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   BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85   

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BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85 (https://dejure.org/1986,1484)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1986 - IVb ZR 48/85 (https://dejure.org/1986,1484)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - IVb ZR 48/85 (https://dejure.org/1986,1484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Witwenversorgung - Einfluss einer wiederauflebenden Witwenversorgung auf den nachehelichen Unterhalt des zweiten Ehemanns - Zur Frage, ob bei der Billigkeitsprüfung nach § 1579 BGB auch die subsidiäre Witwenrente einzubeziehen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1194
  • MDR 1986, 1010
  • FamRZ 1986, 889
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.1979 - IV ZR 62/78

    Minderung des Unterhalts aus der geschiedenen Ehe - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Es ist anerkannten Rechtes, daß die wiederaufgelebte Witwenversorgung auch gegenüber dem Anspruch des bedürftigen geschiedenen Ehegatten auf einen Unterhaltsbeitrag subsidiär ist, den § 60 EheG a.F. nach einer Scheidung aus beiderseitigem Verschulden vorsah, wenn und soweit dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des anderen Ehegatten und der unterhaltspflichtigen Verwandten des Bedürftigen der Billigkeit entsprach (BGH Urteil vom 4. April 1979 - IV ZR 62/78 - FamRZ 1979, 470, 471; BSGE 30, 220, 222).

    Ob dieser Grundsatz in Ausnahmefällen, wie sie im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. April 1979 (a.a.O. S. 471) bezeichnet werden, zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen eingeschränkt werden muß, braucht hier nicht erörtert zu werden, da ein solcher Ausnahmefall nicht vorliegt.

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Die wiederauflebende Witwenversorgung hat nach dem System der gesetzlichen Regelung keine Unterhaltsersatzfunktion in bezug auf die neue Ehe (BVerfGE 38, 187, 200).
  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 348/81

    Anrechnung von öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen als unterhaltspflichtiges

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Sie berücksichtigt zunächst nicht hinreichend, daß für die Belassung eines Unterhaltsteils im Rahmen der durch § 1579 BGB geforderten Prüfung, ob und inwieweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, nicht allein die Bedürftigkeit des Berechtigten maßgebend ist, sondern daß auf eine bloße Herabsetzung des Unterhalts, welche die neue Fassung des § 1579 BGB jetzt auch ausdrücklich vorsieht, immer dann zu erkennen ist, wenn der vollständige Ausschluß nicht geboten erscheint, um einen groben Widerspruch mit dem Gerechtigkeitsempfinden zu vermeiden (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582 f. und vom 12. Januar 1983 - IVb ZR 348/81 - FamRZ 1983, 670, 672).
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Ausschluß des Unterhalts wegen kurzer Ehezeit bei einer in vorgerücktem

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Sie berücksichtigt zunächst nicht hinreichend, daß für die Belassung eines Unterhaltsteils im Rahmen der durch § 1579 BGB geforderten Prüfung, ob und inwieweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre, nicht allein die Bedürftigkeit des Berechtigten maßgebend ist, sondern daß auf eine bloße Herabsetzung des Unterhalts, welche die neue Fassung des § 1579 BGB jetzt auch ausdrücklich vorsieht, immer dann zu erkennen ist, wenn der vollständige Ausschluß nicht geboten erscheint, um einen groben Widerspruch mit dem Gerechtigkeitsempfinden zu vermeiden (Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 665/80 - FamRZ 1982, 582 f. und vom 12. Januar 1983 - IVb ZR 348/81 - FamRZ 1983, 670, 672).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 49/77

    Einfluss des Bezugs wiederaufgelebter Witwenrente auf die vom geschiedenen

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau gegen ihren geschiedenen zweiten Ehemann besteht, bleibt mithin die wiederaufgelebte Witwenrente unberücksichtigt (BGH Urteil vom 13. Dezember 1978 - IV ZR 49/77 - FamRZ 1979, 211, 212 ff.; BSGE 42, 110, 112).
  • BSG, 09.03.1966 - 4 RJ 37/64

