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   BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 90/89   

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BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 90/89 (https://dejure.org/1989,3890)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1989 - IVb ZB 90/89 (https://dejure.org/1989,3890)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 (https://dejure.org/1989,3890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Beschwerdewertes bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Partei - Rechtmäßigkeit eines Teilurteils über einen Auskunftsanspruch in Zusammenhang mit der Feststellung eines Unterhltsanspruchs - Richterliche Hinweispflicht und Fragepflicht gemäß § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 174/88

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 90/89
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 = BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 10; vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 186/88 = BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 7) hat es dargelegt, daß sich der Beschwerdewert bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Partei nach deren Interesse richtet, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, und daß es für die Bewertung dieses Abwehrinteresses in der Regel auf den Zeit- und Arbeitsaufwand ankommt, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht.

    Diese Beurteilung kann der Senat nur darauf überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Wertbemessung von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Februar 1989 a.a.O. m.N.).

  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 186/88

    Bemessung des Beschwerdewertes einer Auskunft hinsichtlich Einkommensnachweisen

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 90/89
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 = BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 10; vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 186/88 = BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 7) hat es dargelegt, daß sich der Beschwerdewert bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Partei nach deren Interesse richtet, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, und daß es für die Bewertung dieses Abwehrinteresses in der Regel auf den Zeit- und Arbeitsaufwand ankommt, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht.
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 22/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Ermessensfehler können dann in Betracht kommen, wenn das Berufungsgericht maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft (§ 286 ZPO) nicht berücksichtigt oder etwa gegen § 139 ZPO verstoßen oder das rechtliche Gehör mißachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1; vom 4. Oktober 1990 aaO 317; vom 14. November 1990 aaO; vom 15. Mai 1996 - XII ZB 33/96 - FamRZ 1996, 1331, 1332; vom 10. Juli 1996 aaO; vom 31. Januar 2001 aaO 1652 f., jeweils m.w.N.; vgl. auch Stein/Jonas-Roth, ZPO 21. Aufl., § 3 VI "Auskunftsanspruch"; MünchKomm-Rimmelspacher, ZPO 2. Aufl., § 511 a Rdn. 56; Baumbach/Lauterbach/Hartmann-Albers, ZPO 59. Aufl., § 511 a Rdn. 6, 18; Zöller-Gummer, ZPO 22. Aufl., § 511 a Rdn. 12 a, alle ebenfalls m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend

    b) Der dem Gericht bei der Schätzung dieser Ansprüche gemäß § 3 ZPO eingeräumte Ermessensspielraum kann vom Bundesgerichtshof nur eingeschränkt dahin überprüft werden, ob es dabei die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 186/88 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 7; vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - aaO. Beschwerdewert 1).
  • BGH, 08.01.1997 - XII ZR 307/95

    Bemessung des Rechtsmittelstreitwerts bei Abweisung eines unterhaltsrechtlichen

    Ob es bei der Schätzung des voraussichtlichen Unterhaltsanspruchs in Höhe von 300 DM den ihm gemäß § 3 ZPO eingeräumten, in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt nachprüfbaren Ermessensspielraum überschritten hat (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1) , wie die Revision meint, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 31.01.2001 - XII ZB 121/00

    Nachträgliche Heraufsetzung der Beschwer bei Berufung

    Etwas anderes gilt - wie der Senat bereits wiederholt erkannt hat (Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1 und ZPO § 519 b Abs. 2 Neue Tatsachen 2 sowie vom 10. Juli 1996 - XII ZB 15/96 - FamRZ 1996, 1543, 1544) - aber in Fällen, in denen die mit der sofortigen Beschwerde geltend gemachte Zulässigkeit einer Berufung vom Wert des Beschwerdegegenstands abhängt und das Berufungsgericht diesen Wert zulässigerweise in Anwendung der §§ 2 und 3 ZPO nach freiem Ermessen festgesetzt hat.
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Rein vorsorglich und zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse weist der Senat darauf hin, dass aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu § 93 a Abs. 1 Satz 2 Zivilprozessordnung (vgl. z.B. Beschlüsse vom 27.03.1985, Az.: IVb ZB 121/84, vom 08.02.1989, Az.: IVb ZB 174/88, vom 06.12.1989, Az.: IVb ZB 90/89, vom 31.01.2001, Az.: XII ZB 121/00, und vom 28.02.2007, Az.: XII ZB 165/06) nicht der Rückschluss gezogen werden kann, dass bei Beschwerdeentscheidungen die Überprüfungsmöglichkeit durch das Beschwerdegericht auf die Frage beschränkt wäre, ob das erstinstanzliche Gericht von dem ihm eingeräumten Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 15.05.1996 - XII ZB 33/96

    Überprüfung der Wertfestsetzung des Berufungsgerichts durch das Revisionsgericht

    Zeigt der Beschwerdeführer einen derartigen Verfahrensfehler unter Vortrag neuer Tatsachen auf, dann können in diesem Rahmen - bei der Kontrolle der Ermessensausübung - auch neue Tatsachen Beachtung finden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1).

    Daß eine sofortige Beschwerde weitergehenden Rechtsschutz ermöglichen sollte als eine Revision unter vergleichbaren Verhältnissen, kann indessen nicht angenommen werden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 aaO).

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 15/96

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Zeigt der Beschwerdeführer einen derartigen Verfahrensfehler unter Vortrag neuer Tatsachen auf, dann können in diesem Rahmen - bei der Kontrolle der Ermessensausübung - auch neue Tatsachen Beachtung finden (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 9O/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1).
  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 11/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Unterlassungstitel

    Soweit die Zulässigkeit einer Berufung von dem Wert des Beschwerdegegenstandes abhängt (§ 511a ZPO) und das Berufungsgericht diesen zulässigerweise nach freiem Ermessen festgesetzt hat, beschränkt sich die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts darauf, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, etwa indem es maßgebliche Tatsachen nicht berücksichtigt oder unter Verstoß gegen die Fragepflicht nach § 139 ZPO nicht festgestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 6.12.1989 - IVb ZB 90/89, BGHR ZPO § 3 - Beschwerdewert 1; Beschl. v. 15.5.1996 - XII ZB 33/96, FamRZ 1996, 1331, 1332; Beschl. v. 1.10.1998 - I ZB 43/98, Umdr. S. 8).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZR 148/93

    Streitwert in einem Rechtsstreit wegen Erteilung einer Auskunft

    So hat der Senat bereits entschieden, daß auch in Beschwerdeverfahren gemäß § 519b ZPO ungeachtet der Vorschrift des § 570 ZPO das Vorbringen neuer Tatsachen zu diesem Punkt unzulässig ist, weil ein Ermessensfehler der Vorinstanz nur angenommen werden kann, wenn sie bereits vorliegenden Prozeßstoff nicht sachgerecht gewürdigt hat (Beschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 3 Beschwerdewert 1).
  • BGH, 10.07.1991 - IV ZB 7/90

    Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich - Auskunft über Einkommensverhältnisse und

    Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht bei seiner Ermessensprüfung maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen die Fragepflicht nach § 139 ZPO nicht festgestellt hätte (BGH, Beschluß vom 06.12.1989 - IVb ZB 90/89 - BGHR ZPO § 519 b Abs. 2, neue Tatsachen 2; Senatsbeschluß vom 13.03.1985, aaO).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 43/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

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