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   BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84   

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https://dejure.org/1987,1613
BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84 (https://dejure.org/1987,1613)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1987 - IVb ZB 115/84 (https://dejure.org/1987,1613)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1987 - IVb ZB 115/84 (https://dejure.org/1987,1613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf Grund grober Unbilligkeit - Gleichmäßige Beteiligung beider Ehegatten an den während der Ehe erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit - Beiderseitiger ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 c Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 47
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 67/85

    Herabsetzung des Ausgleichsbetrages im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84
    Gegen diese Würdigung, die als tatrichterliche Beurteilung nur einer eingeschränkten rechtlichen Prüfung unterliegt (vgl. BGHZ 74, 38, 84; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 364 m.w.N.), wendet sich die weitere Beschwerde vergeblich.
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84
    Gegen diese Würdigung, die als tatrichterliche Beurteilung nur einer eingeschränkten rechtlichen Prüfung unterliegt (vgl. BGHZ 74, 38, 84; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 67/85 - FamRZ 1987, 362, 364 m.w.N.), wendet sich die weitere Beschwerde vergeblich.
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 503/80

    Berücksichtigung erworbenen Vermögens

    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 115/84
    Dazu gehört insbesondere der Erwerb von Grundstücken oder Kapitalanlagen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 503/80 - FamRZ 1981, 130, 132).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02

    Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn der im Versorgungsausgleich ausgleichsberechtigte Ehegatte über ganz erhebliches Vermögen verfügt, das er anstelle der Ausgleichsforderung für seine Altersversorgung verwenden kann und der Ausgleichspflichtige - auch unter Berücksichtigung der weiteren Versicherungszeit bis zum Eintritt des Rentenalters - auf die volle in der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaft angewiesen ist (Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 115/84 - FamRZ 1988, 47, 48).
  • OLG Koblenz, 20.04.2015 - 13 UF 134/15

    Versorgungsausgleich: Voraussetzungen des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Hinzu kommen muss vielmehr, dass der Ausgleichsverpflichtete außerdem auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts im Alter dringend angewiesen ist (Anschluss an BGH, 25. Mai 2005, XII ZB 135/02, FamRZ 2005, 1238; Abgrenzung zu BGH, 23. September 1987, IVb ZB 115/84, FamRZ 1988, 47).

    11 Zwar weist die Antragstellerin sodann zutreffend darauf hin, dass eine grobe Unbilligkeit in solch einem Fall allerdings in Betracht kommen kann, wenn der Ausgleichsberechtigte über erhebliches Vermögen verfügt, das seine Zukunft sichert (vgl. BGH FamRZ 1988, 47).

    Voraussetzung ist aber auch hier zunächst, dass der Ausgleichspflichtige - auch unter Berücksichtigung der weiteren Versicherungszeit bis zum Eintritt des Rentenalters - auf die volle in der Ehezeit erworbene Rentenanwartschaft angewiesen ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 1238 und FamRZ 1988, 47, 48 sowie OLG Köln FamRZ 2012, 1881 - Tz. 8 Juris).

  • OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15

    Versorgungsausgleich

    Richtig ist daran zunächst, dass sich ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht ergeben kann, wenn Gütertrennung vereinbart wird und nur ein Ehegatte ausgleichspflichtige Anrechte (z. B. in der Rentenversicherung) erwirbt, während der andere durch Kapitalbildung für sein Alter vorsorgt (BGH FamRZ 1988, 47).

    Im Übrigen betraf die vom Antragsteller in den Vordergrund gestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.09.1987 (FamRZ 1988, 47) einen Ehegatten, der bei knapp 18 Jahren Ehezeit über eigene ehezeitliche Anrechte von gerade einmal 850, 90 DM verfügte, während seine Frau ein Millionenvermögen geerbt hatte.

