Rechtsprechung
BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 318/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe an rechtsschutzversicherten Kläger bei Verweigerung der Deckung von Revisionskosten durch den Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht des Rechtsmittels - Erfordernis der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten des Klägers mit einem ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 114; ARB 75 § 17
- geocities.ws
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB § 17 Abs. 2; ZPO § 114 S. 1
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei ablehnender Entscheidung des Rechtsschutzversicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 318/86
- BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 318/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1343
- MDR 1987, 1009
- VersR 1987, 978
- BB 1987, 1845
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88
Anforderungen an Stichentscheid
Ebensowenig einschlägig ist der Beschluß des erkennenden Senates vom 3. Juni 1987 - IVa ZR 318/86 - VersR 1987, 978; er besagt nur, daß es einer Partei, deren Rechtsschutzversicherer eine Kostenzusage mangels Erfolgsaussicht abgelehnt hat, zuzumuten ist, einen Stichentscheid gemäß § 17 Abs. 2 ARB herbeizuführen, so daß ihr nicht stattdessen Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann. - OLG Düsseldorf, 20.09.2023 - 4 U 117/23
D&O-Versicherung: Markus Braun nimmt Berufung zurück
Etwas anderes gilt nur, soweit nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit des Stichentscheids des Rechtsanwalts besteht (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 3 Ta 403/05 -, juris; vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1987 - IVa ZR 318/86 -, juris). - BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90
Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers
Allerdings hat der Senat entschieden, daß Prozeßkostenhilfe nicht gewährt werden kann, wenn der Rechtsschutzversicherer die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht des Rechtsmittels verweigert (Beschluß vom 3.6.1987 - IVa ZR 318/86 - BGHR ZPO § 114 Abs. 1 Rechtsschutzversicherung 1 = VersR 1987, 978).
- BGH, 16.12.1997 - VI ZB 48/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer …
Soweit die Klägerin im Schriftsatz vom 16. Januar 1997 vorgetragen hat, die Rechtsschutzversicherung habe wegen fehlender Erfolgsaussicht des Rechtsmittels Deckung versagt, könnte dieser Vortrag im Hinblick auf das Erfordernis der Erfolgsaussicht gemäß § 114 Abs. 1 ZPO der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ohnehin entgegengestanden haben (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Juni 1987 - IVa ZR 318/86 - NJW-RR 1987, 1343). - LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05
Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines …
Die Lage eines solchen Mitgliedes ist nicht anders als die eines Rechtsschutzversicherten Antragstellers, dem Prozesskostenhilfe erst gewährt wird, wenn er seinen Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung evtl. bis zu einem Stichentscheid nach § 17 Abs. 2 ARB vergeblich verfolgt hat (BGH v. 03.06.1987 - IVa ZR 318/86, MDR 1987, 1009 = NJW-RR 1987, 1343). - BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 107/88
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Prozeßkostenhilfe kann deshalb nicht gewährt werden (Senatsbeschluß vom 03.06.1987 - IVa ZR 318/86 -, VersR 1987, 978).
Rechtsprechung
BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 318/86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision
Verfahrensgang
- BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 318/86
- BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 318/86