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   BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83   

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https://dejure.org/1984,1079
BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83 (https://dejure.org/1984,1079)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1984 - IVb ZR 44/83 (https://dejure.org/1984,1079)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 (https://dejure.org/1984,1079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Betreuung durch die Mutter als dem Barunterhalt gleichwertige Unterhaltsleistung bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes - Obliegenheit eines Ehegatten zur Deckung seines Lebensbedarfs durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen seines Anspruchs auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 429
  • MDR 1985, 475
  • FamRZ 1985, 50
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82

    Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Allerdings hat der Senat bereits ausgesprochen, daß das Heranwachsen eines Kindes in das Alter von etwa 16 Jahren dem betreuenden Elternteil in aller Regel die Möglichkeit eröffnet, eine Voll Zeitbeschäftigung aufzunehmen (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1983 - IVb ZR 21/82 - FamRZ 1984, 149, 150 und vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 571; im letzteren Fall hat es sich um ein Kind im Alter von 15 1/2 Jahren gehandelt).

    Zu dieser Frage und den daraus zu ziehenden Folgerungen wird auf die Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 89, 108 [BGH 23.11.1983 - IVb ZR 21/82] hingewiesen.

  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 363/81

    Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung einsetzenden Erwerbstätigkeit des

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Im Prozeß hat derjenige, der eine Ausnahme von dieser auf der Lebenserfahrung beruhenden Regel für sich in Anspruch nimmt, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen darzulegen und notfalls zu beweisen (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 363/81 - FamRZ 1983, 456, 458 für den Fall der Betreuung eines Kindes unter acht Jahren).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Allerdings hat der Senat bereits ausgesprochen, daß das Heranwachsen eines Kindes in das Alter von etwa 16 Jahren dem betreuenden Elternteil in aller Regel die Möglichkeit eröffnet, eine Voll Zeitbeschäftigung aufzunehmen (vgl. Senatsurteile vom 23. November 1983 - IVb ZR 21/82 - FamRZ 1984, 149, 150 und vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 571; im letzteren Fall hat es sich um ein Kind im Alter von 15 1/2 Jahren gehandelt).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, folgt aus der Verneinung einer Erwerbsobliegenheit im Verhältnis zu betreuten Kindern nicht, daß der betreuende Ehegatte auch im Rahmen seines Anspruchs auf Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt von der Obliegenheit freigestellt wäre, seinen Lebensbedarf ganz oder teilweise durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst zu decken (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 543 und vom 23. September 1981 - IVb ZR 600/80 - FamRZ 1981, 1159, 1160).
  • BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, folgt aus der Verneinung einer Erwerbsobliegenheit im Verhältnis zu betreuten Kindern nicht, daß der betreuende Ehegatte auch im Rahmen seines Anspruchs auf Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt von der Obliegenheit freigestellt wäre, seinen Lebensbedarf ganz oder teilweise durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst zu decken (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 543 und vom 23. September 1981 - IVb ZR 600/80 - FamRZ 1981, 1159, 1160).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Bei der vorzunehmenden Abwägung der Umstände des Einzelfalls kommt es neben den persönlichen Verhältnissen des Unterhalt fordernden Ehegatten, wie sie in § 1574 Abs. 2 BGB aufgeführt sind, vor allem auf die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes an (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 629/80 - FamRZ 1982, 148, 150 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.10.1980 - 6 UF 76/80

    Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten wegen der Pflege oder Erziehung

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 44/83
    Im Schrifttum wird überwiegend die gleiche Auffassung vertreten, wobei etwa darauf hingewiesen wird, daß der Jugendliche ab diesem Alter für seine Pflege weitgehend selbst sorgen kann und eine größere Selbständigkeit für seine Entwicklung sogar förderlich ist (vgl. Soergel/Häberle a.a.O. § 1570 Rdn. 10; ders. in Göppinger, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1051; MünchKomm/Richter Erg. Bd. § 1570 Rdn. 8 ff. unter e; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 6. Aufl. Rdn. 276; Derleder/Derleder FamRZ 1977, 587, 590; BSG FamRZ 1973, 634 f; für die Zeit ab Volljährigkeit auch Griesche FamRZ 1981, 423, 425; OLG Zweibrücken FamRZ 1981, 148, 149; a.A. wohl Roth-Stielow NJW 1982, 425).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    Nicht nur das Alter eines Kindes, sondern auch sein Gesundheitszustand, sein schulischer und sonstiger Entwicklungsstand oder mögliche Verhaltensstörungen spielten hier eine Rolle (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 -, FamRZ 1985, S. 50 ).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 157/03

    Überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung von

    Demgemäß ist auch ein überdurchschnittlich hoher Betreuungsbedarf so genannter Problemkinder zu berücksichtigen (Senatsurteile vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 - FamRZ 1985, 50, 51 und vom 18. April 1984 - IVb ZR 80/82 - FamRZ 1984, 769, 770; Wendl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 4 Rdn. 68, 70; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. IV Rdn. 162; Kleffmann in Scholz/Stein Praxishandbuch Familienrecht Teil H Rdn. 65).

