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   BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87   

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BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87 (https://dejure.org/1987,1625)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - IVb ZB 73/87 (https://dejure.org/1987,1625)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 (https://dejure.org/1987,1625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Streitwertes und des Beschwerdegegenstandswertes einer Auskunft nach freiem Ermessen des Gerichts - Bestimmung des Werts der Auskunft nach Interesse des Beklagten die Auskunft nicht zu erteilen, mithin nach dem Aufwand für Zeit und Kosten die Auskunft zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 156
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 121/84

    Streitwert bei Auskunftsansprüchen - Abwägung zwischen Auskunftsinteresse und

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Nach BGH NJW 1986, 1493 und BGH FamRZ 1986, 796 sei der dafür erforderliche Aufwand zu berücksichtigen, der auf nicht mehr als 300 DM zu schätzen sei.

    Dabei ist im wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Auskunft erfordert (Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - FamRZ 1986, 796, 797 m.w.N.).

    Seine Beurteilung, der für die Auskunft erforderliche Aufwand sei auf nicht mehr als 300 DM zu schätzen, kann vom Senat nur dahin überprüft werden, ob das Oberlandesgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1985 aaO).

    Ein Interesse des Beklagten daran, seine Einkommensverhältnisse aus anderen als unterhaltsrechtlichen Gründen geheim zu halten (Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - und vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 113/85 -, beide nicht veröffentlicht), ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Von dem Grundsatz, daß die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach den im Zeitpunkt seiner Einlegung bestehenden Verhältnissen zu beurteilen ist, ist eine weitere Ausnahme für den Fall zu machen, daß der Rechtsmittelkläger (Beklagte) durch freiwillige Befriedigung des Gegners die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeigeführt hat (vgl. BGH Urteile vom 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274 und vom 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - NJW 1967, 564, 565).
  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 1/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Von dem Grundsatz, daß die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach den im Zeitpunkt seiner Einlegung bestehenden Verhältnissen zu beurteilen ist, ist eine weitere Ausnahme für den Fall zu machen, daß der Rechtsmittelkläger (Beklagte) durch freiwillige Befriedigung des Gegners die Verminderung des Beschwerdegegenstandes herbeigeführt hat (vgl. BGH Urteile vom 16. Januar 1951 - I ZR 1/50 - NJW 1951, 274 und vom 23. November 1966 - VIII ZR 160/64 - NJW 1967, 564, 565).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend; spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben außer Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]).
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/85

    Auskunftsanspruch hinsichtlich der Einkommensverhältnisse und

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Ein Interesse des Beklagten daran, seine Einkommensverhältnisse aus anderen als unterhaltsrechtlichen Gründen geheim zu halten (Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - und vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 113/85 -, beide nicht veröffentlicht), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZB 2/85

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87
    Nach BGH NJW 1986, 1493 und BGH FamRZ 1986, 796 sei der dafür erforderliche Aufwand zu berücksichtigen, der auf nicht mehr als 300 DM zu schätzen sei.
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Das gilt auch dann, wenn die Leistung aus Gründen, die in der Natur des titulierten Anspruchs liegen, auf eine endgültige, nicht mehr rückgängig zu machende Erfüllung hinausläuft, wie es bei einer erteilten Auskunft wesensgemäß der Fall ist, die, anders als etwa ein vereinnahmter Geldbetrag, nicht mehr "zurückgegeben" werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87, FamRZ 1988, 156 unter II; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5; vom 21. August 2014 - VII ZR 144/13, NJW-RR 2014, 1319 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2009 - XII ZB 146/08

    Bestimmung der Beschwer eines zur Auskunft über sein Endvermögen verurteilten

    Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist grundsätzlich der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - FamRZ 1988, 156; vom 27. November 1991 - XII ZB 102/91 - FamRZ 1992, 425, 426; Senatsurteile vom 7. April 2002 - XII ZR 267/01 - FUR 2002, 423 und vom 10. Dezember 2008 - XII ZR 108/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 10.12.2008 - XII ZR 108/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Rechtsmittelbeschwer bei

