Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2530
BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 (https://dejure.org/1985,2530)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 (https://dejure.org/1985,2530)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84 (https://dejure.org/1985,2530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil - Anforderungen an Widerruf der Prozessbevollmächtigung eines Rechtsanwalts - Versäumnisurteil bei Nichtverhandlungsbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1976 - IV ZB 20/76

    Mandatsverhältnis - Rechtsanwalt - Vorliegen einer ordnungsgemäßen Zustellung bei

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Die Kündigung ist eine gegenüber dem Mandanten abzugebende Willenserklärung (vgl. BGH Beschluß vom 24. November 1976 - IV ZB 20/76 - VersR 1977, 334).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 45/78

    Willenserklärung - Revision - Auslegung - Verjährung - Feststellung -

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Dabei ist er an die Würdigung des Oberlandesgerichts nicht gebunden, weil es sich um eine seiner uneingeschränkten Nachprüfung unterliegende Auslegung einer verfahrensrechtlichen Erklärung handelt (vgl. BGHZ 4, 328, 334; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 45/78 - VersR 1979, 373).
  • BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80

    Bestellung eines Prozessbevollmächtigten durch Anzeige des Prozessgegners -

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Die Angabe in der Klageschrift könnte daher auf einer bloßen Vermutung der Klägerin beruhen, die sich möglicherweise auf eine Vorkorrespondenz mit diesen Anwälten stützte, für den Bestand einer Prozeßvollmacht aber keine sicheren Anhaltspunkte geben würde (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80 - LM ZPO § 176 Nr. 13).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Ist dem Gericht diese Kenntnis bei der Besorgung einer Zustellung rechtzeitig - d.h. spätestens bis zum Beginn der Zustellung (BGH - Urteil v. 5. Dezember 1980 - I ZR 51/80 - NJW 1981, 1673, 1674) vermittelt worden, muß die Bestellung beachtet werden.
  • OLG Hamm, 25.05.1982 - 1 WF 150/82
    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Die Erklärung, in einem Termin nicht aufzutreten, kann auch nicht mit der Erklärung gleichgesetzt werden, im gesamten Verfahren nicht mehr auftreten zu wollen (vgl. zu einem derartigen Fall OLG Hamm NJW 1982, 1887 [OLG Hamm 25.05.1982 - 1 WF 150/82]).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Dabei ist er an die Würdigung des Oberlandesgerichts nicht gebunden, weil es sich um eine seiner uneingeschränkten Nachprüfung unterliegende Auslegung einer verfahrensrechtlichen Erklärung handelt (vgl. BGHZ 4, 328, 334; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - VI ZR 45/78 - VersR 1979, 373).
  • BAG, 14.11.1962 - 4 AZR 414/61

    Rechtskraft eines Urteils - Unzulässige Berufung - Zustellung des

    Auszug aus BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84
    Das war aber auch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, daß sich die Meldung des Prozeßbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, daß also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis vermittelt (vgl. BAG JZ 1963, 559, 560; Zöller/Stephan ZPO 14. Aufl. § 176, Rdnr. 7, 8; Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 176 Rdn. 18; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 176 Anm. B II a).
  • BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

    Klagezustellung: Erfordernis der Zustellung an den im Rubrum der Klageschrift als

    Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999, VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980, IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126; Urteil vom 9. Oktober 1985, IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286).

    Sie kann auch durch eine Anzeige des Prozessgegners erfolgen, wenn die vertretene Partei oder ihr Vertreter dem Gegner von dem Bestehen einer Prozessvollmacht Kenntnis gegeben haben (Senatsbeschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99, aaO; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1; BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488; BayVerfGH, NJW 1994, 2280, 2281; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 822, 823; OLG Köln, OLGR 1992, 302, 303; MünchKommZPO/Häublein, aaO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 172 Rn. 9; Zöller/Stöber, aaO Rn. 7; Musielak/Wolst, aaO Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Kessen, aaO Rn. 4).

    Allerdings sind in der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch in der Literatur teilweise Zweifel geäußert worden, ob die Benennung eines Prozessbevollmächtigten der beklagten Partei im Rubrum der Klageschrift allein ausreicht, um von einer Bestellung zum Prozessbevollmächtigten für den Rechtszug gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausgehen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80, aaO; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, aaO; BayVerfGH, aaO; OLG Hamburg, MDR 1991, 259; OLG Naumburg FamRZ 2000, 166; Stein/Jonas/Roth, aaO Rn. 9 und 11; Musielak/Wolst, aaO; vgl. auch OLG Zweibrücken, aaO).

