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   BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87   

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BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87 (https://dejure.org/1987,779)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - IVb ZB 39/87 (https://dejure.org/1987,779)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 (https://dejure.org/1987,779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Versehentliches Übersehen der Verfügung zur Einlegung der Berufung durch eine Büroangestellte des Rechtsanwalts - Eingabe eines neuen Vortrags über büroorganisatorische Maßnahmen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 900
  • VersR 1987, 888
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87
    Alle Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Versäumung der Frist gekommen ist, sind grundsätzlich mit dem Wiedereinsetzungsgesuch innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO darzulegen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. BGH VersR 1978, 942).
  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87
    Zwar können bis zur Entscheidung über das Gesuch unklare Angaben noch erläutert und unvollständige ergänzt werden, insbesondere dann, wenn das Gericht insoweit gemäß § 139 ZPO hätte rückfragen müssen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 = VersR 1985, 502).
  • BGH, 22.10.1986 - IVb ZB 89/86

    Zurechenbares Verschulden des Rechtsanwalts hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87
    Daher muß der Rechtsanwalt sicherstellen, daß die im Kalender vermerkten Fristen erst gestrichen werden, wenn die fristwahrende Maßnahme durchgeführt, der Schriftsatz also gefertigt und abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1986 - IVb ZB 89/86 - BGHR ZPO 233 Rechtsmittelbegründung 1).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Da es daher auf dieses nachträgliche Vorbringen des Beklagten nicht ankommt, kann dahinstehen, ob es sich dabei um eine zulässige Ergänzung seines Vortrags oder um ein nicht rechtzeitiges (§ 234 ZPO) und damit unzulässiges Nachschieben von Gründen handelt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1).
  • BGH, 28.06.2001 - III ZB 24/01

    Anforderungen an Ausgangskontrolle; Notierung des Fristendes

    Fällt das Fristende dabei - wie hier - auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist der folgende Werktag zu notieren (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - NJW-RR 1987, 900).
  • BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92

    Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei

    In diesem Bereich hält sich der Vortrag des Klägers aber nicht, vielmehr schiebt er in unzulässiger Weise einen neuen, bisher nicht einmal angedeuteten Vortrag nach (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25. März 1987, IVb ZB 39/87 und v. 27. September 1989, IVb ZB 73/89, BGHR ZPO § 234 Abs. 1 - Begründung 1 und Begründung 2).
  • BAG, 11.01.1995 - 4 As 24/94

    Nichtigkeitsantrag im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Lediglich erkennbar unklare und ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten war, dürfen nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden (Rechtsprechung des BGH z. B. BGH FamRZ 1993, 309, 310; NJW 1991, 1892; 1992, 697; NJW-RR 1987, 900).
  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 84/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes im

    Vielmehr schiebt es einen neuen Vortrag über büroorganisatorische Maßnahmen in der Kanzlei seines Prozeßbevollmächtigten nach, auf deren Außerachtlassung das Kammergericht die Versagung der beantragten Wiedereinsetzung gestützt hat (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - und vom 27. September 1989 - IVb ZB 73/89 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1 und 2).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZB 73/89

    Prozessbevollmächtigte - Büropersonal - Eigenmächtiges Ändern von eingetragenen

    Vielmehr schiebt er einen neuen, bisher nicht einmal angedeuteten Vortrag über organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei seines Prozeßbevollmächtigten nach, auf deren Außerachtlassung das Oberlandesgericht die Versagung der beantragten Wiedereinsetzung gestützt hat (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89

    Wirksamkeit einer Fristverlängerung

    Zwar können bis zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch unklare Angaben erläutert und unvollständige ergänzt werden, insbesondere dann, wenn das Gericht insoweit gemäß § 139 ZPO hätte rückfragen müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1).
  • BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91

    Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei dem Vortrag der sofortigen Beschwerde über die Notierung von "Promptfristen" um einen neuen, außerhalb der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag (§ 234 Abs. 1 ZPO) vorgebrachten Sachverhalt handelt, der nicht berücksichtigt werden könnte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - und vom 27. September 1989 - IVb ZB 73/89 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1, Begründung 1 und 2).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Es kann daher dahinstehen, ob der im Beschwerdeverfahren neu vorgetragene Sachverhalt, die Angestellte B. habe am 17. Januar 1991 auf Anweisung von Rechtsanwalt U. bei der Geschäftsstelle des Berufungsgerichts wegen der Fristverlängerung fernmündlich nachgefragt und eine beruhigende Auskunft erhalten, berücksichtigt werden kann (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß vom 25. März 1987 - IVb ZB 39/87 - BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 1).
  • BGH, 19.12.1996 - V ZB 29/96

    Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Ermittlung

    Denn alle Umstände, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Versäumung der Frist gekommen ist, sind grundsätzlich mit dem Wiedereinsetzungsgesuch innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofes, z.B. Beschl. v. 14. Juni 1978, VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942; Beschl. v. 25. März 1987, IVb ZB 39/87, BGHR ZPO § 234 Abs. 1, Begründung 1 und v. 20. Mai 1992, XII ZB 43/92, a.a.O., Begründung 6, zum Nachschieben in der Beschwerdeinstanz).

    Zwar können bis zur Entscheidung über das Gesuch und das dagegen gerichtete Rechtsmittel unklare Angaben noch erläutert und unvollständige ergänzt werden, und zwar insbesondere dann, wenn das Gericht insoweit gemäß § 139 ZPO hätte rückfragen müssen (vgl. dazu Beschl. v. 27. Februar 1985, IVb ZB 153/84, VersR 1985, 502 und Beschl. v. 25. März 1987, a.a.O.).

  • BGH, 13.03.1997 - V ZB 30/96

    Zum Erlass eines Mahnbescheides - Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid -

  • BGH, 25.01.1996 - V ZB 34/95

    Pflicht des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Vergewisserung

  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 229/94

    Anforderungen an die Büroorganisation zur Sicherstellung der rechtzeitigen

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZB 19/90

    Erstattung von Aufwendungen aus einem Mietvertrag - Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 21.03.1995 - VI ZB 5/95

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZB 9/92

    Sorgfaltspflichten bei Fristenkontrolle

  • BGH, 23.01.2002 - XII ZB 155/01

    Versäumung der Berufungsfrist wegen fehlerhafter Eintragung durch das

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 25/92

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZB 38/95

    Zulässigkeit ergänzender Angaben in der Beschwerdeinstanz wegen der Versagung der

  • BGH, 13.11.1991 - XII ZB 130/91

    Voraussetzung des Vertretenmüssens der Fristversäumnis im

  • BGH, 02.06.1999 - XII ZB 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs; Wahrung der

  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZB 35/91

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden

  • BGH, 17.07.1997 - V ZB 7/97

    Verkündung des angefochtenen Urteils als Voraussetzung für den Beginn der

  • BGH, 28.06.1995 - VIII ZB 16/95

    Zurechnung der Versäumung einer Frist durch eine zuverlässige Büroangestellte für

  • BVerwG, 10.08.1993 - 8 C 10.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der

  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

  • BGH, 27.01.1993 - IV ZB 15/92

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Berufung als unzulässig -

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 152/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

  • BGH, 19.09.1996 - V ZB 13/96

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags wegen

  • BGH, 10.05.1989 - VIII ZB 1/89

    Pflicht zur Darlegung und Glaubhaftmachung aller für die Aufklärung der Umstände

  • BGH, 02.10.1997 - I ZB 22/97

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei der Behandlung von

  • BGH, 07.03.1996 - V ZB 4/96

    Verschulden bei der Versäumung einer Berufungsfrist durch einen

  • OLG Köln, 01.07.1991 - 2 W 87/91

    Anwaltspflichten zur Wahrung einer Beschwerdefrist

  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 36/92

    Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden des Prozessbevollmächtigten -

  • BGH, 23.01.1991 - XII ZB 143/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer

  • BGH, 13.06.1989 - VI ZB 17/89
  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 42/89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt - Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 27.06.1989 - VI ZB 21/89
  • BGH, 17.05.1988 - IX ZB 40/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 19.01.1988 - VI ZB 17/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

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