Rechtsprechung
BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Krankheit - Vorschrift - Ehe - Erkrankung - Widerklage gegen einen Anspruch auf Fortfall einer Unterhaltsverpflichtung wegen beschlossener Unterhaltszahlung durch einen Prozessvergleich - Auslegung eines Prozessvergleichs über Unterhaltsverpflichtungen auf die Zeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1572
Ausgleichspflicht für eine während der Ehezeit verursachte, jedoch erst danach aufgetretene Erkrankung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80
Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zur Nichtidentität von ehelichem und nachehelichem Unterhaltsanspruch (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242 im Anschluß an BGHZ 78, 130) und ist auch im übrigen nicht zu beanstanden.Er hat mit seinem in der Berufungsbegründung vom 10. Mai 1979 enthaltenen und in der mündlichen Verhandlung vom 26. März 1980 gestellten Antrag auch für die Zeit nach der Scheidung den Fortfall der Unterhaltsverpflichtung wegen Fehlens der sachlichen Anspruchsvoraussetzungen erstrebt, ehe die Parteien im weiteren Verlauf des Berufungsverfahrens im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 24. September 1980 (BGHZ 78, 130) ihre Anträge dahin geändert haben, daß der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich für die Zeit nach dem 1. März 1979 begehrt und die Beklagte den nachehelichen Unterhalt (hilfsweise) mit einer Widerklage geltend gemacht hat.
- BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54
Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Die im Schadensersatzrecht entwickelten Grundsätze, nach denen eine sogenannte Rentenneurose nicht zu Ersatzansprüchen führt (BGHZ 20, 137;… Palandt/Diederichsen, BGB 42. Aufl. Vorbem. 5 d cc vor § 249 m.w.N.), können insoweit jedenfalls dann nicht entsprechend angewandt werden, wenn es sich nicht um Störungen handelt, die durch inadäquate Begehrensvorstellungen hervorgerufen worden sind. - BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zur Nichtidentität von ehelichem und nachehelichem Unterhaltsanspruch (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242 im Anschluß an BGHZ 78, 130) und ist auch im übrigen nicht zu beanstanden.
- BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 585/80
Unterhaltsanspruch von getrennt lebenden Ehegatten - Übergangsfälle des Art. 12 …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Für die Zeit bis zum Wirksamwerden des Scheidungsurteils am 1. März 1979, für die ein Unterhaltsanspruch nach § 1361 BGB in Betracht kam (Senatsurteil vom 18. März 1981 - IVb ZR 585/80 - FamRZ 1981, 441) und im Streit war, hat das Oberlandesgericht ebenfalls keine einschlägigen Feststellungen getroffen, weil es der Frage der Arbeitsfähigkei der Beklagten insoweit nach den Maßstäben des von den Parteien abgeschlossenen Prozeßvergleichs keine Bedeutung beigemessen hat. - BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 596/80
Elterliche Unterhaltspflichten während der Zeit eines Studiums - "Unterhalt für …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Ein Verzug ohne Mahnung nach § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB (Kalenderfälligkeit) setzt bei familienrechtlichen Unterhaltsschulden nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß dem Verpflichteten seine Schuld sowohl nach ihrer Existenz als auch nach ihrem Umfang bekannt ist (Senatsurteile vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 596/80 - FamRZ 1981, 866, 867 und vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 890). - BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80
Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Die Revision hat darauf hingewiesen, daß der Kläger unter Beweis gestellt hatte, die Beklagte habe ihre Arbeitsfähigkeit durch eine psychotherapeutische Behandlung in kürzester Zeit wiedererlangen können (und könne dies weiterhin) Dieses Vorbringen, auf das der Kläger ebenfalls in der neuen Verhandlung vor dem Tatrichter zurückkommen kann, wird gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Abs. 1 Nr. 3 BGB zu würdigen sein (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042). - BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80
Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Ein Verzug ohne Mahnung nach § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB (Kalenderfälligkeit) setzt bei familienrechtlichen Unterhaltsschulden nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß dem Verpflichteten seine Schuld sowohl nach ihrer Existenz als auch nach ihrem Umfang bekannt ist (Senatsurteile vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 596/80 - FamRZ 1981, 866, 867 und vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 890). - BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 319/81
Anforderungen an eine Mahnung; Vollzugsbegründung durch Überleitungsanzeige
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Den Erfordernissen einer Mahnung war insbesondere auch insofern genügt, als der verlangte Betrag der Höhe nach genau bezeichnet war (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 - IVb ZR 319/81 - FamRZ 1983, 51, 52 f. m.w.N.). - BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Die ihr zugrunde liegende Rechtsauffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - m.w.N.; zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01
Verhältnis der Unterhaltstatbestände
Mit Rücksicht auf diese Erwägungen hat der Senat bereits in vergleichbaren Fallgestaltungen den Hinweis für geboten gehalten, die Voraussetzungen des § 1576 BGB seien zu prüfen, sofern die Zubilligung eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit lediglich am Einsatzzeitpunkt scheitere (vgl. Senatsurteile vom 31. Januar 1990 - XII ZR 36/89 - FamRZ 1990, 496, 499 und vom 23. März 1983 - IVb ZR 370/81 - veröffentlicht bei Juris) und die zusätzliche Voraussetzung der groben Unbilligkeit erfüllt sei. - BGH, 30.11.1983 - IVb ZR 31/82
Verzug mit der Erfüllung der Unterhaltspflichten eines Vaters für seine …
Wie der Senat - nach Erlaß der Berufungsentscheidung - mit Urteil vom 26. Mai 1982 (IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 890) entschieden und seitdem mehrfach bestätigt hat (Urteile vom 20. Oktober 1982 - IVb ZR 319/81 - FamRZ 1983, 51, 52 f. und vom 23. März 1983 - IVb ZR 370/81 - nicht veröffentlicht; vgl. auch Urteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - FamRZ 1983, 352, 354), ergibt sich aus dem Erfordernis der bestimmten und eindeutigen Leistungsaufforderung für den Bereich familienrechtlicher Unterhaltsschulden, daß die Mahnung des Unterhaltsberechtigten die geschuldete Leistung der Höhe nach genau bezeichnen muß.