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   BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 59/86   

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https://dejure.org/1987,2028
BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 59/86 (https://dejure.org/1987,2028)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1987 - IVb ZB 59/86 (https://dejure.org/1987,2028)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 (https://dejure.org/1987,2028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Regelung des persönlichen Umgangs des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit einem ehelichen Kinde - Beendung des gerichtlichen Verfahrens durch eine vor dem Familiengericht abgeschlossene Elternvereinbarung über das Umgangsrecht - Erfordernis ...

  • rechtsportal.de

    FGG Vor § 1, § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umgangsrecht - Beendigung - Gerichtliches Verfahren - Elternvereinbarung - Rechtsmittelverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 1
    Rechtsfolgen einer Elternvereinbarung über das Umgangsrecht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 195
  • FamRZ 1988, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1982 - 1 WF 277/82
    Auszug aus BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 59/86
    Zusätzlich muß das Gericht vielmehr in geeigneter Weise zum Ausdruck bringen, daß es die Vereinbarung im Interesse des Kindeswohls billigt; nur dann kommen auch spätere Zwangsmaßnahmen nach § 33 FGG in Betracht (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. Rdn. 23 vor §§ 8 bis 18; Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 621 Rdn. 23; BayObLGZ 1965, 355, 358; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 342; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 429, 430; OLG Düsseldorf FamRZ 1983, 90, 91).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Der Rechtsmittelführer muss klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - NJW-RR 1989, 195 unter II 2 und Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 315/94 - NJW-RR 1996, 885 unter II 2; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. Aktualisierungsband § 516 Rdn. 9; Musielak/Ball, ZPO 4. Aufl. § 516 Rdn. 4).
  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Eine Rücknahme der wirksam eingelegten Berufung ist nicht erfolgt; sie hätte klar und unzweideutig erklärt werden müssen (vgl. schon RG JW 1935, 2281, 2282; zur Rücknahme einer Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - NJW-RR 1989, 195, 196); Anhaltspunkte dafür, daß das Berufungsverfahren endgültig nicht fortgesetzt werden sollte, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 243/18

    Erfolgen der Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde als klar und

    Inhaltlich muss der Rechtsmittelführer klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen, dass er das Verfahren nicht mehr fortsetzen und ohne Entscheidung des Rechtsmittelgerichts beenden will (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 1987 - IVb ZB 59/86 - FamRZ 1988, 277, 278; BGH Beschlüsse vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05 - NJW-RR 2006, 862 Rn. 15 und vom 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - NJW 2002, 1352, 1353; MünchKommFamFG/A. Fischer 3. Aufl. § 67 Rn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2019 - 5 WF 239/18

    Vollstreckbarkeit einer formnichtig protokollierten Umgangsvereinbarung durch

    Die Billigung sei erforderlich, da das Umgangsrecht, das das Kindeswohl nachhaltig beeinflusse, nicht in dem Sinne zur Disposition der Eltern stehe, dass diese - ohne sachliche Kontrolle des Gerichts - die Erzwingbarkeit der Vereinbarung herbeiführen könnten (vgl. BGH FamRZ 1988, 277) und mache den Vergleich lediglich zum vollstreckbaren Titel (Keidel/Giers, a.a.O., § 86 Rn. 10; Johannsen/Henrich/Büte, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 86 Rn. 5; BeckOK FamFG/Sieghörtner, 30. Edition Stand: 01.04.2019, § 86 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.1986 - 12 U 93/85
    Hinweis Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten gegen die vorstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 23. September 1987 (FamRZ 1988, 277) als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2008 - 9 UF 100/08

    Gerichtliche Regelung des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die angefochtene Übernahmeentscheidung - eine Endentscheidung über das Umgangsrecht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 90, 91), durch die das Gericht die in der Vereinbarung getroffene Regelung gebilligt bzw. übernommen und damit zum Inhalt seiner eigenen Entscheidung gemacht hat (BGH, FamRZ 1988, 277 ; 6. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 2. März 2006 - 6 UF 92/05 -, m.w.N.) - ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 621 e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 2, 517, 520 ZPO ), nachdem die Antragsgegnerin in der Beschwerdeschrift jedenfalls in kurzer Form darlegt hat, warum sie sich durch die Entscheidung beschwert fühlt und was sie an ihr missbilligt (BGH, NJWE-FER 2001, 82; FamRZ 1994, 158, 159; FamRZ 1992, 538 ).
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