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   BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85   

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BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 (https://dejure.org/1986,1005)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 (https://dejure.org/1986,1005)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - IVa ZR 87/85 (https://dejure.org/1986,1005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Provisionanspruch eines Maklers gegen seinen Auftraggeber - Zustandebringen des beabsichtigten Geschäfts mit dem eigenen Ehegatten als Vertragspartner des Auftraggebers - Vorhandensein deutlicher, nicht offengelegter Interessenkollisionen als Indizien gegen eine ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Vorraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Vermittlungsmaklers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem eigenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1008
  • NJW-RR 1987, 821 (Ls.)
  • MDR 1987, 477
  • WM 1987, 409
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Deshalb kann ein Maklerlohnanspruch nicht entstehen, wenn eine deutliche, nicht offengelegte Interessenkollision vorhanden ist, die eine sachgemäße Wahrung der Interessen des Auftraggebers schon grundsätzlich nicht erwarten läßt (Senatsurteil vom 24.6.1981 - IVa ZR 159/80 - LM BGB § 652 Nr. 74 = NJW 1981, 2293 = WM 1981, 993 unter 3. a).

    Allerdings hat der Senat es abgelehnt, eine solche gewichtige Interessenkollision grundsätzlich schon dann zu bejahen, wenn lediglich persönliche, z.B. freundschaftliche Beziehungen zwischen dem Makler und dem Vertragsgegner bestehen (Senatsurteil vom 24.6.1981 - IVa ZR 159/80 - LM BGB § 652 Nr. 74 unter 3. b).

  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Jedoch liegen bei einer Vermittlung an den Ehegatten die Gesamtumstände in dem Dreiecksverhältnis Auftraggeber-Makler-Vertragsgegner regelmäßig so, daß die vom Makler zu erbringende Leistung nicht als wesensgemäße, dem anerkannten Leitbild des Maklers entsprechende Vermittlung angesehen und eine Vergütung dafür nicht erwartet werden kann (vgl. zur Verflechtungsrechtsprechung Senatsurteil vom 24.4.1985 - IVa ZR 211/83 - LM BGB § 652 Nr. 91 = WM 1985, 946 = NJW 1985, 2473).

    Die wirtschaftliche Bindung zwischen Eheleuten kann bei nicht gestörter Ehe durchaus den Fällen gleichgestellt werden, in denen nach der Verflechtungsrechtsprechung ein Anspruch auf Maklerprovision ausgeschlossen ist (dazu zuletzt Senatsurteil vom 24.4.1985 - IVa ZR 211/83 - LM BGB § 652 Nr. 91 = NJW 1985, 2473 = WM 1985, 946).

  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 222/83

    Verwirkung des Provisionsanspruchs des Maklers

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Durch sie werden grobe Treupflichtverstöße mit der Rechtsfolge der Verwirkung geahndet (BGHZ 92, 184, 185; Senatsurteil vom 13.3.1985 - IVa ZR 222/83 - WM 1985, 1276).
  • BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 162/82

    Verwirkung der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Durch sie werden grobe Treupflichtverstöße mit der Rechtsfolge der Verwirkung geahndet (BGHZ 92, 184, 185; Senatsurteil vom 13.3.1985 - IVa ZR 222/83 - WM 1985, 1276).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 225/80

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerlohn - Maßgeblichkeit des subjektiven

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Ob sich der Makler in diesem Sinne seines Lohnes unwürdig erwiesen hat, ist in erster Linie nach dem subjektiven Tatbestand der Treupflichtverletzung zu entscheiden (Senatsurteil vom 24.6.1981 - IVa ZR 225/80 - LM BGB § 654 Nr. 12).
  • BGH, 19.01.1977 - IV ZR 73/75

