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   BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88   

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BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88 (https://dejure.org/1988,1849)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - IVb ZB 101/88 (https://dejure.org/1988,1849)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 (https://dejure.org/1988,1849)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 16. März 1983 (IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 = NJW 1983, 2145, 2146) unter Hinweis auf bereits vorliegende andere Entscheidungen ausgesprochen hat, kann einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann gewährt werden, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung der PKH eingereicht hat.

    Wenn die Bewilligung der PKH erstmals für die Rechtsmittelinstanz beantragt wird, setzt somit die Gewährung der Wiedereinsetzung regelmäßig voraus, daß die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Vordruck eingereicht hat (Senatsbeschluß vom 16. März 1983 a.a.O. unter Hinweis auf BSG MDR 1981, 1052).

  • BSG, 13.04.1981 - 11 BA 46/81

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Fristgebundenes Rechtsmittel - Ablauf der

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88
    Wenn die Bewilligung der PKH erstmals für die Rechtsmittelinstanz beantragt wird, setzt somit die Gewährung der Wiedereinsetzung regelmäßig voraus, daß die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Vordruck eingereicht hat (Senatsbeschluß vom 16. März 1983 a.a.O. unter Hinweis auf BSG MDR 1981, 1052).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Er hatte vor Ablauf der Berufungsfrist am 2. April 1992 zur Darlegung seiner Bedürftigkeit eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Vordruck sowie eine Kopie des Sozialhilfebescheides der Stadt K. vom 6. März 1992 eingereicht und damit ein ordnungsgemäßes Prozeßkostenhilfegesuch angebracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 = FamRZ 1983, 579, 580; vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 = BGHR ZPO § 117 Abs. 4 Vordruck 2).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Das ist dann der Fall, wenn der Antragsteller im Zusammenhang mit der Bezugnahme auf die frühere Erklärung unmißverständlich mitteilt, es habe sich seither nichts geändert und eine neue Erklärung müsse denselben Inhalt haben (BGH a.a.O.;Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4 m.N.).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Eine Partei, die nicht in der Lage ist, die Prozeßkosten zu tragen, muß ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren unter Verwendung der vorgeschriebenen Vordrucke und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist einreichen (vgl. BGHZ 38, 376, 378; BGH, Beschl. v. 21. September 1988, IVb ZB 101/88, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4 mit weiteren Nachweisen; Beschl. v. 26. September 2002, I ZB 20/02, Umdruck S. 4, unveröffentlicht).
  • BGH, 21.08.2018 - VI ZA 20/18

    Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit

    Eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit der Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts scheitert daran, dass der Beklagte zu 1 nicht innerhalb der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde die förmlichen Voraussetzungen zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe geschaffen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - V ZA 8/04, FamRZ 2004, 1961; vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4 mwN; vom 26. September 2002 - I ZB 20/02, FamRZ 2003, 89).

    Einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels kann grundsätzlich nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der erforderlichen Form gemacht werden (BGH, Beschluss vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88, BGHR, ZPO, § 233 - Prozesskostenhilfe 4, mwN).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZB 20/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

    Einem Antrag zur Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Einlegung eines Rechtsmittels kann nur stattgegeben werden, wenn neben dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist auch die notwendigen Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden (BGH, Beschl. v. 21.9.1988 - IVb ZB 101/88, BGHR ZPO § 233 - Prozeßkostenhilfe 4, m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZB 3/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen verspätetem Antrag auf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann einer bedürftigen Partei die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nur dann gewährt werden, wenn sie innerhalb dieser Frist einen den gesetzlichen Anforderungen genügenden Antrag auf Bewilligung der Prozeßkostenhilfe eingereicht hat (BGH, Beschlüsse vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4 und vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 2, jeweils m.w.N.).

    Dieses Erfordernis ist nur dann erfüllt, wenn dem Gericht alle für eine sachliche Entscheidung über das Gesuch notwendigen Unterlagen fristgemäß vorgelegt werden, insbesondere die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluß vom 21. September 1988 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 6 Sa 292/05

    Verwirkung im Sozialversicherungsrecht

    Dazu gehört, dass sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung hinreichend dargelegt hat und davon ausgehen kann, dass ihr die beantragte Prozesskostenhilfe aufgrund der von ihr gemachten Angaben nicht mangels Bedürftigkeit verweigert werden kann (BGH 21. September 1988 - IVb ZB 101/88).
  • BGH, 22.08.2001 - XII ZB 67/01

    Versäumung der Berufungsfrist; Entfallen der Bedürftigkeit nach Zahlung der

    Dazu gehört, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung hinreichend dargelegt hat und davon ausgehen kann, daß ihr die beantragte Prozeßkostenhilfe aufgrund der von ihr gemachten Angaben nicht mangels Bedürftigkeit verweigert werden kann (Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und

    Wie der Senat dazu bereits mehrfach dargelegt hat (vgl. die Beschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 = NJW 1983, 2145, 2146 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR a.a.O. Prozeßkostenhilfe 4), bedarf es der fristgerechten Einreichung eines Antrages, der den Anforderungen genügt, die das Gesetz in § 117 ZPO vorschreibt.
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91

    Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz

    Wenn, wie hier, Prozeßkostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz beantragt wird, hängt die Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist (auch) davon ab, daß die Partei bis zum Ablauf dieser Frist die für ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlichen Angaben vollständig und übersichtlich dargestellt hat; dazu wird regelmäßig die fristgerechte Vorlage der Erklärung gemäß § 117 ZPO mit lückenlosen Angaben gefordert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 4, und vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579, 580 = NJW 1983, 2145, 2146 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZB 49/91

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung - Erklärung über die

  • BGH, 06.07.2004 - X ZA 1/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiederseinsetzung in den vorigen Stand wegen

  • BGH, 25.04.1996 - III ZB 26/95

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BGH, 20.01.2004 - X ZA 7/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 133/93

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

  • BGH, 03.11.1999 - I ZA 1/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor den Patentgerichten bei

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZB 13/99

    Darlegung der Bedürftigkeit im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • BGH, 20.03.1997 - III ZB 4/97
  • OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 24 U 125/10

    Lauf der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 18.09.1997 - VII ZA 1/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZA 8/93

    Versäumung der Revisonsfrist gem. § 552 ZPO

  • BGH, 15.10.1992 - III ZB 17/92

    Zulässigkeit eines Prozeßkostenhilfeantrages - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BPatG, 29.09.2004 - 8 W (pat) 16/04
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