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   BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 67/86   

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https://dejure.org/1987,1114
BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 67/86 (https://dejure.org/1987,1114)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1987 - IVa ZR 67/86 (https://dejure.org/1987,1114)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - IVa ZR 67/86 (https://dejure.org/1987,1114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen einem mit der Erledigung gesellschaftseigener steuerlicher Angelegenheiten einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) beauftragten Steuerberater und sämtlichen Gesellschaftern - Steuerpflichtigkeit einer oHG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragspartner des steuerlichen Beraters einer OHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 556
  • NJW-RR 1988, 481 (Ls.)
  • ZIP 1988, 108
  • WM 1987, 1557
  • BB 1987, 2325
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 67/86
    Träger der im Namen der Gesellschaft begründeten Rechte und Pflichten ist deshalb nicht ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt; dies sind vielmehr die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter (BGHZ 34, 293, 296).
  • BGH, 29.09.1982 - IVa ZR 309/80

    Tätigkeit als Berater in Steuersachen für eine Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 67/86
    Im übrigen kann selbst bei einer Kapitalgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen anzunehmen sein, daß die Gesellschafter in den Schutzbereich des allein von der Gesellschaft abgeschlossenen Steuerberatungsvertrages einbezogen sind (Senatsurteil vom 29. September 1982 - IVa ZR 309/80 - unter Ziffer II 1 - NJW 1983, 1053, 1054).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Er hat insbesondere nicht den Eindruck hervorgerufen, daß seine Angaben auf von ihm selbst geprüften Zahlen beruhen (vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - IVa ZR 67/86 - BGHR BGB § 826 Falschberatung, vorsätzliche 3 = WM 1987, 1557), sondern er hat offengelegt, daß er sie lediglich von der Firma Sch. übernommen hat.
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92

    Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter

    Der Kläger, dessen persönliche Interessen der Beklagte also wahrzunehmen hatte, war folglich in die Schutzwirkung des Vertrages zwischen der GmbH und dem Beklagten einbezogen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Oktober 1987 - IVa ZR 67/86, NJW 1988, 556).
  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Der Bundesgerichtshof (BGH) begreift die Personalgesellschaft trotz ihrer durch § 124 Abs. 1 HGB begründeten "Verselbständigung" nicht als "von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt", sondern als die in der Gesamthand verbundenen Gesellschafter (BGHZ 34, 293, 296; BGH NJW 1988, 556; BGH NJW 1990, 1181).

    Mit der gleichen Begründung hat der BGH die Haftung des Steuerberaters einer OHG für Verletzungen des Geschäftsbesorgungsvertrages auch gegenüber den Gesellschaftern angenommen (BGH NJW 1988, 556).

  • LG Hamburg, 17.01.2014 - 332 O 249/12

    Franchisevertrag: Schadensersatzanspruch eines Franchisenehmers gegen einen

    Franchisegeber haften für Prognosen und Planzahlen, wenn diese auf keiner nachvollziehbaren, realistischen Grundlage basieren (BGH WM 1987, 1557, 1558).

    Denn ein Franchisegeber haftet für Prognosen und Planzahlen, wenn diese auf keiner nachvollziehbaren, realistischen Grundlage basieren (BGH WM 1987, 1557, 1558).

  • BGH, 24.01.1990 - IV ZR 270/88

    Umfang des Versicherungsschutzes eines mit einer Kommanditgesellschaft

    Träger der im Namen der Gesellschaft begründeten Rechte und Pflichten ist nicht ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt; dies sind vielmehr die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter (BGH Urt. vom 7.10.1987 - IVa ZR 67/86 - WM 1987, 1557 = NJW 1988, 556 = LM BGB § 675 Nr. 130 unter I; BGHZ 34, 293, 296).
  • LG Berlin, 25.06.2015 - 21 S 10/14

    Pfändung eines Guthabens auf einem Und-Konto: Erforderlichkeit eines Titels gegen

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass das Gesamthandsvermögen ein den Gesamthändern in gesamthänderischer Verbundenheit zustehendes Sondervermögen ist (BGH NJW 1988, 556) und die Gesamthänder wegen der bestehenden Bindung nicht über ihren Anteil an den einzelnen Vermögensgegenstände verfügen können (§§ 719 Abs. 1, 1419 Abs. 1, § 2033 Abs. 2 BGB).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2003 - 3 U 22/00

    Abwicklung der Nutzung eines Gutshofes

    Maßgebend dafür war, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher bei der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft, deren rechtliche Verselbständigung in § 124 HGB ausdrücklich geregelt ist, als Träger der im Namen der Gesellschaft begründeten Rechte und Pflichten die Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit und nicht ein von diesen verschiedenes Rechtssubjekt angesehen hat (vgl. BGHZ 34, 293, 296; BGH, Urt. v. 07.10.1987 - IVa ZR 67/86, NJW 1988, 556; BGHZ 110, 127).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 34 U 133/11

    Haftung einer Sozietät aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und

    Dabei berufen sich die Kläger auf ein Urteil des BGH (Urt. v. 07.10.1987 - IVa ZR 67/86), der seinerzeit für eine OHG angenommen hat, dass Träger der im Namen der Gesellschaft begründeten Rechte und Pflichten zu einem Steuerberater nicht die OHG ist, sondern die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter.
  • OLG Dresden, 01.09.1999 - 8 U 1458/99

    Außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrages

    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit nicht ohnehin - was die Klägerin in Zweifel zieht - auf den die Leasingraten bis zuletzt entrichtenden Beklagten und seinen Mitgesellschafter Martin Boden abzustellen ist, weil Träger der im Namen der OHG begründeten Rechte und Pflichten - und damit Vertragspartner der Klägerin, mithin Leasingnehmer i.S.v. Ziff. 9.2 Abs. 2 ihrer AGB - nicht die Personenhandelsgesellschaft als ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, sondern die gesamthänderisch verbundenen Gesellschafter sind (vgl. BGH, NJW 1961, 1022; NJW 1988, 556; NJW 1990, 1181).
  • LG Dortmund, 22.11.2005 - 4 O 62/05

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bzgl. der Steuererklärung von

    ZR 67/86 - NJW 1988, 556).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1997 - 3 Wx 461/96

    Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft

  • BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 302/86

    Pflichtverletzung eines Immobilienmaklers durch Weitergabe von Informationen des

  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 8 U 1458/99

    Kündigung eines Leasingvertrages

  • LG Fulda, 24.02.1989 - 4 O 374/88
  • KG, 16.01.2003 - 22 U 6803/99

    Steuerberater als Treuhänder im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds:

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