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   BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83   

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https://dejure.org/1984,2084
BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83 (https://dejure.org/1984,2084)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1984 - IVb ZB 112/83 (https://dejure.org/1984,2084)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83 (https://dejure.org/1984,2084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten - Zurechnung des Verschuldens eines Rechtsanwalts für einen Mandaten - Wirkung einer anwaltlichen Versicherung der Schilderung eines Vorgangs aus einer Tätigkeit oder ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 236

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 861
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83
    Verzögerungen in der Briefbeförderung oder Postzustellung kommen nicht selten vor und haben schon wiederholt die Rechtsprechung beschäftigt (vgl. BVerfGE 44, 302 und 53, 25).

    In der Verantwortung des Absenders liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück ordnungsgemäß frankiert und adressiert so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht; versagen die Vorkehrungen der Deutschen Bundespost, so hat das die Partei, die darauf keinen Einfluß hat, unter dem Blickpunkt ihres Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu vertreten (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 191/82 - nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf BVerfGE 53, 25).

  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83
    In der Verantwortung des Absenders liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück ordnungsgemäß frankiert und adressiert so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht; versagen die Vorkehrungen der Deutschen Bundespost, so hat das die Partei, die darauf keinen Einfluß hat, unter dem Blickpunkt ihres Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu vertreten (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 191/82 - nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf BVerfGE 53, 25).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83
    Verzögerungen in der Briefbeförderung oder Postzustellung kommen nicht selten vor und haben schon wiederholt die Rechtsprechung beschäftigt (vgl. BVerfGE 44, 302 und 53, 25).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZB 37/14

    Versäumung der Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung in die Frist zur

    Von dem als richtig versicherten Vortrag darf ausgegangen werden, solange nicht konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für zutreffend zu erachten (BGH, Beschluss vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 212/83, VersR 1984, 861; BGH, FamRZ 1989, 373, 374 mwN).
  • BGH, 18.05.2011 - IV ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung durch anwaltliche

    Zwar kann die Schilderung von Vorgängen durch einen Rechtsanwalt die mitgeteilten Tatsachen in gleicher Weise glaubhaft machen, wie dies sonst durch eine eidesstattliche Versicherung der Fall ist, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben unter Bezugnahme auf seine Standespflichten anwaltlich versichert (BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373 unter 4 a; Beschluss vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 861 unter a; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 294 Rn. 5; Musielak/Huber, ZPO 8. Aufl. § 294 Rn. 4).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Von dem als richtig versicherten Vortrag darf ausgegangen werden, solange nicht konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für zutreffend zu erachten (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83 - VersR 1984, 861).
  • BGH, 01.12.1994 - IX ZR 131/94

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Auftrag zum Widerruf eines Vergleichs

    Regelmäßig dürfen Parteien derartige Fristen vollständig ausnutzen (BVerfGE 69, 381, 385; 74, 220, 224 [BVerfG 10.02.1987 - 2 BvR 314/86]; BVerfG NJW 1983, 1479; BGHZ 9, 118, 119 [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52]; BGH, Beschl. v. 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, AnwBl 1985, 200, 201; v. 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188; Urt. v. 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelfrist 2).
  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 102/86

    Verschulden an der Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Gewährung

    Da der Beklagte und seine erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten am selben Ort ansässig sind, durften die Rechtsanwälte davon ausgehen, daß die Zustellung am nächsten Tag erfolgen werde (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, Anw. Bl. 1985, 200; vom 3. Juli 1984 - VI ZB 7 + 8/84, VersR 1984, 871).

    Verzögerungen der Briefbeförderung und Zustellung sind dem Bürger nicht zuzurechnen (BVerfGE 62, 221, 337; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, VersR 1984, 862).

  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 21/88

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen Einwurfs in einen falschen

    Da der entsprechende Vortrag zur Qualifikation, Arbeitsweise und Überprüfung der Büroangestellten durch die Ausführungen der Prozeßbevollmächtigten auch als ausreichend glaubhaft gemacht zu bewerten ist (vgl. BVerfGE 41, 332 - NJW 1976, 1537 , BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83 = VersR 1984, 861 ; AK-Ankermann, ZPO , § 236 Rn. 5), war unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist zu gewähren.
  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZB 34/91

    Anforderungen an eine wirksame Berufungseinlegung - Falsche Angaben zur Person

    Zwar kann es einer eidesstattlichen Versicherung mangels gegenteiliger Anhaltspunkte gleichgeachtet werden, wenn ein Rechtsanwalt einen Vorgang schildert, der seine eigene Tätigkeit oder Wahrnehmung betrifft, und diese Angaben anwaltlich versichert (BGH, Beschluß vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83 = VersR 1984, 861 unter b).
  • BGH, 18.12.1991 - VIII ZB 37/91

    Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur Sicherstellung des rechtzeitigen

    Hierbei darf der Rechtsmittelführer grundsätzlich darauf vertrauen, daß die in amtlichen Aushängen der Deutschen Bundespost angegebenen oder von Postbediensteten genannten Laufzeiten eingehalten werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1979 - 2 BvR 376/77, NJW 1980, 769 und vom 1. Dezember 1982 a.a.O.; BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 112/83, AnwBl. 1985, 200 und vom 7. Februar 1990 - XII ZB 122/89, NJW-RR 1990, 508).
  • BFH, 16.04.1986 - VIII R 43/85

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der

    Auch wenn zugunsten der Klägerin das Vorbringen und die Glaubhaftmachungen ihres Prozeßbevollmächtigten in dem nachgereichten Schriftsatz vom 29. November 1985 berücksichtigt werden und überdies ein tatsächlicher Geschehensablauf, so wie er vom Prozeßbevollmächtigten geschildert wird, zugrunde gelegt wird (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Januar 1984 IVb ZB 112/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 130), ist ein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten an der Fristversäumnis zu bejahen.
  • BGH, 06.02.1986 - V ZB 13/85

    Anforderungen an die Fristversäumung für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Wiedereinsetzung ist der Klägerin zu gewähren, wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge die Frist gewahrt worden wäre, falls die Post ohne Verzögerung - also am 5. Juli 1985 - bei der Staatsanwaltschaft eingegangen wäre (BGH Beschl. v. 18. Januar 1984, IVb ZB 112/83, VersR 1984, 861, 862; BAG Urt. v. 16. Dezember 1971 - 5 AZR 384/71 - NJW 1972, 735; Beschl. v. 21. August 1975 - 5 AZB 15/75 - BB 1976, 187).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 189/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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