Rechtsprechung
   BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,957
BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83 (https://dejure.org/1986,957)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1986 - IVb ZB 59/83 (https://dejure.org/1986,957)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 (https://dejure.org/1986,957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587 c Nr. 1
    Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1935
  • MDR 1986, 657
  • FamRZ 1986, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Die Anwendung der Härteregelung des § 1587c Nr. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse die starre Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1981 - IVb ZB 555/80 - FamRZ 1982, 258).

    Zwar vermag es die Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB zu rechtfertigen, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte bereits über eine eigene, nicht ausgleichspflichtige Alterssicherung verfügt, während der Verpflichtete auf seine Anrechte dringend angewiesen ist (Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1981 aaO S. 259 m.w.N.).

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Es entsprach zwar einem vordringlichen Anliegen des Gesetzgebers, durch den Versorgungsausgleich die früher unbefriedigende soziale Lage einer nicht oder nicht voll erwerbstätigen geschiedenen Ehefrau zu verbessern (vgl. BGHZ 74, 38, 41 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81

    Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Das Oberlandesgericht ist bei der auf seiten des Ehemannes vorgenommenen Ruhensberechnung nach § 1587a Abs. 6 Halbs. 2 BGB i.V. mit § 55 BeamtVG der Rechenweise, die der Senat in dem Beschluß vom 1. Dezember 1982 (IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358) entwickelt hat, nur zu einem Teil gefolgt.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Künftige Umstände können nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Entwicklung zu einem deutlichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht bereits klar absehbar ist, durch eine Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 82, 66, 79 f. zu dem Sonderfall, daß der Ehegatte eines vorzeitig pensionierten Beamten noch die Möglichkeit hat, eine unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen; s. dazu auch Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001).
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85

    Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Sie ist bei der Regelung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen, obwohl das Ehezeitende vor dem Inkrafttreten des HEZG (1. Januar 1986) liegt (Senatsbeschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 56/85, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 794/81

    Zugewinnausgleich bei Zusammentreffen einer beamtenrechtlichen Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Das hat der Senat in dem weiteren Beschluß vom 6. Juli 1983 (IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005) entschieden.
  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Soweit eine Ermäßigung der Beschäftigungszeit auf einer Änderung in den individuellen Verhältnissen der Ehefrau nach dem Ehezeitende beruht (vgl. BGHZ 90, 52, 57, 60), wird sie allerdings außer Betracht bleiben müssen.
  • OLG Celle, 17.12.1984 - 18 UF 73/84
    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Das gilt jedenfalls, wenn und soweit die Ermäßigung der Arbeitszeit bei Ehezeitende bereits bewilligt war (vgl. OLG Celle FamRZ 1985, 716 mit Anmerkung von Minz; Münch-Komm/Maier Ergänzung zu § 1587a Rdn. 54).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 741/81

    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

    Auszug aus BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
    Künftige Umstände können nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Entwicklung zu einem deutlichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht bereits klar absehbar ist, durch eine Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 82, 66, 79 f. zu dem Sonderfall, daß der Ehegatte eines vorzeitig pensionierten Beamten noch die Möglichkeit hat, eine unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen; s. dazu auch Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001).
  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Deren Ehezeitanteil ist anschließend durch Quotierung im Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Dienstzeit zur Gesamtdienstzeit zu ermitteln (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 1982 - IVb ZR 532/81 - FamRZ 1983, 358 ff.; vom 6. Juli 1983 - IVb ZR 794/81 - FamRZ 1983, 1005 ff.; vom 12. März 1986 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1986, 563, 564 und ständig).
  • BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Das Oberlandesgericht hat die Ruhensberechnung nach § 55 BeamtVG i.V.m. § 1587 a Abs. 6 BGB zutreffend nach der bisherigen Berechnungsmethode des Senates durchgeführt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 1982 - IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358; vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005; vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 - FamRZ 1986, 563).
  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des

    Demgemäß hat der Senat entschieden, daß eine bei Ehezeitende bestehende und über diesen Zeitpunkt hinaus bewilligte Teilzeitbeschäftigung eines Beamten zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20

    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen

    Dementsprechend ist nicht nur wie oben dargelegt in der Literatur, sondern auch in der Rechtsprechung seit Langem anerkannt, dass Zeiten der Teilzeitbeschäftigung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG im Versorgungsausgleich sowohl bei der Berechnung des Ehezeitanteils als auch der Gesamtzeit nur mit der Teilzeitquote berücksichtigt werden können (vgl. etwa bereits die im Ausgangsverfahren ergangene Entscheidung BGH, FamRZ 1986, 563 Rn. 12, juris; desweiteren BGH, FamRZ 1989, 1060, Rn. 8, juris sowie weitere Nachweise etwa bei Ruland, aaO, 4. Aufl. Rn. 405).
  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auf die - zugelassene - weitere Beschwerde, mit der der Ehemann erreichen wollte, daß ein Versorgungsausgleich nicht stattfinde, hat der Senat mit Beschluß vom 12. März 1986 (IVb ZB 59/83 - FamRZ 1986, 563) das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben, soweit es den Versorgungsausgleich betrifft, und insoweit die Sache zur neuen Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 49/84

    Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit

    Eine Anwendung der Härteregelung des § 1587 c Nr. 1 BGB - wie auch der anderen Tatbestände des § 1587 c BGB - kommt nur in Betracht, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse die starre Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (Senatsbeschluß vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 = FamRZ 1986, 563 m.w.N.).