    Auswirkungen der Gewinnbeteiligung eines Maklers an einer Vertragsgegner des

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Demgemäß hat der frühere IV. Zivilsenat bereits beiläufig den Interessenkonflikt als provisionsausschließend in dem Fall bezeichnet, in dem der Makler als Treuhänder seiner Ehefrau an der Verkäufergesellschaft beteiligt war (nichtveröffentlichtes Urteil vom 19.1.1977 - IV ZR 73/75).
  • Drs-Bund, 16.02.1984 - BT-Drs 10/1014
    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Folgerichtig sieht auch der in der 10. Wahlperiode des Bundestages von der Bundesregierung erneut eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über Maklerverträge (BT-Drucks. 10/1014 mit § 653 b Abs. 1 Nr. 4 eine Bestimmung vor, nach der mit der Folge des Provisionsausschlusses die Gefahr einer Beeinträchtigung der Interessenwahrnehmung insbesondere dann angenommen wird, wenn der Makler Ehegatte des Dritten ist.
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.1973 - 16 S 6/73

    Maklerlohnanspruch bei Vermittlung einer Wohnung des Ehegatten

    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Das hat zu unterschiedlicher Entscheidung dieser Frage geführt (vgl. LG Frankfurt/M NJW 1973, 1502 - dazu ablehnend Benöhr NJW 1973, 1976 und v. Hoyningen-Huene BB 1974, 258 - und OLG Hamburg Betrieb 1976, 1527 einerseits, LG Frankfurt/M NJW 1974, 862 sowie MünchKomm/Schwerdtner, 2. Aufl. § 652 Rdn. 187 andererseits).
  • LG Frankfurt/Main, 28.11.1973 - 1 S 83/73
    Auszug aus BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85
    Das hat zu unterschiedlicher Entscheidung dieser Frage geführt (vgl. LG Frankfurt/M NJW 1973, 1502 - dazu ablehnend Benöhr NJW 1973, 1976 und v. Hoyningen-Huene BB 1974, 258 - und OLG Hamburg Betrieb 1976, 1527 einerseits, LG Frankfurt/M NJW 1974, 862 sowie MünchKomm/Schwerdtner, 2. Aufl. § 652 Rdn. 187 andererseits).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, S. 1008 ) habe der Makler gegen seinen Auftraggeber dann keinen Provisionsanspruch, wenn er das beabsichtigte Geschäft mit seinem Ehegatten als Vertragspartner des Auftraggebers zustande bringe.

    Verfassungsrechtlich ist es deshalb grundsätzlich unbedenklich, wenn aus dem Bestehen der nicht gestörten Ehe der Schluß auf enge wirtschaftliche Bindungen gezogen wird, die den als Makler tätigen Ehepartner im Regelfall hindern, gegenläufige Interessen des Auftraggebers zu wahren (vgl. BGH, NJW 1987, 1008 [1009]).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Ehewirklichkeit entscheidend vom gesetzlichen Leitbild abweicht oder wenn das Bestehen der Ehe und damit die Interessenkollision offengelegt werden (BGH, WM 1976, 1158; NJW 1987, 1008 [1009]).

    Das sieht auch das Landgericht, wenn es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 1008 [1009]) ausführt, daß bei Offenlegung des Interessenkonfliktes oder dessen Möglichkeit der Vergütungsanspruch erhalten bleibt.

  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Die Interessenbildung auf Seiten des als Makler Auftretenden muß so institutionalisiert sein, daß sie ihn - unabhängig von seinem Verhalten im Einzelfall - als ungeeignet für die dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Tätigkeit des Maklers erscheinen läßt (Senatsurteile vom 24.06.1981 - IVa ZR 159/80 - NJW 1981, 2293 = LM BGB § 652 Nr. 74; vom 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008 = LM BGB § 652 Nr. 105; BGHZ 112, 240 [BGH 26.09.1990 - IV ZR 226/89]).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Diese Interessenkollision hindert ihn an einer dem gesetzlichen Leitbild entsprechenden Maklertätigkeit (Senatsurteile vom 24.6.1981 aaO. und vom 3.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008 = WM 1987, 409 unter 2. a).
  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Verlust des Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG bei

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings mit Urteil vom 3. Dezember 1986 ausgesprochen, dass ein Makler ohne besondere Absprache keinen Provisionsanspruch gegen seinen Auftraggeber hat, wenn er das beabsichtigte Geschäft mit seinem eigenen Ehegatten als Vertragspartner des Auftraggebers zustande bringt (IVa ZR 87/85, NJW 1987, 1008 f. [juris Rn. 6 bis 11]).
  • BGH, 24.06.1997 - XI ZR 178/96

    Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks;

