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   BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80   

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BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80 (https://dejure.org/1980,1047)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1980 - IVb ZR 505/80 (https://dejure.org/1980,1047)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1980 - IVb ZR 505/80 (https://dejure.org/1980,1047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des durch einen ehelichen Vater gewährten Barunterhalts auf den wegen Berufsunfähigkeit gewährten Kinderzuschuss - Bemessung der Barunterhaltspflicht nach den für die Anrechnung von Kindergeld geltenden Grundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1606
    Anrechnung des Kinderzuschusses zu einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente auf den Unterhaltsanspruch

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 172
  • MDR 1981, 124
  • FamRZ 1981, 28
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Demgemäß seien die Kinderzuschüsse zur Berufsunfähigkeitsrente der Mutter der Klägerinnen in Höhe des fiktiven Kindergeldes bei der Bemessung der Barunterhaltspflicht des Beklagten - nach den für die Anrechnung von Kindergeld geltenden Grundsätzen (BGHZ 70, 151 ff [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]) - zu berücksichtigen.

    Soweit der Familienlastenausgleich in der Form des Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird, ist eine Anrechnung entsprechend der anteiligen Haftung der Eltern für den Unterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB) vorzunehmen (BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]/154; vgl. auchUrteil vom 24. September 1930 - IV b ZR 512/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 512/80

    Anrechnung des Kinderzuschusses - Erwerbsunfähigkeitsrente des Stiefvaters -

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Soweit der Familienlastenausgleich in der Form des Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird, ist eine Anrechnung entsprechend der anteiligen Haftung der Eltern für den Unterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB) vorzunehmen (BGHZ 70, 151 [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77]/154; vgl. auchUrteil vom 24. September 1930 - IV b ZR 512/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ob diese in § 8 Abs. 1 BKGG angeordnete Verdrängung des Kindergeldanspruchs durch andere Sozialleistungen dazu führen muß, daß die "verdrängenden" Leistungen grundsätzlich - soweit sie ihrerseits zum Ausgleich der Lasten der Unterhaltspflichtigen bestimmt sind - nach den für das Kindergeld geltenden Grundsätzen auf die Unterhaltsverpflichtung des barunterhaltspflichtigen Elternteils anzurechnen sind, braucht ebenso wie in derEntscheidung vom 24. September 1930 (IV b ZR 512/80) auch im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird jedoch nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und Kinderzuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV/818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5370 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleichwertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163 [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 23/64]/168).

    Wenn der Gesetzgeber aber - in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (BVerfGE 22, 163 [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 23/64]/168/169) - die Leistungen des Familienlastenausgleichs in allen Sozialgesetzen grundsätzlich als gleichartig behandelt und deshalb den Ausschluß des Kindergeldanspruchs u.a. durch die Gewährung von Kinderzuschüssen zu Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten vorgesehen hat, so ist die gesetzgeberische Entscheidung auch insoweit hinzunehmen, als sie in Familien mit mehreren Kindern dazu führt, daß der Kinderzuschuß für das erste und das zweite Kind ein Kindergeld in Höhe von nur 50 DM bzw. 80 DM verdrängt, bei dem dritten und allen weiteren Kindern aber dem verdrängten Kindergeldanspruch nahezu entspricht.

  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Insoweit ist zum Schutze der Parteien von dem zivilprozessualen Grundsatz auszugehen, daß eine Partei durch ein unrichtiges Verfahren des Gerichts keine Nachteile in ihren prozessualen Rechten erleiden darf (BGH Beschl. v. 4.10.1978 - IV ZB 84/77 - NJW 1979, 43/44).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 521/80

    Anrechnung eines Ortszuschlages bei einem zugrundegelegten Unterhaltsbedarf

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Insoweit tritt eine tatsächliche Minderung des Unterhaltsbedarfs der Kinder ein, auf welche sich der barunterhaltspflichtige Elternteil nach §§ 1606 Abs. 3, 1602 BGB berufen kann (vgl. BGH Urteil vom 25. Juni 1980 - IV b ZR 521/80 - S. 5/6).
  • BSG, 15.03.1967 - 7 RKg 8/66