    Daß sie, wie der Ehemann behauptet, später die Lottoannahmestelle ihrer Mutter übernehmen soll, kann als bloße Aussicht auf eine künftige Einnahmequelle nicht berücksichtigt werden; denn künftige Umstände sind nur in besonderen Ausnahmefällen, in denen eine bestimmte rechtliche oder wirtschaftliche Entwicklung bereits klar absehbar ist, im Rahmen des § 1587 c Nr. 1 BGB berücksichtigungsfähig (vgl. Senatsbeschluß vom 12. März 1986 aaO).

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 58/86

    Berücksichtigung unbezahlten Urlaubs bei Bewertung einer Versorgungsanwartschaft

    Der Senat hat - ohne daß das Oberlandesgericht davon Kenntnis haben konnte - bereits entschieden, daß die Bewilligung sowohl von Teilzeitarbeit wie auch von Urlaub ohne Dienstbezüge berücksichtigt werden muß, weil sie die Bewertung der auszugleichenden Anwartschaft auf Beamtenversorgung effektiv beeinflußt (vgl. dieBeschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 59/83 - FamRz 1986, 563, 564 undvom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660 unter 3).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.1987 - 2 UF 34/85
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1986, 563 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 29 = BGHF 5, 135) hat das LBV daher in seiner neuen Auskunft vom 29. April 1987 die bereits vor dem Ende der Ehezeit bewilligte Teilzeitbeschäftigung bis zum 7. September 1983 berücksichtigt, und errechnet auf dieser Grundlage zutreffend einen Ehezeitanteil von 460 DM.

    Dies hat auch der Bundesgerichtshof in früheren Entscheidungen stets angenommen (BGH FamRZ 1984, 565, 566 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 6 = BGHF 4, 108; 1986, 447, 448 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 27 = BGHF 5, 67; 1986, 563, 564 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 29 = BGHF 5, 135).

  • OLG München, 09.07.1986 - 4 UF 190/86

    Grobe Unbilligkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach Scheidung

    Ob der Versorgungsausgleich danach dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht (= grobe Unbilligkeit, vgl. BGH FamRZ 1986, 563 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 29 = BGHF 5, 135), richtet sich vor allein nach der wirtschaftlichen Situation der Ehegatten (gegenwärtiger und zukünftiger wirtschaftlicher Stand, vgl. BGH FamRZ 1982, 475 = BGHF 2, 1001).

    Bei Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft seien die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglichen gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung auf die Ehegatten aufzuteilen (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BGH FamRZ 1986, 563 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 29 = BGHF 5, 135).

  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 13 UF 108/04

    Versorgungsausgleich: Verneinung eines Ausschlusses wegen grober Unbilligkeit bei

    Obwohl die Parteien überwiegend getrennt wirtschafteten, handelte es sich bei ihrer Ehe um eine ursprünglich auf Lebenszeit angelegte eheliche Lebens- und Versorgungsgemeinschaft, die auch den Zweck der beiderseitigen Alterssicherung im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hatte (vgl. BGH FamRZ 1986, 563).
  • BGH, 09.03.1988 - IVb ZB 11/85

    Ausgleich von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung in der

  • OLG Celle, 30.08.2011 - 10 UF 127/11

    Berücksichtigung einer Aussicht auf Schlussüberschüsse und Beteiligung an

  • BGH, 11.01.1995 - XII ZB 104/91

    Einbeziehung der Versorgung eines Wahlbeamten in den Versorgungsausgleich

  • OLG Koblenz, 14.12.2000 - 15 UF 54/00

    Realteilung von Ansprüchen aus einer Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • BGH, 02.02.2000 - XII ZB 175/96

    Ruhensberechnung der Beamtenversorgung beim Versorgungsausgleich

  • OLG Köln, 04.12.1987 - 4 UF 153/87

    Begründetheit einer Beschwerde gegen einen familiengerichtlichen Beschluss

  • OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02

    Aufhebung und Zurückverweisung, FGG-Sachen; Verbund, Anfechtung, Verwirkung, VA

  • OLG München, 22.08.2001 - 12 UF 1633/00

    Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

  • OLG Koblenz, 19.12.1991 - 11 UF 934/91

    Versorgungsausgleich; Berechnung der Ehezeit; Gesetzliche Rentenversicherung

  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 97/95

    Voraussetzungen für Ausschluß oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleiches

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht