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   BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86   

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https://dejure.org/1988,6526
BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86 (https://dejure.org/1988,6526)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1988 - IVa ZR 316/86 (https://dejure.org/1988,6526)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1988 - IVa ZR 316/86 (https://dejure.org/1988,6526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsanwendungsgleichheit durch das erkennende Gericht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Abhängigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme von der Einzahlung eines Auslagenvorschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86
    So hat es dem Kläger die Möglichkeit genommen, sich auch mit tatsächlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 60, 305, 310 [BVerfG 21.04.1982 - 2 BvR 810/81]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86
    Diese Begründung verstößt gegen den Grundsatz der Rechtsanwendungsgleichheit, nach welchem die bedürftige Partei nicht schlechter gestellt werden darf als die nichtbedürftige (BVerfGE 35, 348, 355 [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]).
  • BGH, 17.09.1953 - I ZR 139/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86
    Das hat der Bundesgerichtshof bei einem ebenfalls vergleichbaren Sachverhalt bestätigt (Urteile vom 17.9.1953 - I ZR 139/52 - LM ZPO § 548 Nr. 2 und vom 23.11.1972 - III ZR 13/71 - LM ZPO § 512 Nr. 4 = VersR 1973, 158 [BGH 23.11.1972 - III ZR 13/71] unter II. 1. Abs. 2).
  • BGH, 23.11.1972 - III ZR 13/71

    Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Haftung der US-Streitkräfte für einen

    Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86
    Das hat der Bundesgerichtshof bei einem ebenfalls vergleichbaren Sachverhalt bestätigt (Urteile vom 17.9.1953 - I ZR 139/52 - LM ZPO § 548 Nr. 2 und vom 23.11.1972 - III ZR 13/71 - LM ZPO § 512 Nr. 4 = VersR 1973, 158 [BGH 23.11.1972 - III ZR 13/71] unter II. 1. Abs. 2).
  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 56/84

    Anspruch gegen die Einbruchdiebstahlsversicherung bei behaupteten

    Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86
    Das Urteil des Berufungsgerichts, mit dem dieses nach Einspruch des Klägers sein die Berufung zurückweisendes Versäumnisurteil aufrechterhalten hatte, wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 56/84 - VersR 1986, 253 aufgehoben; der Rechtsstreit wurde an den gleichen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
  • RG, 17.04.1939 - IV 210/38

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das

    Auszug aus BGH, 02.03.1988 - IVa ZR 316/86
    Schon das Reichsgericht hat aber in einem mit dem vorliegenden vergleichbaren Fall anerkannt, daß die Folgerungen, die der Berufungsrichter aus der durch seine Vorentscheidung geschaffenen Prozeßlage für seine Endentscheidung zieht, vom Revisionsgericht nachzuprüfen sind (RGZ 160, 157, 160).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    aa) Indem das Berufungsgericht in Verkennung dieser Grundsätze rechtsfehlerhaft angenommen hat, der Kläger habe weder einen ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag bei dem Berufungsgericht gestellt noch die Beantragung grenzüberschreitender Prozesskostenhilfe in Polen nachgewiesen, und es deshalb zu Unrecht gemeint hat, der von dem Kläger beantragte Sachverständigenbeweis sei mangels Einzahlung des weiteren Vorschusses nicht zu erheben, hat das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1988 - IVa ZR 316/86, juris Rn. 7).

    Das Berufungsgericht hat zwar das Sachverständigenbeweisangebot des Klägers als solches zur Kenntnis genommen und auf dieser Grundlage auch einen Beweisbeschluss erlassen, den Beweis aber letztlich aufgrund rechtsfehlerhafter Erwägungen, die im Prozessrecht keine Stütze finden, nicht erhoben (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1988 - IVa ZR 316/86, aaO) und diesen Umstand schließlich - wiederum gehörsverletzend - zum Anlass genommen, die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

  • BSG, 17.12.2007 - B 9/9a VH 1/07 B
    Zwar ist der vorinstanzliche Beschluss über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Revisionsverfahren nicht zu überprüfen (vgl § 202 SGG iVm § 557 Abs. 2 Zivilprozessordnung ), jedoch kann darin ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsanwendungsgleichheit (vgl Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG) und der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl Art. 103 Abs. 1 GG; § 62 SGG) liegen, der als Verfahrensmangel zu berücksichtigen ist (vgl BGH, Urteil vom 2.3.1988 - BGHR ZPO § 567 Abs. 3 Prozesskostenhilfe 1; BFH, Beschluss vom 26.9.2006 - IV B 86/06 - Juris; allg dazu auch BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
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