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   BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84   

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https://dejure.org/1986,1232
BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 (https://dejure.org/1986,1232)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 (https://dejure.org/1986,1232)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 (https://dejure.org/1986,1232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Verwendung besonderer Bedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Auf einen bestimmten Zeitraum beschränktes Leistungsanerkenntnis des Versicherers - Zustimmung zur ordentlichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB -BUZ § 2; BB -BUZ § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ §§ 2, 6
    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung enthaltenen Selbstbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 276
  • MDR 1987, 214
  • VersR 1986, 1113
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
    Die Revision rügt, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundessozialgerichts zur Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung in BSGE 30, 167 und 43, 75 abgewichen, indem es die von der Klägerin unter Beweis gestellten Behauptung, sie sei für eine Innendiensttätigkeit nicht vermittelbar, nicht berücksichtigt habe.
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
    § 6 BB-BUZ erhält - ebenso wie § 7 Nr. 2 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51) - nur dann einen Sinn, wenn die Beklagte in der Regel, d.h. bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihr bekannt gewordenen Umstände an ihr erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder ihrer Kenntnis hiervon abweichend von ihrer früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten.
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
    Zum anderen prüft auch das Bundessozialgericht die Arbeitsmarktlage nicht bereits bei der Feststellung, ob der Versicherte gesundheitlich nicht mehr voll einsatzfähig im Berufsleben ist, sondern berücksichtigt die Arbeitsmarktlage erst, wenn teilweise Berufsunfähigkeit festgestellt ist und es nur noch darum geht, welchen Grad diese erreicht hat (vgl. hierzu die zitierten Beschlüsse und das Senatsurteil vom 19.11.1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1985, 278 unter 5. a.E.).
  • BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84

    Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ

    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
    "Sehen die allgemeinen Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine auf bestimmte Zeit begrenzte Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit nicht vor, so kann der Versicherer sich nach Abschluß des Versicherungsvertrages nicht durch einseitige Erklärung von der in seinen Versicherungsbedingungen festgelegten Selbstbindung derart befreien, daß er auch bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten und ohne erst nachträgliches Bekanntwerden von Umständen, die für die Beurteilung dieses Gesundheitszustandes maßgeblich sind, die auf Zeit anerkannte dauernde Berufsunfähigkeit nach Ablauf des genannten Zeitraumes verneinen könnte." (Urteil vom 15.1.1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
    Die Revision rügt, das Berufungsgericht sei von der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundessozialgerichts zur Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung in BSGE 30, 167 und 43, 75 abgewichen, indem es die von der Klägerin unter Beweis gestellten Behauptung, sie sei für eine Innendiensttätigkeit nicht vermittelbar, nicht berücksichtigt habe.
  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Der Versicherer ist aufgrund der mit seinem Leistungsanerkenntnis verbundenen Selbstbindung nicht befugt, die Berufsunfähigkeit der versicherten Person ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend zu bewerten (vgl. Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 2).

    Versichert ist grundsätzlich der Beruf, der von der versicherten Person vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübt worden ist (Senatsurteile vom 17. September 1986 aaO unter 3 a; vom 16. März 1994 - IV ZR 110/92 - VersR 1994, 587 unter I 2 a; vom 3. April 1996 - IV ZR 344/94 - VersR 1996, 830 unter 2 a; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung BUZ § 2 Rdn. 9; Voit/Knappmann aaO § 2 BUZ Rdn. 9).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Einen Verlust derartiger Verweisungsmöglichkeiten hat der Senat lediglich in einem Ausnahmefall verneint, in dem Versicherer wie Versicherungsnehmer übereinstimmend der Überzeugung waren, die maßgebliche Gesundheitsbeeinträchtigung der Versicherungsnehmerin sei lediglich vorübergehender Natur, weshalb der Versicherer aus erkennbarer Kulanz (zunächst) davon absah, die Versicherungsnehmerin, seine eigene Außendienstmitarbeiterin, auf einen Posten im Innendienst zu verweisen (Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Eine Vergleichstätigkeit ist demgemäß dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (Senatsurteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 unter 3 b, c; vgl. auch Richter, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., S. 267 ff.).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Dies folgt daraus, dass die Regelung über das Nachprüfungsverfahren nur dann einen Sinn ergibt, wenn der Versicherer bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihm bekannt gewordenen Umstände an sein erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten und etwaige Verweisungsmöglichkeiten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 199/09, VersR 2010, 619 Rn. 9 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84, VersR 1986, 1113 unter 2).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2006 - 5 U 605/05

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die

    Daher darf der Versicherer den Versicherten nicht auf einen Vergleichsberuf verweisen, der zu einer spürbaren Schmälerung seiner Einkünfte führen würde und der in seinem Ansehen dem seiner bisherigen Tätigkeit nicht entspricht (BGH, Urt. v. 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113).

