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   BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83   

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BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83 (https://dejure.org/1985,983)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1985 - IVa ZR 96/83 (https://dejure.org/1985,983)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 (https://dejure.org/1985,983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung - Ausschluss von Versicherungsleistungen wegen Alkoholisierung - Ausschluss der Versicherungsleistung bei hinzusteigen zu einem alkoholisierten Fahrer - Begriff der Bewußtseinsstörung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2534
  • MDR 1986, 37
  • VersR 1985, 583
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.1976 - IV ZR 125/74

    Grenze einer durch Trunkenheit verursachten Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Zu den Anforderungen an den Nachweis einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung, wenn der angetrunkene Versicherungsnehmer als Soziusfahrer mit einem fahruntüchtigen Fahrer eine Motorradfahrt unternommen hat (Ergänzung zu BGHZ 66, 88).

    Den Ausschlußtatbestand erfüllen bereits solche erhebliche - "krankhafte" (RGZ 164, 49) - Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGHZ 66, 88; Prölss/Martin VVG 23. Aufl. AUB § 3 Anm. 4 Ca; kritisch: Bruck/Möller/Wagner VVG 8. Aufl. Band VI 1 G 196).

    Welches Maß an Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit dem Versicherten abverlangt wird, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab (BGHZ 66, 88).

  • OLG Frankfurt, 24.06.1980 - 14 U 158/79

    Leistungsfreiheit des Versicherers; Lebensversicherung; Unfallzusatzversicherung;

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Die Störung muß vielmehr einen Grad erreichen, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 10.2.1982 - IVa ZR 194/80 - LM AUB § 3 Nr. 8 VersR 1982, 463; ÖOGH VersR 1982, 588; OLG Nürnberg VersR 1969, 275; OLG Hamm VersR 1980, 1141; OLG Frankfurt VersR 1981, 52).

    Eine derartige Alkoholisierung führt nach der Lebenserfahrung noch nicht ohne weiteres zu einem Ausschluß oder zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Fähigkeit, die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers zu erkennen und sich entsprechend darauf einzurichten (ÖOGH VersR 1982, 588; OLG Frankfurt VersR 1981, 52).

  • OLG Hamm, 11.11.1977 - 20 W 12/77
    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Die Störung muß vielmehr einen Grad erreichen, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 10.2.1982 - IVa ZR 194/80 - LM AUB § 3 Nr. 8 VersR 1982, 463; ÖOGH VersR 1982, 588; OLG Nürnberg VersR 1969, 275; OLG Hamm VersR 1980, 1141; OLG Frankfurt VersR 1981, 52).

    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht lediglich auf ein Verhalten des W abstellt, das zwar auffällig ist und die Geringschätzung eigener Sachwerte und der körperlichen Unversehrtheit anderer erkennen läßt, das aber - alkoholbedingt - auf gesteigertem Leichtsinn (OLG Hamm VersR 1980, 1141) oder und erhöhter Großmannsucht zumindest ebenso beruhen kann wie auf einem Ausschluß der Fähigkeit zu kritischer Entscheidung.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Insoweit ist auch eine Gesamtschau der Indizien unergiebig, da beide Beweisanzeichen zusammen die Annahme einer Alkoholisierung des W, die den Grad der Bewußtseinsstörung noch nicht erreicht hat, nicht ernstlich ausschließt (BGH, Urteil vom 17.2.1970 - III ZR 139/67 - NJW 1970, 946, insoweit in BGHZ 53, 245 nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Die Bewußtseinsstörung ist hier nicht mit völliger Bewußtlosigkeit gleichzusetzen (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Sie beruht auf einer unvollständigen Würdigung der Indizien, insbesondere auf einer vom Revisionsgericht nachprüfbaren falschen Einschätzung des Indizwertes (BGH, Urteil vom 29.6.1982 - VI ZR 206/80 - NJW 1982, 2447).
  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80

    Berücksichtigung von Trunkenheit bei Unfällen außerhalb der Teilnahme am

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Die Störung muß vielmehr einen Grad erreichen, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 10.2.1982 - IVa ZR 194/80 - LM AUB § 3 Nr. 8 VersR 1982, 463; ÖOGH VersR 1982, 588; OLG Nürnberg VersR 1969, 275; OLG Hamm VersR 1980, 1141; OLG Frankfurt VersR 1981, 52).
  • BGH, 09.12.1981 - IVa ZR 217/80