  • OLG Hamm, 28.08.2012 - 14 UF 149/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Kapitallebensversicherungen

    Für den hier einzig in Betracht kommenden Gesichtspunkt eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen den Beteiligten fehlt es jedenfalls an der Voraussetzung, dass der Ausgleichspflichtige auf den ungeschmälerten Erhalt seiner Anrechte "dringend angewiesen" sein müsste (vgl. BGH NJW 2005, 2455, Juris-Rn. 11; FamRZ 1988, 47; Palandt/Brudermüller Rn. 19 zu § 27 VersAusglG).
  • OLG Köln, 25.11.1991 - 10 UF 105/91

    Unterhalt; Lebensstandard; Aufrechterhaltung; Aufwendungen;

    Es ist zwar nicht zu verkennen, daß somit auch der Antragsgegner über erhebliches Vermögen verfügt und deshalb nicht so dringend auf den Bezug eines ungeschmälerten Ruhegehaltes angewiesen ist, wie dies in der Mehrzahl der von der Rechtsprechung angenommenen Fälle des § 1587 c Nr. 1 BGB festzustellen ist (vgl. etwa BGH FamRZ 1988, 47; OLG Hamm FamRZ 1988, 627).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86

    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

    Auch solche Änderungen gehören vielmehr zu den Verhältnissen, die uneingeschränkt zu beachten sind, wenn sie - falls über den Versorgungsausgleich erst nach der Scheidung entschieden wird - im Zeitpunkt der tatrichterlichen Beurteilung feststehen (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne a.a.O. § 1587c Rdn. 8; siehe auchSenatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 115/84 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1 grobe Unbilligkeit 4 - FamRZ 1988, 47, 48 unter c).
  • BGH, 18.05.1988 - IVb ZB 109/87

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenrente im Versorgungsausgleich

    Der Senat hat wiederholt daran erinnert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1986 - IVb ZB 112/84 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1, Auswirkungen, wirtschaftl. 3 = FamRZ 1987, 255, 256 und vom 23. September 1987 - IVb ZB 115/84 - FamRZ 1988, 47, 48), daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen die Erstreckung des neuen Rechts auf die nach früherem Recht geschlossenen Ehen verfassungsrechtliche Bedenken bestünden, wenn für Sonderfälle keine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Lösungen vorgesehen wären, wie sie vor allem durch die allgemeine Härteklausel des § 1587c Nr. 1 BGB ermöglicht werden (BGHZ 74, 38, 83).
  • BGH, 06.03.1991 - XII ZB 88/90

    Aufhebung eines Beschlusses durch das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde -

    Hierzu weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 9. November 1988 (IVb ZB 161/86 - BGHR BGB § 1587c Nr. 1, Auswirkungen, wirtschaftliche 4 = FamRZ 1989, 491) und vom 23. September 1987 (IVb ZB 115/84 - BGHR a.a.O. Grobe Unbilligkeit 4 = FamRZ 1988, 47) hin.
  • OLG Hamm, 05.02.2001 - 6 UF 143/00

    Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB

    Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien ist zwar insbesondere der beiderseitige Vermögenserwerb während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung zu beachten, mittelbar können aber auch Vermögenswerte Berücksichtigung finden, über die eine Partei bereits vor der Eheschließung verfügte (BGH FamRZ 1988, 47/48; FamRZ 1981, 13.0/132).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2001 - 5 UF 144/00

    schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausschluß; unbillige Hörte

    Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, wenn der Ausgleichsanspruch ausgeschlossen oder begrenzt werden soll (vgl. zum Vorstehenden Johannsen/Henrich a.a.O. § 1587 f Rn. 11, 1587 g Rn. 4 - 10; Staudinger BGB 13. Aufl. 1998, § 1587 h Rn. 8; BGH FamRZ 1988, 47; 1999, 715).
  • OLG München, 22.08.2001 - 12 UF 1633/00

    Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

  • KG, 18.06.1996 - 17 UF 6984/95

    Klage auf Nichtvornahme eines nachehelichen Versorgungsausgleichs; Vorliegen

  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 64/87
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