    Witwenrente - Auflösung der neuen Ehe - Wiederaufleben des Witwenanspruches -

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Nur wenn und soweit die Versorgung aus der zweiten Ehe den damit gleichsam garantierten Versorgungsstand nach dem ersten Ehegatten ("Mindestversorgungsgarantie", BSGE 22, 78, 80; Ruland MDR 1976, 453, 457) nicht erreicht, lebt also die Erstversorgung wieder auf.
  • BSG, 29.06.1976 - 5 RKn 45/75

    Geschiedene Frau - Wiederaufgelebte Witwenrente - Höhe - Anrechnung eines

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau gegen ihren geschiedenen zweiten Ehemann besteht, bleibt mithin die wiederaufgelebte Witwenrente unberücksichtigt (BGH Urteil vom 13. Dezember 1978 - IV ZR 49/77 - FamRZ 1979, 211, 212 ff.; BSGE 42, 110, 112).
  • BSG, 17.12.1969 - 5 RKn 81/67

    Subsidarität von Rentenansprüchen - Wiederaufgelebte Witwenrente -

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85
    Es ist anerkannten Rechtes, daß die wiederaufgelebte Witwenversorgung auch gegenüber dem Anspruch des bedürftigen geschiedenen Ehegatten auf einen Unterhaltsbeitrag subsidiär ist, den § 60 EheG a.F. nach einer Scheidung aus beiderseitigem Verschulden vorsah, wenn und soweit dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Vermögens- und Erwerbsverhältnisse des anderen Ehegatten und der unterhaltspflichtigen Verwandten des Bedürftigen der Billigkeit entsprach (BGH Urteil vom 4. April 1979 - IV ZR 62/78 - FamRZ 1979, 470, 471; BSGE 30, 220, 222).
  • OLG Hamm, 10.12.2015 - 2 UF 40/15

    Entscheidung nach Lage der Akten; Verfahrensfehler; umfangreiche/aufwändige

    Denn ob aufgrund eines Verstoßes gegen die Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen die weitere Zahlung von Unterhalt grob unbillig ist, ist im Rahmen einer Gesamtabwägung festzustellen, die alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.1986 - AZ: IVb ZR 48/85 - FamRZ 1986, 889).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die einem Unterhaltsberechtigten gewährten Sozialleistungen keine Einkünfte dar, die seine Unterhaltsbedürftigkeit mindern, wenn die Leistungen nur subsidiär gewährt werden und Vorleistungen nach Überleitung des entsprechenden Unterhaltsanspruchs vom Unterhaltsverpflichteten zurückgefordert werden können (BGH Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 - FamRZ 1980, 126, 128; vgl. auch Senatsurteil vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 587 sowie Urteile vom 13. Dezember 1978 - IV ZR 49/77 - FamRZ 1979, 211, 212 ff; 4. April 1979 - IV ZR 62/78 - FamRZ 1979, 470, 471 und Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 48/85 - BGHR BGB 1569 Bedürftigkeit 1 = FamRZ 1986, 889).
  • OLG München, 14.12.1992 - 12 UF 896/92

    Ausgleichsverpflichteter; Grobe Unbilligkeit; Durchführung des

    Dies kann jedoch offen bleiben, da feststeht, daß der Antragsgegner bei diesen Verhältnissen nicht sozialhilfebedürftig werden wird und auch keinen Unterhaltsanspruch gegen die Antragstellerin erlangen wird, da die wiederaufgelebte "Geschiedenen-Witwenrente" bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des Antragsgegners nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB ) als nicht eheprägend unberücksichtigt bleiben muß (BGH NJW-RR 1986, 1194).

    c) Aus dem vorgelegten Bescheid der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen vom 2. April 1992 ist nicht ersichtlich, ob die wiederaufgelebte Rente in gleicher Weise subsidiär ist, wie eine "Geschiedenen-Witwenrente" nach § 44 Abs. 5 BVG ; nur diese Fälle hatte der Bundesgerichtshof bei seinen unterhaltsrechtlichen (BGH NJW-RR 1986, 1194) und versorgungsausgleichsrechtlichen (BGH NJW 1989, 1998 ) Entscheidungen zu beurteilen.

