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   BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80   

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BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80 (https://dejure.org/1980,278)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1980 - IVa ZR 5/80 (https://dejure.org/1980,278)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 5/80 (https://dejure.org/1980,278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des erbvertraglichen Erben von Schenkungen des lebenden Erblassers - Nachweis der Benachteiligungsabsicht durch Fehlen an einem lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an den Schenkungen - Wirkungen eines Erbvertrags hinsichtlich von Schenkungen zu Lebzeiten ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des Eigeninteresses bei Erbvertragsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 348
    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 264
  • NJW 1980, 2307
  • MDR 1980, 915
  • DNotZ 1981, 49 (Ls.)
  • DB 1980, 2185
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
    Die Einsicht des Erblassers, seine Ehefrau in seinen Verfügungen von Todes wegen unzureichend bedacht zu haben, und sein daraus folgendes Streben, einen Erbvertrag mit seinen Söhnen zugunsten des Ehegatten zu korrigieren, begründen für sich allein kein billigenswertes lebzeitiges Eigeninteresse i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Anschluß an BGHZ 59, 343; 66, 8).

    Das ist in der Regel aber nicht der Fall, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Abschluß des Vertrages gegebenen Umstände allein wegen eines auf eine Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels anstelle der bedachten einer anderen Person wesentliche Vermögenswerte zuwendet, nur weil diese andere Person ihm - jetzt - genehmer ist (BGHZ 59, 343; 66, 8).

    Bei der Beurteilung des vorliegenden Falles hatte das Berufungsgericht die von der Beklagten dargelegten (vgl. BGHZ 66, 8, 17) oder sonst in Betracht kommenden Gründe, die den Erblasser zu der Begünstigung der Beklagten bewogen haben können, darauf zu prüfen, ob diese Gründe ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an den Schenkungen erkennen lassen.

    Ergaben diese Gründe ein solches lebzeitiges Eigeninteresse nicht, oder bewies der Kläger als Vertragserbe (vgl. BGHZ 66, 8, 16), daß die vorgebrachten Gründe den Erblasser in Wahrheit nicht zu den ihn benachteiligenden Schenkungen bewogen hatten, dann konnte davon ausgegangen werden, daß ein lebzeitiges Eigeninteresse nicht vorgelegen hatte und daß die Schenkungen daher im Sinn von § 2287 BGB in der Absicht vorgenommen worden waren, den Vertragserben zu benachteiligen, so daß der Anspruch nach § 2287 BGB begründet ist.

  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
    Die Einsicht des Erblassers, seine Ehefrau in seinen Verfügungen von Todes wegen unzureichend bedacht zu haben, und sein daraus folgendes Streben, einen Erbvertrag mit seinen Söhnen zugunsten des Ehegatten zu korrigieren, begründen für sich allein kein billigenswertes lebzeitiges Eigeninteresse i.S. der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Anschluß an BGHZ 59, 343; 66, 8).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat seit dem grundlegenden Urteil vom 5. Juli 1972 (BGHZ 59, 343, 350) den Zweck des § 2287 BGB betont.

    Das ist in der Regel aber nicht der Fall, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Abschluß des Vertrages gegebenen Umstände allein wegen eines auf eine Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels anstelle der bedachten einer anderen Person wesentliche Vermögenswerte zuwendet, nur weil diese andere Person ihm - jetzt - genehmer ist (BGHZ 59, 343; 66, 8).

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
    Das folgt schon daraus, daß die Zivilkammer dem Berichterstatter nach dem Inhalt des Beweisbeschlusses nicht die verhältnismäßig freie Stellung des Einzelrichters alter Art nach §§ 348 ff. ZPO a.F. verschaffen, sondern ihm einen konkreten Auftrag erteilen wollte, nämlich ihn mit ("hiermit") der Durchführung der von der Zivilkammer beschlossenen Beweisaufnahme beauftragte und zugleich gemäß § 361 Abs. 1 ZPO Termin zur Beweisaufnahme vor dem Berichterstatter bestimmte (vgl. Baumbach/Lauterbach, 29. Aufl. 1966 § 349 ZPO Anm. 3 A; BGHZ 40, 179, 182 f).
  • BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58

