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   BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86   

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BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86 (https://dejure.org/1987,1162)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1987 - IVa ZR 53/86 (https://dejure.org/1987,1162)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 (https://dejure.org/1987,1162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maklerrecht - Unabhängiges Provisionsversprechen

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3124 (Ls.)
  • NJW-RR 1987, 1075
  • MDR 1987, 912
  • VersR 1987, 1038
  • WM 1978, 247
  • WM 1987, 1140
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86
    Das ist unzutreffend (Senatsurteil vom 24. April 1985 - IVa ZR 211/83 - LM BGB § 652 Nr. 91 = NJW 1985, 2473 = WM 1985, 946 m.w.N.).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für eine solche Umdeutung hat das Berufungsgericht festgestellt: Es hält es für erwiesen, daß den Beklagten die Verflechtung zwischen "Makler" und Dritten bekannt war (Senatsurteil vom 24. April 1985 aaO.).

  • BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97

    Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des

    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1987 (IVa ZR 53/86 = WM 1987, 1140) betraf einen Fall, in dem dem Maklerkunden die Verflechtung zwischen "Makler" und Drittem bekannt gewesen und in dem der Parteiwille dahin gegangen war, daß eine Provision gezahlt werden sollte, obwohl dem Makler eine Vermittlungstätigkeit nicht möglich war.
  • BGH, 20.11.2008 - III ZR 60/08

    Vereinbarung einer Vergütung eines mit einem Verkäufer verflochtenen Dritten im

    Es kann sich insoweit auch um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln (Senatsurteil vom 12. Oktober 2006 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 331/04

    Zustandekommen eines erfolgsunabhängigen Provisionsversprechens zugunsten eines

    Es kann sich bei der Provision um einen verschleierten Teil des Kaufpreises handeln; das "selbständige" Provisionsversprechen kann gegeben werden, um die Veräußerungsbereitschaft des an einer Maklerleistung verhinderten Versprechensempfängers zu fördern; die Provision kann Vergütung für gewisse, nicht unter § 652 BGB fallende Dienstleistungen sein; nur wenn es an jeder Gegenleistung fehlt, kann die Provisionszusage als Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) aufgefasst werden (vgl. BGHZ aaO; Senatsurteile vom 5. Oktober 2000 aaO 3782 und vom 6. Februar 2003 aaO; BGH, Urteil vom 15. April 1987 - IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann ein Anspruch auf Provision allerdings auch in Verflechtungsfällen auf Grund eines von den Voraussetzungen des § 652 BGB unabhängigen Provisionsversprechens gegeben sein (BGH, Urteile vom 7.12.1977 - IV ZR 2/77 - und vom 15.4.1987 - IVa ZR 53/86 - WM 1978, 247 und 1987, 1140).
  • BGH, 05.10.2000 - III ZR 240/99

    Maklertätigkeit des Testamentsvollstreckers

    Sofern das Berufungsgericht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. April 1987 (IVa ZR 53/86 - NJW-RR 1987, 1075), in dem davon gesprochen wird, daß es sich bei der Provision auch um einen "verschleierten Teil des Kaufpreises" handeln könne, entnommen haben sollte, daß ein Anspruch auf Zahlung einer von einer Maklerleistung unabhängigen Provision voraussetzen würde, daß er sich rechtlich als (Teil der) Kaufpreisforderung (§ 433 Abs. 2 BGB), Vergütung für bestimmte Dienstleistungen (§ 611 Abs. 1 BGB) oder als Schenkungsversprechen einordnen ließe, beruhte dies auf einem Mißverständnis.
  • OLG Köln, 28.02.2013 - 18 U 298/11

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

    Jedoch kann sich ein Vergütungsanspruch aus einem selbständigen Provisionsversprechen ergeben, wenn dem Kunden die enge Verflechtung des vermittelten Vertragspartners mit dem Vermittler bekannt war (vgl. BGH, Urt. v. 15. April 1984 - IVa ZR 53/86 -, NJW-RR 1987, S. 1075 f.; Roth, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 652 Rn. 134).
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 24 U 32/02

    Maklertätigkeit des Verwalters von Eigentumswohnungen - Verkaufsauftrag durch

    Auf eine derartige Vermittlungstätigkeit kam es ihr an und sie war trotz des institutionalisierten Interessenkonfliktes möglich (anders für den Fall einer echten Verflechtung BGH NJW-RR 1987, 1075).
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 187/89

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerlohn - Beeinträchtigung des

    Für die rechtliche Einordnung eines solchen Provisionsversprechens kommt es entscheidend darauf an, ob eine und gegebenenfalls welche Leistung durch die Zahlung abgegolten werden soll (Senatsurteil vom 15.04.1987 - IVa ZR 53/86 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Verflechtung 2 = WM 1987, 1140 = LM BGB § 652 Nr. 111).
  • LG Wiesbaden, 08.03.2000 - 5 O 172/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision; Nachträgliches Entfallen des

    Maklerleistung unabhängiges Schuldversprechen, von dem nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Parteien den hierfür erforderlichen Verpflichtungswillen hatten, der voraussetzt, dass sie wussten, dass die Voraussetzungen für einen Maklerprovisionsanspruch nicht vorlagen, und deshalb mit ihrer - individuell ausgehandelten - Vereinbarung nicht eine schon erfolgte oder noch zu erbringende Tätigkeit des Maklers entlohnen wollten (vgl. BGH, NJW 1977, 582 LM § 652 BGB Nr. 60; WM 1978, 247; BGHZ 138, 171 = NJW 1998, 1552 = LM H. 8/1998 § 328 BGB Nr. 97).
  • KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96

    Kondizierbarkeit eines nicht leistungsabhängigen Pauschalhonorars eines Maklers

    Der Berufung ist allerdings zuzugeben, daß ein hinreichender Rechtsgrund damit nicht benannt ist (vgl. BGH WM 1987, 1140).

    Der Anspruch auf Rückzahlung scheitert im übrigen auch an folgendem: Nach der Rechtsprechung des BGH (WM 1977, 341 und 415, WM 1978, 247) kann der Käufer einer Eigentumswohnung nicht nach § 812 BGB eine Zahlung zurückverlangen, welcher die Verkaufsbedingung des Verkäufers zugrunde lag, zusätzlich zum Kaufpreis einen Betrag an seinen Verkaufsbeauftragten als Entgelt für dessen Bemühungen zu zahlen, sofern der mit der Zahlung erstrebte Erfolg - der Erwerb der Eigentumswohnung - tatsächlich eingetreten ist.

  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82

    Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die

  • OLG Koblenz, 19.09.1991 - 5 U 1867/90

    Anspruch eines Immobilienmaklers auf Maklerprovision, aufgrund eines

  • AG Lahr, 05.01.2012 - 5 C 114/11

    Versicherungsvertragsrecht: Wirksamkeit der getrennten Widerrufsbelehrung bei

  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 20/88

    Abgrenzung zwischen Maklervertrag und unabhängigem Provisionsversprechen -

  • AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - 316 C 409/07

    Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus

  • OLG Köln, 07.09.1999 - 24 U 39/99
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