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   BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89   

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1990, 390
  • FamRZ 1990, 863



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07  

    Sanitary

    An die Feststellung des Verzichtswillens und die Annahme eines stillschweigend geschlossenen Erlassvertrages sind vielmehr strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89, NJW-RR 1990, 390, 391; Urt. v. 15. Juli 1997 aaO), die das bloße Nichterscheinen im Termin mit der Folge des Ergehens eines Versäumnisurteils nicht erfüllt.
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 120/02  

    Familienrecht - Klage auf künftigen Unterhalt

    Deswegen ist künftiger Unterhalt, der im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Senats zur Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Hausfrauenehen begehrt wird, mit der Leistungsklage und nicht mit der Abänderungsklage nach § 323 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (Fortführung der Senatsurteile vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - FamRZ 1990, 863 und vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 63/83 - FamRZ 1985, 376; Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 347/81 - FamRZ 1984, 353).*).

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß ein Unterhaltsverlangen, das wegen fehlender Bedürftigkeit des Klägers rechtskräftig abgewiesen worden ist, nach Eintritt der vormals fehlenden Anspruchsvoraussetzungen im Wege einer neuen Leistungsklage, die nicht an die Voraussetzungen des § 323 ZPO gebunden ist, geltend zu machen ist (Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVb ZR 63/83 - FamRZ 1985, 376, 377 und vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - FamRZ 1990, 863, 864).

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02  

    Gewerberaummietrecht - Doppelvermietung: Anspruch d. Erstmieters auf Mieterlös?

    Der Senat sieht von der Möglichkeit ab, auch über den in erster Instanz noch anhängigen Teil der Stufenklage zu entscheiden (vgl. BGHZ 94, 268, 275; Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - NJW-RR 1990, 390).
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