    Widerruf einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
    Die Frage wird nach den Grundsätzen zu beantworten sein, die die Rechtsprechung zu der gemischten Schenkung entwickelt hat (vgl. BGHZ 30, 120; LM BGB § 2287 Nr. 2).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZR 132/77

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Zuwendung - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
    Hier kommt es darauf an, ob diese Gründe ihrer Art nach so sind, daß der Vertragspartner sie anerkennen und deswegen die sich aus der Verfügung für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen muß (vgl. z.B. das Urteil vom 20. Dezember 1978 - IV ZR 132/77 - WM 1979, 442, 445).
  • OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16

    Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige

    Die Annahme eines lebzeitigen Eigeninteresses scheidet ebenfalls aus, wenn der Erblasser die Zuwendungen wesentlicher Vermögenswerte in erster Linie auf Grund eines auf Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels vornimmt (vgl. etwa BGH, NJW 1980, 2307).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (Senatsurteil vom 12. Juni 1980  IVa ZR 5/80, BGHZ 77, 264, 266).

    Die sich dann stellende Frage, ob der Vertrags- bzw. Schlusserbe Übereignung des Grundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Betrages verlangen kann, bis zu dem er die Schenkung hinnehmen muss, oder ob er nur Zahlung des Betrages beanspruchen kann, der dem Teilwert der Schenkung entspricht, ist entsprechend den Grundsätzen zu beantworten, die für die gemischte Schenkung entwickelt wurden (Senatsurteil vom 12. Juni 1980 aaO 271 f.).

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Damit befindet es sich im rechtlichen Ausgangspunkt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 30, 120, 122; 77, 264, 272), von der abzugehen kein Grund besteht.

    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, daß der Erblasser das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen (§ 2286 BGB) mißbraucht hat (BGHZ 59, 343, 350; 77, 264, 266).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 7 U 40/16

    Anforderungen an die Feststellung der Beeinträchtigungsabsicht i.S. von § 2287

    Ein die Beeinträchtigungsabsicht ausschließendes lebzeitiges Eigeninteresse im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB ist anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (BGH NJW-RR 2012, 207-208, Tz. 11; BGHZ 77, 264-273, Tz. 12, jeweils nach juris).
  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04

    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen

    Denn ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe gegeben sind, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen (BGHZ 77, 264, 266).
  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Hierfür will der BGH auf das Urteil eines objektiven Beurteilers abstellen, der darüber zu befinden habe, ob die vom Erblasser vorgenommene Schenkung unter Berücksichtigung seiner erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerecht erscheine; entscheidend sei, ob die Schenkung ihrer Art nach so beschaffen sei, dass der Vertragserbe sie anerkennen und deshalb die sich aus der Verfügung für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen müsse (BGHZ 77, 264, 266 f.).

    Gemäß ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 77, 264; 84, 121, NJW 1984, 121 f.) ist der bereicherungsrechtliche Anspruch sogleich um den rechnerischen Pflichtteil zu vermindern, d. h. von der Gesamtsumme von 2.574.903,32 EUR ein Achtel (= 321.862,91 EUR) in Abzug zu bringen.

  • OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08

    Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner

    Hingegen fehlt es an einem lebzeitigen Eigeninteresse, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Errichtung der letztwilligen Verfügung gegebenen Umstände aufgrund eines Sinneswandels einer anderen Person wesentliche Vermögenswerte zuwendet, nur weil diese ihm jetzt genehmer ist (BGH, Urt. v. 12.06.1980 - IV a ZR 5/80, NJW 1980, 2307, 2308; Palandt/Edenhofer, aaO., § 2287, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 7 U 23/17

    Rückforderung einer beeinträchtigenden Schenkung i.S. von § 2287 Abs. 1 BGB

    Ein lebzeitiges Eigeninteresse ist anzunehmen, wenn nach dem Urteil eines objektiven Beobachters die Verfügung in Anbetracht der gegebenen Umstände auch unter Berücksichtigung der erbvertraglichen Bindung als billigenswert und gerechtfertigt erscheint (BGH, Urteil vom 12. Juni 1980 IVa ZR 5/80, BGHZ 77, 264, 266).
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02

    Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ;

    Ein solcher Missbrauch liegt dann nicht vor, wenn der Erblasser an der Schenkung ein lebzeitiges Eigeninteresse hatte (BGHZ 59, 343, 350; 77, 264, 266 f.; 66, 8, 15; 82, 274, 282; 83, 44, 45 f.; NJW-RR 1986, 1135, 1136; NJW 1992, 564, 565).