    Wegen der institutionell bedingten Interessenkollision (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1986 - IVa ZR 87/85, NJW 1987, 1008 f.), in die eine die Zwangsversteigerung aus einem Grundpfandrecht betreibende Bank notwendig kommt, ist es rechtlich ausgeschlossen, daß ihr ein Provisionsanspruch wegen Vermittlung eines freihändigen Verkaufs des Grundstücks gegen ihren Schuldner oder einen Dritten zusteht (vgl. dazu Zopfs, Das Maklerrecht in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung 3. Aufl. Rdn. 47 a.E.; ferner Glaser/Warncke, Das Maklerrecht in der Praxis 7. Aufl. S. 479).
  • OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 4 U 24/14

    Rückzahlung einer Maklerprovision; Unterlassener Hinweis auf Denkmalschutz;

    § 654 BGB findet in solchen Fällen entsprechende Anwendung und will als strafbewehrte Norm den Makler dazu anhalten, die ihm gegenüber dem Auftraggeber obliegenden Treuepflichten zu wahren ( BGH v. 05.02.1962 - VII ZR 248/60 - BGHZ 36, 323-329 ; BGH v. 16.10.1980 - IVa ZR 35/80 - LM Nr. 10 zu § 654 BGB; BGH v. 24.06.1981 - IVa ZR 225/80 - LM Nr. 12 zu § 654 BGB; BGH v. 13.03.1985 - IVa ZR 222/83 - LM Nr. 15 zu § 654 BGB; BGH v. 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008-1009).
  • OLG Hamburg, 29.08.2019 - 6 U 162/17

    Ausschluss des Maklerprovisionsanspruchs: Unechte wirtschaftliche Verflechtung;

    Das schließt aber nicht aus, dass ein Provisionsausschluss nicht (allein) auf die Ehe bzw. auf die Verwandtschaft gestützt wird, wohl aber auf eine wirtschaftliche Verflechtung, die bei einer nicht gestörten Ehe aufgrund der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen durchaus vermutet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1988, 2663, insoweit bei juris in Tz. 5 nicht vollständig abgedruckt; vgl. auch BGH NJW 1987, 1008, zitiert nach juris, Tz. 9, zur Ehe).

    Für die Frage eines institutionalisierten Interessenkonflikts ist maßgebend, ob sich der Makler im Streitfall regelmäßig auf Seite des Vertragsgegners und damit gegen den Auftraggeber stellen wird (vgl. BGH NJW 1987, 1008, zitiert nach juris, Tz. 9).

  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

    Soweit dieses Gericht in einem Urteil vom 3. Dezember 1986 (NJW 1987, S. 1008 f.) von einem grundsätzlichen Ausschluß des Provisionsanspruchs bei Grundstücksvermittlung an Ehegatten ausgegangen ist, bedarf es hier keiner Erörterung, ob die tragenden Gründe dieser Entscheidung mit den dargestellten verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang stehen.
  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94

    Umzugskostenvergütung - Erstattung von Maklergebühren - Abschluß des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1987, 1008 f.), der sich der Senat anschließt, kann ein Maklerlohnanspruch nicht entstehen, wenn eine deutliche, nicht offengelegte Interessenkollision vorhanden ist, die eine sachgemäße Wahrung der Interessen des Auftraggebers schon grundsätzlich nicht erwarten läßt.

    Daß ein späterer Zeitpunkt nicht maßgebend ist, ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1986 (NJW 1987, 1008 [1009 unter Ziff. 3]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 2026/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die wirtschaftliche Bindung zwischen Eheleuten kann bei nicht gestörter Ehe den Fällen gleichgestellt werden, in denen nach der Verflechtungsrechtsprechung ein Anspruch auf Maklerprovision ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IVa ZR 87/85 - NJW 1987, 1008).
  • LG Bonn, 27.05.2011 - 3 O 71/11

    Bank hat einen Anspruch auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen

  • OLG München, 09.07.2008 - 20 U 5290/07

    Anlagevermittlung: Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • OLG Hamm, 15.10.1987 - 18 U 50/87

    Scheitern eines Anspruchs auf Maklerprovision mangels Erbringung einer für den

  • KG, 19.08.2004 - 10 U 167/03

    Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Eigentumswohnungskaufs:

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