    Anspruch eines Beamten der Finanzverwaltung auf Kindergeld bei gleichzeitigem

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird jedoch nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und Kinderzuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV/818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5370 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleichwertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163 [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 23/64]/168).
  • LG Heidelberg, 11.08.2011 - 2 S 10/11

    Reiserücktritt wegen Transplantation

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 505/80
    Der Anspruch auf Gewährung des Kindergeldes wird jedoch nach § 8 Abs. 1 BKGG durch eine Vielzahl anderer Leistungen des Familienlastenausgleichs - Kinderzulagen und Kinderzuschüsse nach rentenrechtlichen, besoldungsrechtlichen, tariflichen und ähnlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften - verdrängt, die nach ihrer Zweckbestimmung mit dem Kindergeld vergleichbar sind (BT-Drucks. IV/818 S. 15 zu § 7 BKGG; BSG in SozR 5370 § 8 BKGG Nr. 2 S 10/11/14; BSGE 32, 106/109) und dieses ausschließen sollen, um die doppelte Gewährung gleichwertiger öffentlicher Leistungen ("Doppelleistungen") für dasselbe Kind durch die Sozialgesetzgebung zu verhindern (BT-Drucks. a.a.O.; BSGE 32, 106/109; BSGE 26, 160/162; BVerfGE 22, 163 [BVerfG 11.07.1967 - 1 BvL 23/64]/168).
  • BGH, 18.02.2021 - III ZR 79/20

    Zulassung der Revision durch ein bayerisches Berufungsgericht: Nachholung der

    Solange eine solche Entscheidung, etwa versehentlich, von dem Berufungsgericht nicht getroffen worden ist, kann die zugelassene Revision nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz fristwahrend sowohl beim Bundesgerichthof als auch beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt (und begründet) werden (Senat, Beschluss vom 6. Juni 2019 - III ZB 98/18, NJW 2020, 691 Rn. 6; BGH, Urteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 505/80, juris Rn. 8, insoweit in NJW 1981, 172 nicht abgedruckt; vom 20. Januar 1994 - I ZR 250/91, NJW 1994, 1224 und vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04, NJW-RR 2005, 716, 717; Beschlüsse vom 26. November 1980 - IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; vom 19. August 1998 - XII ZB 43/97, NJW 1998, 3571 und vom 4. Mai 2005 - XII ZR 217/04, NJW-RR 2005, 1230).

    Die gegenüber einem der beiden Revisionsgerichte bis zur endgültigen Zuständigkeitsbestimmung vorgenommenen Prozesshandlungen behalten ihre Wirksamkeit auch dann, wenn nachträglich die Zuständigkeit des anderen Gerichts bestimmt wird (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1980 aaO Rn. 9; Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 7 EGZPO Rn. 4).

    Jedenfalls vor diesem Hintergrund war es zulässig, den Urteilstenor hinsichtlich der versehentlich unterbliebenen Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO mit Bindungswirkung für den Bundesgerichtshof und das Bayerische Oberste Landesgericht zu berichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 1980 aaO Rn. 7, 9; vom 20. Januar 1994 aaO; vom 14. Januar 2005 aaO und vom 17. Dezember 2020 - I ZR 158/19, BeckRS 2020 39398 Rn. 7; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 41. Aufl., § 8 EGZPO Rn. 4; Zöller/Heßler aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Er sollte aber die Aufwendungen, die dem Rentenberechtigten durch die Betreuung und den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgleichen und gehört damit - ebenso wie das ihn später ersetzende Kindergeld (vgl. zu dessen Entwicklung BVerfG, Beschluss vom 29.05.1990 - 1 BvL 20/84 -, juris Rn. 77 ff. m.w.N.) - zu einer Reihe von weiteren allgemeinen Sozialleistungen, die von den Prinzipien der Fürsorge und des Familienleistungsausgleichs (früher: "Familienlastenausgleich") geprägt sind und als Teil eines sozialen Ausgleichs zwecks Minderung der durch Kinder erhöhten finanziellen Belastungen gewährt werden (BVerfG, Beschluss vom 06.05.1975 - 1 BvR 332/72 -, juris Rn. 49; BSG, Urteile vom 09.02.1983 - 5a RKn 10/81 -, juris Rn. 13, vom 19.10.1977 - 4 RJ 57/76 -, juris Rn. 19, und vom 14.09.1977 - 4 RJ 107/76 -, juris Rn. 19; BAG, Urteil vom 21.08.1980 - 3 AZR 63/79 -, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 08.10.1980 - IVb ZR 505/80 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