    Irrtum über die Beweislast - Beweislast für eine Körperverletzung - Beweislast

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Allerdings schließt nicht jede Beeinträchtigung durch Alkohol, die zu einem Unfall führt, den ein Nüchterner vermieden hätte, den Versicherungsschutz aus (BGH, Urteil vom 9.12.1981 - IVa ZR 217/80; aA wohl: Wussow AUB 4. Aufl. § 3 Anm. 12).
  • BGH, 07.01.1972 - IV ZR 152/69

    Begriff der Bewußtseinsstörung; Rechtliche Folgen absoluter Fahruntüchtigkeit für

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Eine Bewußtseinsstörung kann in solchen Fällen nur bei Vorliegen von Ausfallerscheinungen angenommen werden (BGH, Urteil vom 7.1.1972 - IV ZR 152/69 - VersR 1972, 292; Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr 3. Aufl. Rdn. 948), die in der Zusammenschau das bei derartigen Blutalkoholkonzentrationen gewöhnliche Maß übersteigen und nur mit einem Verlust oder einer erheblichen Beeinträchtigung der unter a) genannten Fähigkeit zu erklären sind.
  • BGH, 14.06.1963 - 4 StR 175/63

    Blutalkoholgehalt - Bewußtseinsklarheit - Zurechnungsfähigkeit - Erwachsener Mann

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83
    Nach der Lebenserfahrung braucht ein erwachsener Mann bei solcher Alkoholisierung noch nicht einmal in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigt zu sein (BGH Urteil vom 14.6.1963 - 4 StR 175/63 - VRS 25, 115).
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    In zutreffender Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II) hatte das Erstgericht nicht allein aufgrund der erwiesenen Blutalkoholkonzentration von 2, 87 g o/oo eine alkoholbedingte Bewußtseinsstörung im Sinne des in § 3 Abs. 4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) enthaltenen Risikoausschlusses bejaht; es hatte seine Überzeugung - ein Anscheinsbeweis kam nicht in Betracht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 unter 2 - VersR 1988, 733) - zusätzlich aus den Feststellungen hergeleitet, die der den Kläger nach dem Unfall behandelnde Arzt getroffen hatte.
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Eine Bewußtseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewußtlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (Senatsurteile vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1; vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 137/88 - VersR 1989, 902, 903 li. Sp. unten; vom 10. Oktober 1990 - IV ZR 231/89 - r+s 1991, 35 = VVGE § 3 AUB Nr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Relevant sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzten, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urt. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683; Urt. v. 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).

    Die vom Kläger insoweit zitierte Entscheidung des OLG Hamm (r+s 1987, 207) betraf einen Fall, in dem der alkoholisierte Versicherte im Fahrzeug eines seinerseits betrunkenen Kraftfahrers mitgefahren war (auch die vom OLG Hamm zitierten Ausführungen des BGH in dessen Urteil vom 27.02.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 - bezogen sich auf den Nachweis von Bewusstseinsstörung und ihrer Kausalität für den Unfall eines betrunkenen Mitfahrers).

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 1) geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass die Bewusstseinsstörung nicht mit völliger Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist.

    a) Bei der Prüfung der Frage, ob eine Bewusstseinsstörung vorliegt, ist eine fallbezogene Betrachtung erforderlich (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 88, 90; vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 unter II 2).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08

    Bestimmtheitserfordernis für den Klageantrag i.R. der Feststellung auf eine

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  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Nach dem Senatsurteil vom 27. Februar 1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583 - ist eine derartige Störung noch nicht zu bejahen, wenn sich nur feststellen läßt, in nüchternem Zustand hätte der Versicherte eine andere Entscheidung getroffen.
  • OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter

    Der Unfall muss auf einer Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (vgl. BGHZ 18, 311, 313. BGH, VersR 1985, 583, 584. VersR 1990, 1343, 1344).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 633/05

    Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung; Leistungsausschluss

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  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 114/02

    Unfallversicherungsschutz: Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung

    Bewusstseinsstörung ist dabei nicht mit völliger Bewusstlosigkeit gleichzusetzen, es genügen solche "krankhaften" Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen der Umwelt zu genügen (BGH NJW 1985, 2534).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Der Unfall muss auf einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (BGHZ 18, 311, 313; BGH, VersR 1985, 583, 584; VersR 1990, 1343, 1344).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

  • OLG Bamberg, 08.12.2010 - 1 U 120/10

    Private Unfallversicherung: Schlafwandeln des Versicherten als

  • OLG Dresden, 20.12.2021 - 4 U 2144/21

    Leistungspflicht aus einer Unfallversicherung Verlust von Leistungsaussprüchen

  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

  • OLG Hamm, 03.07.1996 - 20 U 52/96

    Voraussetzungen einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung bei einem Beifahrer in

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