  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 175/20

    Nachehelicher Unterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Gutgläubigkeit iSv §

    Im Rahmen der zur Ermittlung der groben Unbilligkeit gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls sind die Schwere des Verwirkungsgrundes, das Mitverschulden des Verpflichteten, seine Belastung durch die Unterhaltsverpflichtung (BGH FamRZ 1986, 889), die Angewiesenheit des Berechtigten auf den Unterhaltsanspruch und die Reaktion des Verpflichteten auf das Fehlverhalten (Billigung oder Verzeihung) (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159) zu berücksichtigen (vgl. BeckOK/Beutler, a.a.O., Rn. 34).
  • OLG Hamm, 09.06.2022 - 4 UF 167/20

    Trennungsunterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe; Modifikation des

    Im Rahmen der zur Ermittlung der groben Unbilligkeit gebotenen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls sind die Schwere des Verwirkungsgrundes, das Mitverschulden des Verpflichteten, seine Belastung durch die Unterhaltsverpflichtung (BGH FamRZ 1986, 889), die Angewiesenheit des Berechtigten auf den Unterhaltsanspruch und die Reaktion des Verpflichteten auf das Fehlverhalten (Billigung oder Verzeihung) (OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1159) zu berücksichtigen (vgl. BeckOK/Beutler, a.a.O., Rn. 34).
  • BGH, 18.05.1988 - IVb ZB 109/87

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenrente im Versorgungsausgleich

    Bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Frau gegen ihren geschiedenen zweiten Ehemann besteht, wird daher die wiederaufgelebte Witwenrente nach ihrem ersten Ehemann nicht berücksichtigt (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 48/85 - BGHR BGB § 1569 Bedürftigkeit 1, m.w.N., = FamRZ 1986, 889; krit. dazu Diekmann FamRZ 1987, 231).
  • OLG München, 30.04.1997 - 12 UF 661/97

    Grenze für den Verlust des Auskunftsanspruchs über Vermögensverhältnisse bei

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  • OLG Düsseldorf, 05.02.1996 - 2 UF 82/95

    Anrechnung einer wiederaufgelebten Witwenrente auf den Unterhaltsanspruch gegen

    Zwar ist grundsätzlich eine Anrechnung der wiederaufgelebten Witwenrente auf den Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen zweiten Ehegatten aus Rechtsgründen nicht zulässig (BGH, FamRZ 1986, 889 ; 1979, 211, 212 ff.).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 1 UF 362/86

    Billigkeit der Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

    Die Subsidiarität der Witwenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1986, 889 = EzFamR BGB § 1579 Nr. 16 = BGHF 5, 362 mwN) findet ebenfalls in dem Bereich der versorgungsausgleichsrechtlichen Härteklausel des § 1587h (§ 1587c) BGB Anwendung, wenn - wie vorliegend - die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse zu untersuchen sind, da auch hier der Gedanke der zu meidenden Schlechterstellung tragfähig ist.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 3 UF 242/96

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch bei grober Unbilligkeit

    Dies geht, wie der BGH ausdrücklich ausführt (in FamRZ 1979 aaO. und in FamRZ 1986, 889, 890 sowie OLG Bremen in FamRZ 1989, 746, 747 und OLG Düsseldorf - 2. Senat für Familiensachen - in FamRZ 1996, 947, 948), so weit, dass im Grundsatz so gerechnet werden muss, als bezöge die Beklagte aus der ersten Ehe keine Rente (absolute Subsidiarität; anders Dieckmann in FamRZ 1987, 231 f. 232).
  • OLG Bremen, 14.10.1988 - 5 UF 82/88
  • OLG Koblenz, 12.05.1987 - 11 UF 776/86

    Zahlung eines Ehegattenunterhalts; Anrechnung einer gezahlten Witwenrente auf den

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