    Denn denjenigen, der nur über ein bescheidenes Monatseinkommen verfügt, trifft ein Einkommensverlust von z.B. 30% in der Regel hart, während dies denjenigen, der über ein hohes Monatseinkommen verfügt, möglicherweise überhaupt nicht berührt (BGH, Urt. v. 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 - a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis

    Eine solche Tätigkeit entspricht der "bisherigen Lebensstellung des Versicherten", so dass eine Verweisung zulässig ist (BGH, Urt. v. 17.9.1986, IVa ZR 252/84, BGH Warn 1986, Nr. 248).

    Will der Versicherte geltend machen, die neu auszuübende Tätigkeit entspreche nicht der bisherigen Lebensstellung, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll; dies gilt auch, soweit es um die Frage spürbarer wirtschaftlicher Einbußen geht (BGH, Urt. v. 17.9.1986, IVa ZR 252/84, a.a.O.).

  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113 die an sich verspätete Verweisung auf einen vorhandenen "Vergleichsberuf" nur deshalb für zulässig und damit rechtswirksam gehalten, weil der Versicherer bislang mit seinem Leistungsanerkenntnis eine überobligationsmäßige Rücksichtnahme gegenüber der Versicherten bewiesen hatte.
  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

    Daher darf der Versicherer den Versicherten nicht auf einen Vergleichsberuf verweisen, der zu einer spürbaren Schmälerung seiner Einkünfte führen würde und der in seinem Ansehen dem seiner bisherigen Tätigkeit nicht entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113; Senat, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

    Denn denjenigen, der nur über ein bescheidenes Monatseinkommen verfügt, trifft ein Einkommensverlust von z. B. 30 Prozent in der Regel hart, während dies denjenigen, der über ein hohes Monatseinkommen verfügt, möglicherweise deutlich weniger berührt (vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1986 - IVa ZR 252/84 - VersR 1986, 1113; Senat, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 5 U 124/07-11 - VersR 2009, 971).

  • OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf ausgeübte Tätigkeit im

    Eine Erwerbstätigkeit entspricht nach der auch im Ersturteil zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.9.1986, Az. IV a ZR 252/84 (VersR 1986, 1113, 1115, rechte Spalte unten) im Fall einer abstrakten Verweisungsklausel der "bisherigen Lebensstellung", wenn sie "keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt".
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Daher darf der Versicherer den Versicherten nicht auf einen Vergleichsberuf verweisen, der zu einer spürbaren Schmälerung seiner Einkünfte führen würde und der in seinem Ansehen dem seiner bisherigen Tätigkeit nicht entspricht (vgl. BGH, Urt. v. 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 , VersR 1986, 1113; Senat, Urt. v. 31.05.2006 - 5 U 605/05 -92 -, OLGR Saarbrücken 2006, 902-904, [...] Rdnr. 30).

    Denn denjenigen, der nur über ein bescheidenes Monatseinkommen verfügt, trifft ein Einkommensverlust von z.B. 30 % in der Regel hart, während dies denjenigen, der über ein hohes Monatseinkommen verfügt, möglicherweise überhaupt nicht berührt (vgl. BGH, Urt. v. 17.09.1986 - IVa ZR 252/84 , VersR 1986, 1113; Senat, Urt. v. 31.05.2006 - 5 U 605/05 -92 -, OLGR Saarbrücken 2006, 902-904, [...] Rdnr. 30).

  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 11 U 61/17

    BU-Versicherung: Ärztliche Nachuntersuchung - Obliegenheitverletzung

  • OLG Nürnberg, 23.01.2012 - 8 U 607/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wiedereingliederungsmaßnahme bzw. Hilfstätigkeit

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Frankfurt, 28.02.2017 - 12 U 47/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Möglichkeit und Verpflichtung des Versicherten

  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

  • OLG Frankfurt, 05.11.2014 - 7 U 172/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Einstellung der Leistungen bei Erwerb neuer

  • OLG Oldenburg, 12.11.1997 - 2 U 200/97

    Berufsunfähigkeit eines Gerüstbauers und Verweisung auf Vergleichsberufe

  • OLG Hamm, 11.05.1988 - 20 U 257/87

    Selbstbindung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Anerkenntnis;

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

  • LG Arnsberg, 12.01.2022 - 1 O 452/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachprüfungsverfahren - Verweisung

  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1990 - 4 U 201/89

    Zur Zumutbarkeit der Umorganisation seines Kleinstbetriebs durch den VN

  • OLG Hamm, 24.07.1987 - 20 U 422/85
  • OLG Karlsruhe, 16.08.1990 - 12 U 84/89

    Spätere Verweisung nach unwirksamer Befristung im Anerkenntnis

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