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   BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84   

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BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84 (https://dejure.org/1985,1396)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - IVb ZB 55/84 (https://dejure.org/1985,1396)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 (https://dejure.org/1985,1396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer Erregungszustand - Verschulden

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 919
  • VersR 1985, 393
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 256/68

    KOstenentscheidung - Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
    »... Die Grundsätze, nach denen die Rechtspr. in den Fällen [RG in JW 1929, 325; JW 1935, 2557 und BGH in VersR 70, 821; VersR 71, 1122; VersR 75, 280] unter den strengeren Anforderungen der früheren Fassung des § 233 ZPO eine Wiedereinsetzung für gerechtfertigt erachtet hat, gelten nach der jetzigen, durch die Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976 eingeführten Gesetzesfassung erst recht.
  • BGH, 05.06.1981 - I ZB 5/81

    Zustellung eines landgerichtlichen Urteils - Anforderungen - Wirksame

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
    ablaufende Rechtsmittelfrist versäumt hatte, wegen dessen besonderer seelischer Belastung durch den unerwartet schnellen Tod seiner Mutter (am 25.12.) und die verfrühte Geburt seines dritten Kindes (am 3.1.) nach § 233 ZPO jetziger Fassung als entschuldigt angesehen (BGH VersR 81, 839).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.1969 - 10 U 129/69
    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
    Bei dieser besonderen Sachlage ist davon auszugehen, daß die Bekl. auch in der Zeit nach der Urteilszustellung bis zur erstmaligen Aufnahme in das Krankenhaus am 31.7.1983 infolge ihrer depressiven Stimmungslage, der Sorge um das eigene Leben und der Aufregung wegen der bevorstehenden Operation ohne überdurchschnittliche Anstrengungen (vgl. BGH VersR 70, 822; 71, 1123) nicht die notwendige Entscheidungsfähigkeit und Entschlußkraft zur Bewältigung ihrer außerhalb der Krankheit liegenden Angelegenheiten und damit auch zur sachgemäßen Erledigung der in ihrem Unterhaltsrechtsstreit erforderlichen Maßnahmen aufzubringen vermocht hat.
  • BGH, 21.11.1974 - III ZB 8/74

    Wiedereinsetzungsgesuch - Rechtsmittelkläger - Diabetes-Schock - Widersprüchliche

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
    »... Die Grundsätze, nach denen die Rechtspr. in den Fällen [RG in JW 1929, 325; JW 1935, 2557 und BGH in VersR 70, 821; VersR 71, 1122; VersR 75, 280] unter den strengeren Anforderungen der früheren Fassung des § 233 ZPO eine Wiedereinsetzung für gerechtfertigt erachtet hat, gelten nach der jetzigen, durch die Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976 eingeführten Gesetzesfassung erst recht.
  • BGH, 14.07.1971 - IV ZB 25/71

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
    »... Die Grundsätze, nach denen die Rechtspr. in den Fällen [RG in JW 1929, 325; JW 1935, 2557 und BGH in VersR 70, 821; VersR 71, 1122; VersR 75, 280] unter den strengeren Anforderungen der früheren Fassung des § 233 ZPO eine Wiedereinsetzung für gerechtfertigt erachtet hat, gelten nach der jetzigen, durch die Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976 eingeführten Gesetzesfassung erst recht.
  • BGH, 21.09.1971 - VI ZR 122/70

    Ärztlicher Behandlungsfehler - Chefarzt - Krankenhaus - Eigenverantwortung -

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
    Bei dieser besonderen Sachlage ist davon auszugehen, daß die Bekl. auch in der Zeit nach der Urteilszustellung bis zur erstmaligen Aufnahme in das Krankenhaus am 31.7.1983 infolge ihrer depressiven Stimmungslage, der Sorge um das eigene Leben und der Aufregung wegen der bevorstehenden Operation ohne überdurchschnittliche Anstrengungen (vgl. BGH VersR 70, 822; 71, 1123) nicht die notwendige Entscheidungsfähigkeit und Entschlußkraft zur Bewältigung ihrer außerhalb der Krankheit liegenden Angelegenheiten und damit auch zur sachgemäßen Erledigung der in ihrem Unterhaltsrechtsstreit erforderlichen Maßnahmen aufzubringen vermocht hat.
  • OLG Frankfurt, 18.06.2019 - 22 U 210/18

    Im Deliktsrecht kann der Sachschaden fiktiv abgerechnet werden!