    Das Berufungsgericht übersieht nämlich, dass für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels und damit auch für die erforderliche Mindestbeschwer stets auf den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels abzustellen ist und spätere Veränderungen die Zulässigkeit des Rechtsmittels grundsätzlich nicht mehr entfallen lassen können (RGZ 168, 355, 359 ff.; Senatsurteile vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00 - FamRZ 2002, 666, 667 und vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - FamRZ 1992, 535, 536 sowie Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1992 - XII ZB 56/92 - FamRZ 1993, 45, 46 und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - FamRZ 1988, 156).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Für die Bewertung des Abwehrinteresses bleibt deshalb, von dem hier nicht gegebenen Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses abgesehen, die Vermeidung des Aufwandes an Zeit und Arbeit, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere Urteil vom 28. Januar 1987 - I ZR 137/86 = BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 6; Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 83/87 = BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 2 = FamRZ 1988, 494 m.w.N.; vgl. auch E. Schneider Anm. zu Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - bei EzFamR ZPO § 3 Nr. 3).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 142/05

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Vorlage von Bilanzen und sonstigen

    b) Ungeachtet dessen musste der Beklagte aufgrund der Fassung des Tenors des Teilurteils zum Zeitpunkt der Berufungseinlegung, auf den es für die Zulässigkeit seines Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29; Senatsbeschluss vom 8. Juli 1987 ­ IVb ZB 73/87 ­ BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 2), gewärtigen, von der Klägerin zur Erfüllung der titulierten Verpflichtung angehalten zu werden und etwaigen Vollstreckungsversuchen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entgegentreten zu müssen.
  • BGH, 27.11.1991 - XII ZB 102/91

    Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Einkünfte - Anspruch auf Zahlung von

    Diese Unterlagen, die nach dem Teilurteil vorzulegen und aus denen die Auskünfte für das Jahr 1989 abzuleiten sind, lagen also im Zeitpunkt der Einlegung der Berufung (15. Januar 1991), auf den es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2), noch nicht vor.

    Da die Zulässigkeit des Rechtsmittels, wie bereits dargelegt, nach den Verhältnissen im Zeitpunkt seiner Einlegung zu beurteilen und daher für das Erreichen der Berufungssumme auf den Aufwand abzustellen ist, der zur Zeit der Berufungseinlegung für die Erfüllung des vom Amtsgericht Zuerkannten erforderlich war (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 a.a.O.), kommt es dann auf die Kosten der Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1989 nicht an (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 a.a.O.).

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Kosten der

    Die Zulässigkeit der Berufung des Beklagten ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Einlegung am 27. November 1991 zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2; Urteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - NJW-RR 1992, 450).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 79/91

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu einer unmöglichen Auskunft

    Es gab mithin zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung, auf den es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels im Grundsatz ankommt (BGHZ 1, 29 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2), keine Angaben des Ehemannes zu seinem Endvermögen am 17. November 1988, enthalten in den Schriftsätzen vom 12. Januar und 11. Juni 1990, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er eidesstattlich hätte versichern können.
  • BGH, 15.12.2020 - VIII ZR 341/19

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.e.

    Nach dem im Rahmen der Prüfung der geltend gemachten Beschwer zu Grunde zu legenden Vorbringen der Beklagten erfolgte der Auszug nicht lediglich im Zuge der Zwangsvollstreckung oder unter Vorbehalt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87, juris Rn. 8), sondern vorbehaltlos und mit Erfüllungswirkung.
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87

    Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des

    Der sofortigen Beschwerde ist im Ausgangspunkt insoweit beizutreten, als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend ist und spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes in der Regel außer Betracht bleiben (Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 2).
  • BGH, 24.06.1992 - XII ZB 56/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • OLG Jena, 07.07.2008 - 1 UF 134/08

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung, Berücksichtigung der Zuziehung

  • BGH, 30.06.1994 - LwZR 8/93

    Festsetzung der Beschwer des Beklagten im Berufungsurteil

  • OLG Köln, 08.11.2002 - 4 UF 153/02

    Auskunftsklage zu Einkünften

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 231/91

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 83/87
  • BGH, 22.09.1993 - XII ZR 57/93

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft einschließlich

  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 3/91

    Verurteilung zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte - Abhängigkeit der

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 86/88

    Anforderungen an eine abschließende Vereinbarung über die Unterhaltsansprüche;

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1988 - 3 WF 35/88
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