36/99

    Festsetzung der Beschwer bei Streitigkeit über Anteile an einer GmbH

    Die von der Klägerin nicht ausgeräumten Unklarheiten über den Wert der Beteiligung können im vorliegenden Verfahren nicht durch Beweisaufnahme geklärt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 9. März 1988 - IVa ZR 250/87, BGHR ZPO § 546 Abs. 2, Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 07.03.1991 - III ZR 170/90

    Festsetzung des Wertes einer Beschwer - Schadensersatz wegen Verletzung eines

    Auf diese nun vorliegende Berechnung kann aber der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer gestützt werden (BGH Beschluß vom 9. März 1988 - IVa ZR 250/87 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZR 182/94

    Glaubhaftmachung neuer Tatsachen zur Höhe der Beschwer

  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 266/93

    Umfang der Darlegungslast und Beweislast im Grundstücksrecht - Vorlage von

  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 20/90

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Heraufsetzung der im Berufungsurteil

  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 239/95

    Festsetzung des Beschwerdewertes

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 5/94

    Rechtsmittel in einem als Nichtfamiliensache behandelten Rechtsstreit; Streitwert

  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 31/90

    Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch auf Schmerzensgeld - Übergang von

  • BGH, 16.06.1999 - XII ZR 15/99

    Rechtsmittelbeschwer bei behaupteten Umsatzsteigerungen im Rahmen eines

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 196/90

    Bestimmung des Wertes der Beschwer für den mit einer Auskunftsklage abgewiesenen

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 235/93

    Streit um die Auseinandersetzung und Verwaltung eines Nachlasses - Anspruch auf

  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 13/91

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer vor dem BGH - Beschwer des Klägers bei

  • BGH, 30.01.1991 - XII ZR 115/90

    Bindung des Revisionsgerichts an die Wertfestsetzung aus dem Berufungsurteil bei

  • BGH, 21.10.1993 - III ZR 53/93

    Bewertung eines Freistellungsanspruchs - Berücksichtigung der darauf entfallenen

  • BGH, 10.01.1996 - IV ZR 235/95

    Festsetzung der Höhe der Beschwer durch Berufungsgericht - Bewertung des

  • BGH, 21.06.1995 - XII ZR 91/95

    Bestimmung einer Beschwer nach Umsatzeinbußen eines Unternehmens - Umsatzeinbußen

  • BGH, 21.12.1994 - IV ZR 265/94

    Vorliegen eines wirksamen Testaments bei gesundheitlichen Gebrechen im Zeitpunkt

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