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 48/10

    Wirksamkeit der Klagezustellung: Mögliche Heilung des etwaigen Zustellungsmangels

    In dem Auftreten eines Rechtsanwalts vor Gericht liegt zugleich seine "Bestellung" zum Prozessbevollmächtigten im Sinne von § 172 ZPO, selbst wenn er keine Prozessvollmacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1973 - NotZ 4/73, BGHZ 61, 308, 311; BGH, Beschluss vom 23. November 1978 - II ZB 7/78, VersR 1979, 255; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286, 287 m.w.N.).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Die Erklärung eines Prozessbevollmächtigten, "nicht aufzutreten" bedeutet, dass er trotz seiner körperlichen Anwesenheit wie ein nicht Anwesender behandelt werden möchte (BGH 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84 - NJW-RR 1986, 286).
  • BGH, 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

    Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen

    (aa) Aus dem Inhalt dieses Schriftsatzes, den der Senat als verfahrensrechtliche Erklärung in freier Würdigung selbst auslegen kann (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 2; vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 27 mwN), ergibt sich mit der für die Anzeige gemäß § 87 Abs. 1 Alt. 1 ZPO erforderlichen Eindeutigkeit das (sofortige) Erlöschen der Prozessvollmacht von Rechtsanwalt L.     .

    (bb) Diese Mitteilung, nach der keine vernünftigen Zweifel über die eingetretene Mandatsbeendigung und das Erlöschen der Vollmacht des Rechtsanwalts L.      zur Vertretung der Beklagten im Rechtsstreit einschließlich der Entgegennahme von Zustellungen für diese verbleiben, war der mit der Urteilszustellung befassten Geschäftsstelle des Amtsgerichts (§ 168 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 153 GVG) in dem maßgeblichen Zeitpunkt der Veranlassung der Zustellung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 5. Dezember 1980 - I ZR 51/80, NJW 1981, 1673 unter II; vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, NJW-RR 1986, 286 unter 1) bekannt.

  • OLG Koblenz, 21.02.2005 - 3 W 105/05

    Voraussetzungen eines Versäumnisurteils im schriftlichen Verfahren

    Das war jedoch nicht erforderlich, denn die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ist nicht formgebunden; es genügt, dass sich die Meldung des Prozessbevollmächtigten aus den Umständen ergibt, dass also irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters dem Gericht die Kenntnis hiervon vermittelt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286; NJW 1987, 440; NJW-RR 1992, 699).

    Dazu genügen die Entgegennahme der Klageschrift und die Übersendung des vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Empfangsbekenntnisses mit der Angabe, dass dieser zur Entgegennahme der Zustellung legitimiert sei (vgl. dazu BGH NJW-RR 1986, 286).

  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00

    Genehmigungsbedürftige Geschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei

    Es reicht aus, dass für das Gericht oder bei Parteizustellung für den Gegner durch irgendeine Handlung der Partei oder des Vertreters oder aus den Umständen die Bestellung erkennbar wird (KG NJW 1994, 3111; BGH NJW-RR 1986, 286).

    Der Umstand, dass sich die Parteien bereits außergerichtlich anwaltlicher Hilfe bedient und über diese miteinander Korrespondenz geführt haben, reicht für die Annahme einer Bestellung zum Verfahrensbevollmächtigten nicht aus (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286 [287]).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02

    Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des

    Es ist vielmehr anerkannt, dass die Bestellung als Prozessbevollmächtigter im Sinne von § 176 ZPO aF nicht nur nicht formgebunden ist, sondern nicht einmal notwendig ausdrücklich erfolgen muss, sich vielmehr auch aus irgendeiner Handlung der Partei oder des Bevollmächtigten ergeben kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 286f.).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    - BGH, Beschluss vom 01.10.1980 - IVb 613/80 -, juris, Rn. 7; Urteil vom 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 -, NJW-RR 1986, 286 [287]; Urteil vom 09.10.1985 - IVb ZR 59/84 -, NJW-RR 1986, 286 [287] -.
  • KG, 21.12.2022 - 5 U 1039/20

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; ordnungsgemäße Zustellung

    Diese Kenntnis kann grundsätzlich auch formlos vermittelt werden oder sich aus den Umständen ergeben; erforderlich ist jedoch, dass sich die Tatsache, dass ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter der Partei auftreten soll, wenigstens aus den Gesamtumständen eindeutig ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84, Rn. 4, juris; OLG München, Urteil vom 14. September 2017 - 6 U 1864/17, Rn. 44, juris).
  • OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06

    Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

  • BGH, 05.02.1992 - XII ZB 6/92

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Zustellung eines

  • OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 131/00

    Verfahrensrecht: Wahrung der Vollziehungsfrist

  • LG Stralsund, 08.05.2012 - 6 O 39/11

    Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der

  • LG Köln, 15.06.2012 - 18 O 140/07
  • BGH, 04.12.1985 - IVb ZB 68/85

    Verwerfung der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Rechtsunwirksamkeit einer

  • OLG Celle, 26.01.1987 - 21 UF 124/86

    Ablehnung eines nachehelichen Versorgungsausgleichs; Verletzung der Pflichten der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht