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BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen Organisationsverschuldens bezüglich der Versäumung der Berufungseinlegungsfrist - Berufung wegen Versagung eines Wiedereinsetzungsgesuches
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 81; ZPO § 83; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 515; BGB § 242
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 496
- VersR 1988, 526
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54
Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Eine Anfechtung scheidet aus, weil die Berufungsrücknahme eine Prozeßhandlung ist und als solche nicht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts angefochten werden kann (BGHZ 12, 284, 285) [BGH 15.02.1954 - IV ZB 1/54].Davon kommt nur dann eine Ausnahme in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (vgl. BGHZ 12, 284, 285 [BGH 15.02.1954 - IV ZB 1/54]; 33, 73, 75 f. [BGH 08.06.1960 - IV ZB 201/60]).
- BGH, 08.07.1960 - IV ZB 201/60
Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Davon kommt nur dann eine Ausnahme in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (vgl. BGHZ 12, 284, 285 [BGH 15.02.1954 - IV ZB 1/54]; 33, 73, 75 f. [BGH 08.06.1960 - IV ZB 201/60]). - BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/77
Rücknahmeerklärung - Binnenschiffahrtssachen - Irrtum des Prozeßbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Lediglich in einem Fall, in dem die Rücknahmeerklärung zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum seines Prozeßbevollmächtigten, auf dem die Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht ganz offensichtlich war, hat die Rechtsprechung entschieden, daß der Gegner sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen könne und diese daher als unwirksam zu behandeln sei (vgl. BGH Beschluß vom 21. März 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 574).
- BGH, 20.04.1979 - IV ZB 84/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - …
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, daß die Regelung des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. und die Zurechenbarkeit des Anwaltsverschuldens bei Versäumung prozessualer Fristen nicht nur in normalen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sondern auch in zivilprozessualen Statusverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 35, 41, 46 ff.), besteht kein Anlaß zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit der genannten Vorschriften in Ehesachen oder familienrechtlichen Verbundverfahren (vgl. Beschluß des Senatsvom 8. Oktober 1980 - IVb ZB 741/80 - VersR 1981, 77 sowie auchvom 11. März 1981 - IVb ZB 739/80 - FamRZ 1981, 535 und BGH Beschluß vom 20. April 1979 - IV ZB 84/78 - NJW 1979, 1414). - BGH, 08.10.1980 - IVb ZB 741/80
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung einer Begründungsfrist …
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, daß die Regelung des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. und die Zurechenbarkeit des Anwaltsverschuldens bei Versäumung prozessualer Fristen nicht nur in normalen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sondern auch in zivilprozessualen Statusverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 35, 41, 46 ff.), besteht kein Anlaß zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit der genannten Vorschriften in Ehesachen oder familienrechtlichen Verbundverfahren (vgl. Beschluß des Senatsvom 8. Oktober 1980 - IVb ZB 741/80 - VersR 1981, 77 sowie auchvom 11. März 1981 - IVb ZB 739/80 - FamRZ 1981, 535 und BGH Beschluß vom 20. April 1979 - IV ZB 84/78 - NJW 1979, 1414). - BGH, 11.03.1981 - IVb ZB 739/80
Bewilligung des Armenrechts - Prozesskostenhilfe - für Berufungsinstanz - …
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, daß die Regelung des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. und die Zurechenbarkeit des Anwaltsverschuldens bei Versäumung prozessualer Fristen nicht nur in normalen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sondern auch in zivilprozessualen Statusverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 35, 41, 46 ff.), besteht kein Anlaß zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit der genannten Vorschriften in Ehesachen oder familienrechtlichen Verbundverfahren (vgl. Beschluß des Senatsvom 8. Oktober 1980 - IVb ZB 741/80 - VersR 1981, 77 sowie auchvom 11. März 1981 - IVb ZB 739/80 - FamRZ 1981, 535 und BGH Beschluß vom 20. April 1979 - IV ZB 84/78 - NJW 1979, 1414). - BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
Auszug aus BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, daß die Regelung des § 232 Abs. 2 ZPO a.F. und die Zurechenbarkeit des Anwaltsverschuldens bei Versäumung prozessualer Fristen nicht nur in normalen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, sondern auch in zivilprozessualen Statusverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar sind (BVerfGE 35, 41, 46 ff.), besteht kein Anlaß zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit der genannten Vorschriften in Ehesachen oder familienrechtlichen Verbundverfahren (vgl. Beschluß des Senatsvom 8. Oktober 1980 - IVb ZB 741/80 - VersR 1981, 77 sowie auchvom 11. März 1981 - IVb ZB 739/80 - FamRZ 1981, 535 und BGH Beschluß vom 20. April 1979 - IV ZB 84/78 - NJW 1979, 1414).
- BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06
Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren …
Abgesehen davon, dass die Rechtsbeschwerde nicht darlegt, welche Vorstellungen Rechtsanwältin A. bei ihrer Rücknahmeerklärung hatte, kann die Rücknahme einer Klage oder eines Rechtsmittels nicht wegen Irrtums angefochten oder widerrufen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2006 XII ZB 71/04 FamRZ 2006, 375 und vom 2. Dezember 1987 IVb ZB 125/87 FamRZ 1988, 496).Nur ganz ausnahmsweise, nämlich dann, wenn die Rücknahme im Widerspruch zum wirklichen Willen des Rechtsmittelführers steht und ein Irrtum seines Prozessbevollmächtigten bei Abgabe der Rücknahmeerklärung für das Gericht und den Gegner ganz offensichtlich ist, kann es diesem nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Rücknahme zu berufen, so dass diese als unwirksam zu behandeln ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 IVb ZB 125/87 FamRZ 1988, 496; BGH, Beschluss vom 21. März 1977 II ZB 5/77 VersR 1977, 574).
Dazu gehörte auch die Rücknahme der Berufung (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 IVb ZB 125/87 FamRZ 1988, 496).
Soweit der Kläger sich darauf beruft, sie habe insoweit weisungswidrig gehandelt, wäre eine derartige Beschränkung ihrer Vollmacht im vorliegenden Anwaltsprozess nach § 83 Abs. 1 ZPO dem Gegner und dem Gericht gegenüber ohne rechtliche Wirkung (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 IVb ZB 125/87 FamRZ 1988, 496; BGH, Beschluss vom 16. Mai 1991 III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839).
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer …
Dazu gehört auch die Zurücknahme einer zuvor eingelegten Berufung (BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - FamRZ 1988, 496 m.w.N.).Überdies wird ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (BGH, u.a. Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - a.a.O., und vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839 ).
- BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07
Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels
Lediglich für den Fall, dass eine durch einen Prozessbevollmächtigten erklärte Rücknahme zu dem wirklichen Willen des Rechtsmittelführers in Widerspruch stand und der Irrtum des Prozessbevollmächtigten, auf dem diese Erklärung beruhte, für den Rechtsmittelgegner und das Gericht offensichtlich war, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Gegner sich nach Treu und Glauben nicht auf die Rücknahme berufen kann und diese als unwirksam zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 21. März 1977 II ZB 5/77 VersR 1977, 574; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 IVb ZB 125/87 FamRZ 1988, 496).
- BAG, 10.01.2017 - 10 AZN 938/16
Beiordnung eines Notanwalts
Dazu gehört auch die Rücknahme eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs (vgl. BGH 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 - zu II 1 der Gründe) .Auch wenn die Rücknahme weisungswidrig erfolgt sein sollte, steht dies ihrer Wirksamkeit als Prozesshandlung nicht entgegen (vgl. BGH 2. April 1998 - V ZB 6/98 - zu II 2 der Gründe; 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 - zu II 1 der Gründe) .
- BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91
Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung
Dazu gehörte auch die Zurücknahme der zuvor eingelegten Berufung (vgl. BGH Beschluß vom 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 = VersR 1988, 526 f. = FamRZ 1988, 496).Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen würde, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (vgl. BGH Beschluß vom 2. Dezember 1987 aaO.; BGHZ 12, 284, 285; 33, 73, 75 [BGH 08.06.1960 - IV ZB 201/60];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 48. Aufl. § 515 Anm. 3 A;… Zöller/Schneider ZPO 16. Aufl. § 515 Rn. 9 f.).
- BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05
Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme
Nur in solchen Fällen kann nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aber in Betracht kommen, eine Rücknahme als unwirksam zu behandeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IVb ZB 125/87 - BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Erklärung 1 und 21. März 1977 - II ZB 5/77 - VersR 1977, 574;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO). - BGH, 10.08.2005 - XII ZB 191/01
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich hinsichtlich einer Betriebsrente; …
Die wirksam gewordene Rücknahme ist unwiderruflich (…vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1993 - XII ZR 133/92 - FamRZ 1994, 300, 302 = BGHR § 514 ZPO Verzicht 7; Senatsbeschluss vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - FamRZ 1988, 496 = BGHR § 515 Abs. 2 ZPO Erklärung 1); der Umstand, dass die Zustellung der Rücknahmeerklärung im Zeitpunkt ihres Widerrufs noch nicht veranlasst oder gar bewirkt war, ändert - schon im Hinblick auf die notwendige Rechtsklarheit - daran nichts. - OLG Brandenburg, 27.08.2019 - 6 U 58/19
Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrags
Dazu gehört auch die Rücknahme der zuvor eingelegten Berufung (vgl. BGH…, Beschluss vom 16.05.1991, a.a.O.; vom 02.12.1987 - IVb ZB 125/87 Rn 6, VersR 1988, 526; jew. zit. nach juris).Eine Anfechtung scheidet aus, weil die Berufungsrücknahme eine Prozesshandlung ist und als solche nicht nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts angefochten werden kann (BGHZ 12, 284; BGH…, Beschluss vom 30.05.2007, a.a.O. Rn 36;… vom 16.05.1991, a.a.O. Rn 8; vom 02.12.1987, a.a.O., Rn 7; jew. zit. nach juris).
Nur ganz ausnahmsweise, nämlich etwa dann, wenn die Rücknahme im Widerspruch zum wirklichen Willen des Rechtsmittelführers steht und ein Irrtum seines Prozessbevollmächtigten bei Abgabe der Rücknahmeerklärung für das Gericht und den Gegner ganz offensichtlich ist, kann es diesem nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Rücknahme zu berufen, so dass diese als unwirksam zu behandeln ist (BGH…, Beschluss vom 30.05.2007, a.a.O., Rn 36;… vom 16.05.1991, a.a.O. Rn 8; vom 02.12.1987, a.a.O. Rn 7; jew. m.w.N. und zit. nach juris).
- BVerwG, 30.05.2017 - 6 B 42.16
Erneute Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Dazu gehört auch die Zurücknahme einer zuvor eingelegten Beschwerde (vgl. entsprechend zur Einlegung der Berufung BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 - Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3 S. 3 f. unter Hinweis auf BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - FamRZ 1988, 496 und vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839). - BGH, 02.04.1998 - V ZB 6/98
Wirksamkeit und Rechtsfolgen einer Berufungsrücknahme
Daß derartige besondere Umstände hier vorlägen, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1987, IVb ZB 125/87, VersR 1988, 526, 527).Wenn dies eindeutig so gewesen sein sollte, müßte sich der Beklagte gleichwohl das weisungswidrige Verhalten seines damaligen Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen, auch wenn ihm die Rücknahme zunächst nicht bekannt war (vgl. BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1987, IVb ZB 125/87, VersR 1988, 526, 527).
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige …
- BGH, 26.05.2020 - XI ZB 14/19
Einfluss der Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit auf Beginn …
- BVerwG, 30.05.2017 - 6 B 41.16
Erneute Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- BVerwG, 30.05.2017 - 6 B 40.16
Erneute Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- OLG Düsseldorf, 12.02.1999 - 3 UF 102/98
Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines minderjährigen Kindes
- BSG, 30.06.2008 - B 13 R 55/08 B
- BGH, 08.12.1993 - XII ZR 133/92
Wirksamkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts gegen ein …
- BGH, 14.05.1997 - XII ZR 184/96
Wirksamkeit eines außergerichtlich erklärten Verzichts auf ein bereits …
- BGH, 13.07.1993 - III ZR 82/92
Vollmacht zur Entgegennahme und zur Annahme des Abtretungsangebots - Umfang der …
- LSG Bayern, 07.07.2008 - L 7 AS 85/08
Hinreichende Bevollmächtigung zur Rücknahme einer Berufung durch einen …
- BGH, 16.12.1992 - XII ZB 144/92
Widerruflichkeit und Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen - Rechtsmittelverzicht
- OLG Koblenz, 24.06.1996 - 13 UF 961/95
Erweiterung der Berufung nach teilweiser Berufungsrücknahme und Ende der …
- BGH, 04.11.1992 - XII ZB 46/92
Zurechnung von Fremdverschulden bei Fristversäumung auch in Statusverfahren
- BGH, 19.03.1991 - XI ZR 138/90
Unzulässigkeit einer Berufung wegen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit eines …
- BFH, 26.11.2004 - VIII B 77/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Unterbrechung des Insolvenzverfahrens
- BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 106/89
Berufungsrücknahme - Mandatskündigung - Berufungsfrist - Fristversäumnis - …
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 1488/10
- BSG, 03.06.2015 - B 2 U 87/15 B
Unanfechtbarkeit einer Beschwerderücknahme
- KG, 25.08.2009 - 1 Ss 86/09
Rechtsmittel im Strafverfahren: Rücknahmeerklärung des im Adhäsionsverfahren …
- VG Würzburg, 18.12.2018 - W 1 K 18.551
Möglichkeiten der Anfechtung und des Widerrufs einer Klagerücknahme
- LSG Thüringen, 18.02.2004 - L 1 U 831/03
Antrag auf Weiterführung einer bereits zurückgenommenen Berufung; Verlust des …
- LAG Düsseldorf, 17.02.2022 - 13 Sa 819/21
Widerruf einer Berufungsrücknahme
- OLG Köln, 26.08.2011 - 19 U 146/09
Anfechtung oder Widerruf der Rücknahme der Berufung
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2020 - L 1 U 2871/19
- OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 4 UF 53/13
- BGH, 14.07.1992 - XII ZB 81/92
Begründung der sofortigen Beschwerde
- LAG Köln, 30.06.2000 - 6 Sa 750/99
- AG Bremen, 23.12.2002 - 48 III 69/02
Voraussetzungen für die Berichtigung eines Geburtsnamens; Vergleichbarkeit der …