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   BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82   

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https://dejure.org/1984,1547
BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82 (https://dejure.org/1984,1547)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1984 - IVb ZR 53/82 (https://dejure.org/1984,1547)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 (https://dejure.org/1984,1547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendiger Selbstbehalt des Elternteils gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern - Unterhaltsrechtliche Behandlung von Kinderzuschüssen zur Erwerbsunfähigkeitsrente, die nicht an den Rentenempfänger ausgezahlt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kinder - Unterhaltsansprüche - Selbstbehalt - Höhe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt des Kindes - Barunterhalt - Leistungsfähigkeit der Eltern - Darlegungslast - Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1603
    Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt neben Naturalunterhalt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1603
    Selbstbehalt des Elternteils gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des kleinen Selbstbehalts

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1614
  • MDR 1984, 920
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Dies ist nicht bedenkenfrei, weil die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin nicht dargetan hat, daß ihre Mutter, in deren Obhut sie lebt, außerstande ist, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts neben dem Natural- auch den Barunterhalt zu gewähren (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555 undSenatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 f).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZR 171/78

    Voraussetzungen und Umfang des Unterhaltsanspruchs des während der Ehe nicht

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Diese könnten daher nach allgemeinen Grundsätzen nur dann als die Leistungsfähigkeit des Beklagten begründend angesehen werden, wenn er die Beträge hätte zumutbarerweise einziehen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 - FamRZ 1980, 126, 128;Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80 - FamRZ 1982, 996, 997; Göppinger/Wenz a.a.O. Rdn. 1167).
  • BGH, 24.10.1979 - IVb ZR 171/78
    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Diese könnten daher nach allgemeinen Grundsätzen nur dann als die Leistungsfähigkeit des Beklagten begründend angesehen werden, wenn er die Beträge hätte zumutbarerweise einziehen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 - FamRZ 1980, 126, 128;Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80 - FamRZ 1982, 996, 997; Göppinger/Wenz a.a.O. Rdn. 1167).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Diese könnten daher nach allgemeinen Grundsätzen nur dann als die Leistungsfähigkeit des Beklagten begründend angesehen werden, wenn er die Beträge hätte zumutbarerweise einziehen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 - FamRZ 1980, 126, 128;Senatsurteil vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 738/80 - FamRZ 1982, 996, 997; Göppinger/Wenz a.a.O. Rdn. 1167).
  • BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80

    Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Ob diesem Grundsatz gefolgt werden könnte, mag im Hinblick darauf zweifelhaft sein, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sich die Zweckbestimmung von Sozialleistungen unterhaltsrechtlich nicht immer durchsetzt (vgl. etwaSenatsurteil vom 21. Januar 1981 - IVb ZR 548/80 - FamRZ 1981, 338 ff. zur Grundrente; vgl. auch die Kritik von Fuchs zur Behandlung der Kinderzuschüsse FamRZ 1982, 756, 762 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Dies ist nicht bedenkenfrei, weil die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Klägerin nicht dargetan hat, daß ihre Mutter, in deren Obhut sie lebt, außerstande ist, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts neben dem Natural- auch den Barunterhalt zu gewähren (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB; vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555 undSenatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 f).
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Dabei ist es ihm nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (vgl. dazuSenatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 - FamRZ 1982, 365, 366).
  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 105/80

    Rechtskräftiges Unterhaltsurteil - Bestimmung und Begrenzung der

    Auszug aus BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82
    Durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist nunmehr geklärt, daß nur Abs. 1 dieser Vorschrift das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Rentenempfängers voraussetzt - eine solche des Beklagten gegenüber der Klägerin kann hier gerade wegen seiner mangelnden Leistungsfähigkeit fraglich sein -, während Abs. 2 eine Auszahlung an das Kind oder die Stelle, die für das Kind aufkommt, schon dann ermöglicht, wenn dem Rentenempfänger, der Zuschuß für ein Kind zusteht, das er tatsächlich nicht selbst unterhält (vgl. BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 = MDR 1982, 349).
  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 123/21

    Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht

    Soweit der Senat in seiner früheren Rechtsprechung vom Gegenteil ausgegangen ist (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 591 und vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614), hält er daran nicht fest.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet jede Unterhaltspflicht dort ihre Grenze, wo dem Betroffenen nicht die Mittel für den eigenen notwendigen Lebensbedarf verbleiben (BGH, Urteile vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614 f. und vom 2. Mai 1990 - XII ZR 72/89 - NJW 1991, 356 f.).

    Diese Opfergrenze wird allgemein etwas über dem Sozialhilfebedarf des in Anspruch Genommenen angesetzt (BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O., vom 2. November 1988 a.a.O. und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).

    Zu ihrer Bestimmung haben die Oberlandesgerichte in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien (u.a. in der sog. Düsseldorfer Tabelle) Selbstbehaltsätze aufgestellt, von deren pauschalierten Werten im Regelfall ausgegangen werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. März 1984 a.a.O.).

    Für die Konkretisierung der Zumutbarkeitsgrenze auch der kostenbeitragsrechtlichen Leistungsfähigkeit ist es jedenfalls verfassungsrechtlich statthaft - sofern nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine Abweichung bedingen -, auf die in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien festgelegten (an der sog. Düsseldorfer Tabelle orientierten) und grundsätzlich (etwas) über dem Sozialhilfebedarf liegenden Selbstbehaltsätze abzustellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2001 a.a.O. und vom 25. Juni 2002 a.a.O.; BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 a.a.O. Rn. 32 ff.; BGH, Urteile vom 28. März 1984 a.a.O. und vom 2. Mai 1990 a.a.O.).

    Auch wenn unterhaltsrechtlich keine strenge Bindung an die Tabellenwerte der Leitlinien besteht, dürfen die Tatgerichte sich an diesen Erfahrungs- und Richtwerten orientieren, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen (BGH, Urteil vom 28. März 1984 a.a.O., Diederichsen, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 1603 Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten (Senatsurteile vom 28. März 1984 - IVb ZR 53/82 - NJW 1984, 1614 und vom 23. September 1992 - XII ZR 157/91 - FamRZ 1993, 43, 44 f.).
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