    Das gleiche gilt für den Kinderzuschuß, den ein Elternteil zur gesetzlichen Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erhält, in Höhe des dadurch verdrängten Kindergeldes (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 505/80 - FamRZ 1981, 28, 29).

    Dieser Ausgleich, der im allgemeinen entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen ist, vollzieht sich zwar in der Rechtspraxis aus Gründen einer einfachen und reibungslosen Abwicklung regelmäßig über die Unterhaltszahlungen an das Kind (vgl. dazu Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 a.a.O. S. 26 f. und 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 349).

    Insbesondere bleiben die Kindergeldbezüge bei der Bestimmung des Einkommens unberücksichtigt, nach dem sich der Unterhaltsanspruch des Kindes bemißt (vgl. BGHZ 70 a.a.O. S. 153 sowie etwa Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 a.a.O. S. 26).

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04

    Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil

    Deshalb konnte das Rechtsmittel nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz zulässig bei dem Bundesgerichtshof eingelegt werden (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1980, IVb ZR 505/80, FamRZ 1981, 28; Beschl. v. 26. November 1980, IVb ZR 592/80, NJW 1981, 576, 577; Beschl. v. 17. März 1982, IVb ZB 520/80, FamRZ 1982, 585; Urt. v. 20. Januar 1994, I ZR 250/91, NJW 1994, 1224; Beschl. v. 19. August 1998, XII ZB 43/97, NJW 1998, 3571; Urt. v. 29. Januar 2003, VIII ZR 146/02, NJW-RR 2003, 489).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1981 - 5 UF 256/80

    Barunterhaltspflicht; Bedürftigkeit; Entlastungszahlungen; Betreuende Elternteil

    Seine Entscheidung begründet das Oberlandesgericht im wesentlichen mit der Erwägung, der kindbezogene Teil des Ortszuschlags diene in gleicher Weise wie das staatliche Kindergeld und der - das Kindergeld gemäß § 8 Abs. 1 BKGG verdrängende - Kinderzuschuß zu einer Rente (vgl. hierzu BGH FamRZ 1981, 28 = BGHF 2, 279) dem Familienlastenausgleich und damit der Entlastung beider Elternteile; dieser Zweck gelte in gleicher Weise nach der Trennung oder Scheidung der Eltern, und werde - wie bei dem Kindergeld - am einfachsten durch die hälftige Anrechnung auf den Kindesunterhalt erreicht.
  • OLG Frankfurt, 05.11.1985 - 3 UF 333/84

    Kinderzuschuß zur Rente; Mangelfall; Unterhaltsschuldner; Verpflichtung zur

    Grundsätzlich sind auch Kinderzuschüsse zur Rente Einkommen, das bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH FamRZ 1981, 28 = BGHF 2, 279; Göppinger, Unterhaltsrecht 3. Aufl. Rdn. 1195; Weychardt/Fuhr, Zur Weiterentwicklung der Frankfurter Unterhaltsrechtsprechung DAVorm Sonderdruck 1984, 4).

    Insofern darf auch der zuschußberechtigte Rentenempfänger nicht schlechter gestellt werden als jeder andere Kindergeldberechtigte (vgl. sinngemäß BGH FamRZ 1981, 28 = BGHF 2, 279).

  • OLG Köln, 27.06.1985 - 4 WF 152/85

    Unterhaltsberechtigter; Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten;

    Für den von dem Beklagten gemäß § 1262 RVO bezogenen Kinderzuschuß zu der Erwerbsunfähigkeitsrente ist diese Zwecksetzung nicht uneingeschränkt anzunehmen, da diese Leistung in erster Linie zu dem Ausgleich von Bedürfnissen des Empfängers bestimmt ist, die nicht im engeren Sinn durch den Aufwand für das zu unterhaltende Kind verursacht werden, sondern durch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Rentenempfängers (BGH FamRZ 1980, 1112 = BGHF 2, 270; 1981, 28 = BGHF 2, 279).

    1025; vgl. BGH FamRZ 1980, 1112 = BGHF 2, 270; 1981, 28 = BGHF 2, 279).

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 503/80

    Berücksichtigung erworbenen Vermögens

    Gegen die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für die Entscheidung über das Rechtsmittel bestehen gleichfalls keine Bedenken, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Beschluß entschieden hat, daß der Bundesgerichtshof zuständig ist (vgl. hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 505/80 -).
  • OLG Hamburg, 06.05.1985 - 2 WF 21/85

    Kürzung des Unterhaltsbedarfs; Volljähriges Kind; Leben bei Elternteil;

    Zwar sind die Zielsetzungen von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und Kinderzuschuß gemäß § 1262 RVO unterschiedlich: Das staatliche Kindergeld ist eine Maßnahme des allgemeinen Familienausgleichs (BGH FamRZ 1983, 49 f = BGHF 3, 599), während es sich bei den Kinderzuschüssen im wesentlichen um Maßnahmen sozialpolitischer Art handelt (BGH FamRZ 1981, 28 = BGHF 2, 279).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht Übereinstimmung, daß der Kinderzuschuß jedenfalls in der Höhe anteilig auf die Unterhaltspflicht beider Eltern anzurechnen ist, wie er den sonst bestehenden Kindergeldanspruch verdrängt (BGH FamRZ 1981, 28, 29 = BGHF 2, 279).

  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 250/91

    Anzeigen-Einführungspreis - Normalpreis

    Unterläßt das zulassende Gericht die Entscheidung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 EGZPO, so kann nach dem für den Rechtsmittelführer geltenden Meistbegünstigungsgrundsatz die Revision sowohl bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht als auch bei dem Bundesgerichtshof wirksam eingelegt werden (BGH, Urt. v. 8.10.1980 - IVb ZR 505/80, FamRZ 1981, 28; BGH, Beschl. v. 17.3.1982 - IVb ZB 520/80, FamRZ 1982, 585).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.1981 - 5 UF 293/80
  • VG Neustadt, 25.03.2010 - 4 K 685/09

    Anforderungen an die Aufklärungüber die Folgen einer Jugendhilfeleistung für den

  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 322/81

    Unterhalt - Umfang - Beamter - Eheliches Kind - Einkommen - Dienstbezüge -

  • BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 508/80

    Bewertung ausländischer Anwartschaften

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 79/88

    Rechtanwendung bei Entscheidung über den Versorgungsausgleich geschiedener

  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 520/80

    Anwendung deutschen Rechts als Scheidungsfolgen-Statut - Erlangen der deutschen

  • OLG Bamberg, 28.07.1981 - 7 UF 22/81
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZB 72/93

    Scheidung einer Ehe zwischen amerikanischen Staatsbürgern nach amerikanischem

  • OLG Karlsruhe, 11.04.1985 - 16 UF 112/84
  • OLG Saarbrücken, 11.03.1982 - 6 UF 45/81
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 514/80

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des

  • OLG Frankfurt, 03.11.1983 - 1 UF 250/83
  • OLG Frankfurt, 23.08.1983 - 3 UF 116/83
  • OLG Nürnberg, 24.08.1982 - 10 UF 2342/82
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