    Das aus dem keineswegs unscharfen Kriterium der Erforderlichkeit in § 249 BGB abgeleitete Wirtschaftlichkeitspostulat besagt, dass bei mehreren Möglichkeiten des Schadensausgleichs der Anspruch auf dasjenige beschränkt wird, das den geringsten Aufwand mit sich bringt (vgl. BGH VersR 1985, 393; BGH VersR 2005, 1257).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 22 U 16/19

    Zur Zulässigkeit der fiktiven Schadensabrechnung im Deliktsrecht

    Das aus dem keineswegs unscharfen Kriterium der Erforderlichkeit in § 249 BGB abgeleitete Wirtschaftlichkeitspostulat besagt, dass bei mehreren Möglichkeiten des Schadensausgleichs der Anspruch auf dasjenige beschränkt wird, das den geringsten Aufwand mit sich bringt (vgl. BGH VersR 1985, 393; BGH VersR 2005, 1257).
  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum

    Das rechtfertigt die Wiedereinsetzung (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1985, IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394; Beschl. v. 7. März 1985, IX ZB 16/85, VersR 1985, 550,; Beschl. v. 10. Juni 1985, II ZB 4/85, VersR 1985, 888, 889).
  • LG Freiburg, 11.02.2019 - 4 T 142/18

    Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen

    Eine Erkrankung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der Betroffene wegen einer krankheitsbedingten körperlichen oder geistigen Behinderung die Frist versäumt (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 -, Rn. 6, juris) oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in

    Daß der Beklagte durch die Erkrankung in eine physische und psychische Ausnahmesituation geraten ist, die ihm eine sachgerechte Wahrnehmung seiner Interessen unmöglich gemacht hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.01.1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394), ist nicht nachvollziehbar vorgetragen oder glaubhaft gemacht.
  • OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 177/18

    Zur Zulässigkeit der fiktiven Schadensabrechnung im Deliktrecht

    Das aus dem keineswegs unscharfen Kriterium der Erforderlichkeit in § 249 BGB abgeleitete Wirtschaftlichkeitspostulat besagt, dass bei mehreren Möglichkeiten des Schadensausgleichs der Anspruch auf dasjenige beschränkt wird, das den geringsten Aufwand mit sich bringt (vgl. BGH VersR 1985, 393; BGH VersR 2005, 1257).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01

    Hemmung der Verjährung - höhere Gewalt - psychischer Ausnahmezustand

    Es ist anerkannt, dass ein psychischer Ausnahmezustand bzw. ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung einen unabwendbaren Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. darstellen kann (BGH VersR 1985, 393 m.N.; BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1984, 988) und dass höhere Gewalt i.S.d. § 203 BGB unter denselben Voraussetzungen anzunehmen ist wie der unabwendbare Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. (BGH NJW 1997, 3164; Sorgel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 203 Rdnr. 3).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 80/04

    Versäumung der Berufungsfrist wegen bettlägriger Erkrankung des

    Eine Erkrankung rechtfertigt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Partei infolge ihres Krankheitszustandes nicht in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957; vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 4; und vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 - VersR 1985, 393, 394).
  • BFH, 07.09.2006 - V B 106/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, verspätet vorgelegte Vollmacht

    b) Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz des FG-Urteils zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Januar 1985 IVb ZB 55/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 388), vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81 (Versicherungsrecht --VersR-- 1981, 839) und vom 8. November 1984 V ZB 14/84 (HFR 1986, 578) zuzulassen.
  • BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89

    Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen

    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die erkrankte Partei nicht mehr in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1970 - VIII ZR 256/68, VersR 1970, 821, 822; Beschlüsse vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394 und vom 6. März 1985 - VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19

    Übernahme eines Verfahrens als Hauptpartei; ortsübliche Bekanntmachung an

  • BSG, 18.09.2014 - B 8 SO 65/14 B
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89

    Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZB 11/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

  • BGH, 07.03.1985 - IX ZB 16/85

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 19/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

  • BGH, 03.07.1991 - XII ZB 76/91

    Fristversäumnis einer Partei wegen stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus -

  • BPatG, 26.10.2004 - 33 W (pat) 220/03
  • OLG Köln, 23.12.1994 - 19 W 25/94

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist

  • BPatG, 13.07.2004 - 33 W (pat) 103/03
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