    Die Gründe müssen also so sein, dass der Erbe sie anerkennen und deshalb die sich aus der Verfügung für ihn ergebende Benachteiligung hinnehmen muss (BGHZ 77, 264, 266 f.).

    Insbesondere ist der spezifische Anwendungsbereich des § 2287 BGB dann gegeben, wenn der Erblasser ohne Änderung der bei Vertragsschluss bzw. Testamentserrichtung gegebenen Umstände allein wegen eines auf eine Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels anstelle der bedachten Person einer anderen wesentliche Vermögenswerte zuwendet, nur weil diese andere Person ihm - jetzt - genehmer ist (BGHZ 66, 8, 16; 77, 264, 267; 83, 44, 46; WM 1977, 201, 202; 876, 877; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 806, 807).

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Erblasser nachträglich meint, eine im Erbvertrag oder im gemeinschaftlichen Testament erwähnte Person zu gering bedacht zu haben, und dies durch eine Schenkung zugunsten dieser Person zu korrigieren sucht (BGHZ 77, 264, 268; WM 1977, 201, 202; OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 1157, 1158).

  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 240/80

    Schutz des Vertragserben

    Hierfür kommt es darauf an, ob die Gründe, die den Erblasser zu der Verfügung bestimmt haben, ihrer Art nach so sind, daß der Vertragserbe sie anerkennen und daß er die Beeinträchtigung daher hinnehmen muß (BGHZ 77, 264, 266 f).

    Erscheint nach dieser Abwägung die Schenkung als billigenswert und gerechtfertigt (vgl. BGHZ 66, 8, 16; 77, 264, 266 f), dann greift § 2237 BGB nicht ein.

    Für die Anerkennung eines lebzeitigen Eigeninteresses genügt es zwar nicht, daß nach dem Erbvertrag beim Erblasser ein Sinneswandel eingetreten ist, wenn im übrigen die Umstände, wie sie im Zeitpunkt dieser Verfügung vorlagen, unverändert fortbestehen (BGHZ 77, 264, 268 f).

  • BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82

    § 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten

  • OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 14/04

    Erbvertrag: Anspruch des Vertragserben auf Rückgewähr einer Schenkung des

  • BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91

    Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

  • OLG Hamm, 14.09.2017 - 10 U 1/17

    Erben steht verschenktes Wiesengrundstück zu

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 230/81

    Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Veräußerung - Änderung der

  • OLG München, 01.10.1999 - 23 W 1996/99

    Anspruch auf Rückübertragung von Bruchteilsmiteigentumsanteilen ; Sicherung durch

  • BayObLG, 13.11.2000 - 1Z BR 134/99

    Auslegung eines Erbverzichtsaufhebungsvertrages

  • OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07

    Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 7 U 54/94

    Löschung des Hofvermerks - Reichweite einer lebzeitigen Verfügung

  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 28/22

    Beeinträchtigend; Schenkung; Anfechtung

  • OLG Hamm, 21.07.2009 - 10 U 30/09
  • OLG Hamm, 15.10.1999 - 34 U 185/98

    Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung als Eigentümer von Grundstücken im

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 7 U 157/85
  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

  • BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 97/85

    Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - Missbrauch der

  • OLG Köln, 16.03.1994 - 19 U 159/93

    Voraussetzungen eines lebzeitigen Eigeninteresses an Schenkung des Erblassers)

  • OLG Brandenburg, 12.05.1998 - 10 U 35/97

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks; Gemeinschaftliches Testament ;

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10
  • OLG Celle, 28.12.2000 - 22 U 211/99

    Gemeinschaftliches Testament; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Todes

  • OLG Köln, 22.09.1999 - 11 U 53/98
  • LG Landau/Pfalz, 21.03.2003 - 3 S 190/02

    Erbvertrag: Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Gleichbehandlung

  • OLG München, 16.10.1998 - 21 U 2489/98

    Anspruch eines Miterben auf Herausgabe an Erbengemeinschaft; Lebzeitiges

  • OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
  • OLG Braunschweig, 24.01.2006 - 8 U 205/05
  • LG Kleve, 27.01.2021 - 1 O 49/15
  • LG Hagen, 12.05.2021 - 3 O 50/19
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