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   BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84   

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BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84 (https://dejure.org/1985,1252)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1985 - IVa ZR 96/84 (https://dejure.org/1985,1252)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1985 - IVa ZR 96/84 (https://dejure.org/1985,1252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - Ausschluss der Eigenvermietung eines erworbenen Ferienhauses in einem Ferienpark - Bindung an die Vermittlung durch eine Verwaltungsgesellschaft - Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde - ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Ausschließliche Bindung an Makler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9, § 28 Abs. 2; BGB § 652
    Formularmäßiger Ausschluß der Eigenvermietung durch den Erwerber eines Ferienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1173
  • MDR 1986, 294
  • WM 1986, 72
  • BB 1986, 837
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1981 - IVa ZR 99/80

    Makler-Alleinvertrag mit Verpflichtung zu regelmäßigen Dienstleistungen -

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84
    Da die Klägerin sich hier - anders als im Normalfall (Senatsurteil vom 26. Februar 1981 - IVa ZR 99/80 = WM 1981, 561) - zur regelmäßigen Vermittlung von Interessenten verpflichtet hat, fällt der Vertrag unter § 28 Abs. 2 AGBG, soweit er noch nicht abgewickelt ist - und nur für die Zukunft streiten ja die Parteien.
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 96/84
    Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat ausgesprochen, daß es Treu und Glauben widerspricht, wenn der Makler seinen Auftraggeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit bindet, daß der Kunde im Rahmen eines Alleinauftrages kein Eigengeschäft abschließen darf, ohne provisionspflichtig zu werden (BGHZ 60, 377, 380 ff.) [BGH 08.05.1973 - IV ZR 158/71].
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    bb) Im Anwendungsbereich des AGB-Gesetzes ist eine solche Rückführung einer übermäßig langen Vertragsdauer auf ein angemessenes Maß dagegen nicht zulässig (BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVa ZR 96/84, WM 1986, 72; BGHZ 127, 35, 47; vgl. auch Senatsurteile vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 342/81, WM 1983, 308 unter II 2 d, und vom 19. September 1983 - VIII ZR 84/82, WM 1983, 1153 unter II 1 a).
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

    Rechtsfehlerfrei legt das Berufungsurteil dar, daß eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers nach § 9 AGBG unwirksam ist, nach welcher der Kunde im Rahmen eines Alleinauftrages kein Eigengeschäft abschließen darf, ohne provisionspflichtig zu werden (BGHZ 60, 377, 380; 88, 368 und 99, 374, 377; Urteil vom 6.11.1985 - IVa ZR 96/84 - WM 1986, 72, 73 = LM BGB § 652 Nr. 99; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl. Anh. §§ 9-ll Rdn. 487).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2019 - 3 U 146/18

    Grundstücks- und Wohnungsmakler: Wirksamkeit einer Verlängerungsklausel für den

    Nach dem gesetzlichen Leitbild ist der Maklervertrag jederzeit vom Auftraggeber frei widerruflich und verbietet nicht, die Dienste anderer Vermittler zum Abschluss des gewünschten Hauptvertrags in Anspruch zu nehmen (BGH, Urteil vom 06.11.1985 - IVa 96/84, NJW 1986, 1173).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 5 U 72/22

    Wirksamkeit von Regelungen in AGB eines Makler-Alleinauftrags

    Auch der Maklervertrag ist jedenfalls nach dem gesetzlichen Leitbild der §§ 652 ff. BGB jederzeit vom Auftraggeber frei widerruflich und verbietet nicht die Inanspruchnahme einer anderen Vermittlung oder ein Eigengeschäft des Auftraggebers (BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVa ZR 96/84, NJW 1986, 1173).

    Gemäß § 306 Abs. 2 BGB sind deshalb vorrangig die gesetzlichen Vorschriften als eine konkrete Ersatzregelung in Betracht zu ziehen; dies führt hier dazu, dass der Maklerauftrag von der Klägerin jederzeit ordentlich gekündigt ("widerrufen") werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IV a ZR 96/84, NJW 1986, 1173; Retzlaff, in: Grüneberg, a.a.O., § 652 Rn.12; Althammer, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 652 Rn. 97).

  • OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 559/04

    Wirksamkeit einer Klausel bezüglich der Pflicht des Veräußeres eines Grundstücks

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  • AG Frankfurt/Main, 11.07.2018 - 29 C 404/18

    Kreuzfahrttypische Kabinenbeschaffenheit begründet keinen Reisemangel

    Da das Leistungsangebot vom Reiseveranstalter ausgeht, kommt es darauf an, wie ein verständiger potenzieller Durchschnittskunde die Beschreibung im Prospekt verstehen durfte (vgl BGHZ 84, 268, 272; 100, 157, 176; BGH NJW 2000, 1188, 1189; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 280; OLG Frankfurt RRa 1988, 95; OLG München NJW-RR 2002, 694, 695 = RRa 2002, 57, 60; LG Frankfurt aM NJW 1986, 1173; NJW-RR 1991, 316; 1991, 1341).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1987 - 4 W 41/86

    Verbot der selbständigen Vermietung eines Appartements; Einseitig aufgestellte

    Im vorliegenden Fall bedarf die Frage keiner Entscheidung (bejahendenfalls wäre die Vermietungsregelung wohl nach § 9 AGBG unwirksam, vgl. BGH, NJW 1986, 1173).
  • OLG Köln, 02.05.1994 - 10 U 12/93

    Bestehen eines Anspruchs auf eine Verkäuferprovision für die Mitwirkung am

    Diese Klausel verstößt gegen die auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr geltende Regelung des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG, weil sie vom gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages insofern abweicht, als der Makler seinen Lohn nur bei Ursächlichkeit seiner Bemühungen für das Zustandekommen des Hauptvertrages verdient, und sie eine provisionsunschädliche Eigeninitiative des Auftraggebers unmöglich macht (vgl. BGH NJW 1986, 1173 [BGH 06.11.1985 - IVa ZR 96/84] ).
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung;

    Insoweit treffen die Überlegungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung NJW 1986, 1173 [BGH 06.11.1985 - IVa ZR 96/84] zur Unwirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten zeitlich unbegrenzten Bindung an einen Maklerdienstvertrag auf den vorliegenden Fall nicht zu.
  • OLG Schleswig, 19.05.1989 - 14 U 190/88
    Als allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG wäre die Regelung des § 9 des Maklervertrages allerdings gemäß § 9 AGBG unwirksam, weil der Maklervertrag nach dem gesetzlichen Leitbild der §§ 652 ff. BGB frei widerruflich ist und die Inanspruchnahme einer anderen Vermittlung oder ein Eigengeschäft des Auftraggebers nicht verbietet (BGH NJW 1986, 1173 ).
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   BGH, 16.01.1985 - IVa ZR 96/84   

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BGH, 16.01.1985 - IVa ZR 96/84 (https://dejure.org/1985,17400)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1985 - IVa ZR 96/84 (https://dejure.org/1985,17400)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - IVa ZR 96/84 (https://dejure.org/1985,17400)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 263/56

    Beschwerdewert einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - IVa ZR 96/84
    Mit Beschluß vom 19. September 1984 hat der Senat den Antrag der Beklagten, den Wert der Beschwer für sie auf über 40.000,- DM festzusetzen, zurückgewiesen, weil nicht ersichtlich war, daß ihr Interesse an der Abänderung des angefochtenen Urteils (vgl. BGHZ 23, 205) diesen Betrag überstieg.
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - IVa ZR 96/84
    Der Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer kann auf neue Tatsachen gestützt werden, die glaubhaft zu machen sind (BGH, Beschluß vom 13. November 1980 - IVa ZR 173/80 - NJW 1981, 579 = LM ZPO § 546 Nr. 102).
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  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Beschwerdewertes - Gewerbliche Nutzung von Ferienhäusern in einem Ferienpark

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