    Im Prozess hat deshalb derjenige, der sich auf eine Ausnahme von dieser auf der Lebenserfahrung beruhenden Regel beruft, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen darzulegen und notfalls zu beweisen (Senatsurteile vom 26. Oktober 1984 aaO S. 51 und vom 23. Februar 1983 aaO S. 458).

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter

    Die Betreuung der im Haushalt der Ehefrau lebenden Tochter der Parteien, die bei der Scheidung der Parteien 17 Jahre alt war und das Gymnasium besucht, beschränkt deren Erwerbsobliegenheit nicht auf eine Teilzeitarbeit (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 - FamRZ 1985, 50, 51).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

    Solche besonderen Gründe sind im Prozeß von demjenigen darzulegen und notfalls zu beweisen, der sich auf das Fortbestehen eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt beruft (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 - FamRZ 1985, 50, 51).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Falls der betreuende Elternteil eine Ausnahme dieser auf der Lebenserfahrung beruhenden Regel für sich in Anspruch nehmen will, trägt er für die hierfür erforderlichen Voraussetzungen die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH Urteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 - FamRZ 1985, 50, 51; Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 4 Rdn. 79).
  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03

    Höhe des Unterhalts der nichtehelichen Mutter; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Wie beim nachehelichen Unterhalt wegen Kindesbetreuung ist daher im jeweiligen Einzelfall zur Erwerbsobliegenheit eine umfassende Abwägung nach objektiven Kriterien vorzunehmen, wobei insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Berechtigten, die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern eine besondere Rolle spielen (BGH, FamRZ 1985, 50 ; 1989, 487; 1990, 283, 286).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1986 - 3 UF 104/86

    Negative Feststellungsklage wegen Unterhaltsanordnung als Stufenklage mit

    Die vom BGH (FamRZ 1985, 50, 51) herausgearbeiteten Grundsätze, daß außer dem Alter auch der Gesundheitszustand, der schulische und sonstige Entwicklungsstand sowie Verhaltensbesonderheiten auch bei Kindern im Alter von 16 Jahren zu berücksichtigen sind, lassen aus diesen besonderen Gründen eine Ausnahme von der Regel zu, daß bei Betreuung eines Kindes dieses Alters eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden kann.

    Dem Beklagten ist zuzugeben, daß die Klägerin zu 2) die Beweislast für das Vorliegen dieser besonderen Umstände hat (so BGH FamRZ 1985, 50, 51).

  • BGH, 26.09.1990 - XII ZR 84/89

    Nachehelicher Unterhalt bei zumutbarer Vollzeitbeschäftigung

    Im allgemeinen hindert die Betreuung eines Kindes ab dem Alter von etwa 16 Jahren nicht mehr an einer vollen Erwerbstätigkeit (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 89, 108, 111 [BGH 23.11.1983 - IVb ZR 21/82] sowie vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 44/83 - FamRZ 1985, 50, 51).
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

    Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfange die Betreuung von Kindern der Annahme einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils entgegensteht, kommt es auf das konkrete Ausmaß der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder, die persönlichen Verhältnisse des den Unterhalt begehrenden Ehegatten sowie auf die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten an (BGH, NJW 1989, 1083, 1084; BGH, NJW 1985, 429 ; BGH, FamRZ 1990, 283, 285).
  • OLG Celle, 24.02.1987 - 17 UF 94/86

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ; Anspruch auf Unterhalt bei

    Ferner ist die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes im konkreten Fall von Bedeutung, die aufgrund seines Alters, aber auch seines Gesundheitszustandes und seines Entwicklungsstandes nach objektiven Kriterien zu ermitteln ist (vgl. BGH FamRZ 1985, 50, 51).
  • OLG Celle, 01.06.1993 - 18 UF 225/92

    Betreuung eines minderjährigen Kindes; Vollendung des 15. Lebensjahres; Aufnahme

  • OLG Hamm, 22.12.1994 - 3 UF 282/94

    Befristung nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • OLG Frankfurt, 28.08.1986 - 1 UF 44/86

    Notwendigkeit der Vornahme genügender Anstrengungen zur Arbeitsaufnahme;

  • OLG Zweibrücken, 04.06.1986 - 2 UF 221/85

    Weiterer Aufschub der Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit; Darlegungslast und

  • OLG Hamm, 26.08.1985 - 4 UF 178/85
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1985 - 3 UF 100/84
  • OLG Hamm, 02.10.1987 - 5 UF 121/87
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1986 - 6 UF 237/85
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1986 - 1 UF 59/85
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