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   BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 551/80   

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https://dejure.org/1980,1691
BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 551/80 (https://dejure.org/1980,1691)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - IVb ZR 551/80 (https://dejure.org/1980,1691)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 551/80 (https://dejure.org/1980,1691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt - Regelunterhalt - Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts - Forderungsübergang - Anpassungsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 393
  • MDR 1981, 392
  • FamRZ 1981, 32
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 14.01.1969 - BT-Drs V/3719
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 551/80
    Auf diesem Standpunkt steht auch der Regierungsentwurf (ebenso wie schon der Entwurf des Bundesrats, BR-Drucks. 351/68 S. 47) des Einführungsgesetzes zum Nichtehelichengesetz BT-Drucks. V/3719), in dem in der Begründung zu § 643 Abs. 1 (S. 47) ausgeführt ist, der Grund des Unterhaltsanspruchs ergebe sich aus der Vaterschaft von selbst; allerdings könne geprüft werden, ob rückständige Unterhaltsansprüche nach § 1615 b BGB E nicht mehr dem Kinde, sondern einem Dritten zuständen.

    Demgemäß ist der Gesetzgeber bei Schaffung des § 643 ZPO davon ausgegangen, es sei in der überwiegenden Anzahl der Fälle, in denen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters den Durchschnitt nicht wesentlich übersteigen, zu erwarten, daß sich das Kind mit dem Regelunterhalt begnüge, so daß sich eine weitere Unterhaltsklage er übrigen werde (BT-Drucks. V/ 3719 zu § 643 Abs. 1, S. 47).

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung -

    Vorbehaltsurteile nach § 202 S 1 SGG iVm § 302 ZPO (vgl entsprechend § 599 ZPO) ergehen kraft gesetzlicher Anordnung unter ausdrücklichem Vorbehalt der im Nachverfahren zu treffenden Entscheidung (vgl zB BGH Urteil vom 29.10.1980 - IVb ZR 551/80 - NJW 1981, 393, 394) .
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 140/01

    Prüfungsumfang der Unterhaltspflicht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Dennoch hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 1980 (- IVb ZR 551/80 - FamRZ 1981, 32) diesen Zweck nicht genügen lassen, um den Vater mit dem Einwand des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 1615 b BGB a.F. (vgl. jetzt § 1607 Abs. 3 BGB) auszuschließen.

    Nach der letztgenannten Vorschrift konnte nämlich in einem sogenannten Anpassungsverfahren lediglich eine Herauf- oder Herabsetzung des geschuldeten Unterhalts gegenüber dem Regelunterhalt sowie ein Erlaß oder eine Stundung rückständiger Unterhaltsbeträge durch richterliche Entscheidung verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 aaO, 33).

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 1 UF 226/00

    Vaterschaftsfeststellung - Unterhaltsanspruch - Regelbeträge - unzulässiger

    Der Zweck der solcherart formalisierten Unterhaltsfestsetzung besteht (übereinstimmend mit § 643 ZPO a.F.) darin, dem nichtehelichen Kind möglichst schnell und auf einfachem Wege zu einem Unterhaltstitel zu verhelfen (vgl. BGH FamRZ 1981, 32 = NJW 1981, 393; Zöller/Philippi, ZPO, 22.Aufl., § 653 Rdnr.3).

    Der BGH hat für § 643 ZPO a.F. den Einwand des Forderungsübergangs nach § 1615b BGB a.F. zugelassen (BGH FamRZ 1981, 32 = NJW 1981, 393 m.w.N. zum damaligen Meinungsstand) und hat zwischen der Bemessung und Tilgung des Unterhaltsanspruchs einerseits und andererseits den Grund des Anspruchs betreffenden Einwendungen differenziert.

  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 80/80

    Geltendmachung des Regelunterhalts durch ein nichteheliches Kind nach

    Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1615 b BGB ist in dem Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts nach § 643 ZPO zu beachten und nicht erst im Anpassungsverfahren nach § 643 a ZPO zu prüfen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1980 - IV b ZR 551/80, FamRZ 1981, 32).
  • OLG Frankfurt, 04.11.1992 - 19 U 33/92

    Sittenwidrigkeit der Begebung eines Wechsel zur Begleichung einer

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  • OLG München, 15.07.1986 - 25 U 2839/86

    Nachweis des Erfordernisses einer Unterschrift eines Schecks

    Der Beklagten war die Ausführung ihrer Rechte vorzubehalten, weil sie dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat (§ 599 Abs. 1 ZPO ).Dieser Vorbehalt war in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH NJW 1981, 393/394).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2000 - 6 UF 98/00
    Dabei handelt es sich um Fragen der Bemessung und Tilgung des zu zahlenden Unterhalts, also um die endgültige Höhe des Unterhaltsanspruchs (vgl. BGH FamRZ 1981, 32).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.1983 - 11 U 154/83

    Aufnahme des Kindes; Haushalt

    In diesem Verfahren sind Einwendungen, die den Grund des Unterhaltsanspruchs betreffen, zulässig und zu prüfen; lediglich Fragen der Bemessung und Tilgung des zu zahlenden Unterhalts, die also nur die endgültige Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen, sind dem Nachverfahren des § 643a ZPO vorbehalten (so BGH FamRZ 1981, 32 = BGHF 2, 316 für den Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 1615b BGB; vgl. auch Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. Anm. IV, und Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 42. Aufl. Anm. 2, jeweils zu § 643 ZPO).
  • KG, 13.12.1985 - 3 U 3731/85

    Entführung; Nichteheliches Kind; Kind; Unterhalt; Zahlung; Aufnahme; Haushalt

    Das ist bereits in dem Annexverfahren nach § 643 ZPO, und nicht erst in einem Anpassungsverfahren nach § 643a ZPO zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1981, 393 = BGHF 2, 316), denn " weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck der §§ 643, 643a ZPO lassen sich ... Anhaltspunkte entnehmen für die Annahme, in dem Annexverfahren nach § 643 ZPO sollte auch der Grund des Anspruchs offenbleiben können mit der Folge, daß das nichteheliche Kind einen Titel über einen ihm nicht (mehr) zustehenden Unterhaltsanspruch erhalten würde ... « (BGH aaO; vgl. auch Göppinger, NEhelG 4. Aufl. § 1615f Anm. V 4; Baumbach/Albers, ZPO 44. Aufl. § 643 Anm. 2).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81
    b) Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1615b BGB ist in dem Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts nach § 643 ZPO zu beachten, und nicht dem Anpassungsverfahren nach § 643a ZPO vorzubehalten (vgl. BGH FamRZ 1981, 32 = BGHF 2, 316; Baumbach/Albers, ZPO 39. Aufl. § 643 Anm. 2; Karchin Zöller, ZPO 12. Aufl. § 643 Anm. II; Brühl/Göppinger/ Mutschler, Unterhaltsrecht 3. Aufl. 2. Teil Rdn. 1441; Damrau, FamRZ 1970, 285, 290; teilweise abweichend Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 643 Rdn. 9; a.A. OLG Celle NdsRpfl 1979, 143; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 643 Rdn. A 4).
  • OLG Hamm, 20.07.1981 - 19 W 47/81
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