Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1982, 1590
- MDR 1982, 561
- FamRZ 1982, 590
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02
Familienrecht - Haushaltsführung von unterhaltspflichtigen Elternteil: Zulässig?
Im Falle eines berechtigten Rollentausches ist die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus erster Ehe auf der Grundlage einer Nebenerwerbstätigkeit und des Taschengeldanspruchs nicht durch einen fiktiven Unterhaltsanspruch begrenzt, der sich ergäbe, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil auch in seiner neuen Ehe vollzeiterwerbstätig wäre und von solchen Einkünften seinen eigenen Selbstbehalt sowie alle weiteren gleichrangigen Unterhaltsansprüche abdecken müsste (Aufgabe der Senatsrechtsprechung in den Senatsurteilen vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, vom 26. September 1984 - IVb ZR 32/83 - NJW 1985, 318, vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 81/85 - FamRZ 1987, 472, vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - FamRZ 1998, 286, vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 191/98 - FamRZ 2001, 1065 und Weiterführung des Senatsurteils vom 12. November 2003 - XII ZR 111/01 - FamRZ 2004, 364).*).Denn der neue Ehegatte müsste es auch im Falle der Vollerwerbstätigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten hinnehmen, dass die Einnahmen daraus nicht ganz zur Bestreitung des Familienunterhalts zur Verfügung stünden, sondern zum Teil zum Unterhalt der gleichrangigen Kinder aus der früheren Ehe verwendet werden müssten (Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 592).
Eine weitergehende Obliegenheit lasse sich auch aus dem Gleichrang der Unterhaltsansprüche aller minderjährigen Kinder nicht herleiten (Senatsurteile vom 31. März 1982 aaO und vom 26. September 1984 - IVb ZR 32/83 - NJW 1985, 318 f.).
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten
In diesem Urteil hat sich das Gericht mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 31. März 1982 (IVb ZR 667/80 = FamRZ 1982, 590 ff.) - zur Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils, der in seiner neuen Ehe die Haushaltsführung und die Betreuung des aus dieser Ehe hervorgegangen minderjährigen Kindes übernommen hat - auseinandergesetzt.Abgesehen davon, daß die Darlegungen des Oberlandesgerichts dem Grundsatz des § 1360 Satz 2 BGB nicht angemessen Rechnung tragen und den wirtschaftlichen Wert des "Unterhaltsbeitrags", den der haushaltführende Ehegatte in seiner neuen Ehe leistet, außer Betracht lassen, rechtfertigen die Ausführungen des erkennenden Senats aus dem Urteil vom 31. März 1982 (aaO) nicht die hieraus von dem Oberlandesgericht gezogenen Schlüsse.
Die Senatsentscheidung vom 31. März 1982 (aaO) betraf einen Fall, in dem zu den minderjährigen Kindern aus der früheren Ehe des Beklagten ein weiteres minderjähriges Kind aus seiner zweiten Ehe hinzugekommen war, für das der Beklagte als "Hausmann" die Betreuung übernommen hatte.
- BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00
Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die …
Entgegen der Auffassung der Revision ist ihr Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann bei der Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 591).
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …
All dies gilt jedoch nur, wenn das unterhaltsberechtigte Kind aus der früheren Ehe den ebenfalls unterhaltsberechtigten Angehörigen der neuen Familie, die der Unterhaltspflichtige durch seine Hausarbeits- und Betreuungsleistungen versorgt, unterhaltsrechtlich im Range gleichsteht (…BGHZ aaO.; Senatsurteile vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, 26; vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 591; vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 377; vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 63/85, zur Veröffentlichung bestimmt).Die Erwerbsobliegenheit gegenüber dem gleichrangig unterhaltsberechtigten Kind aus der ersten Ehe würde an der Verpflichtung seiner erwerbstätigen zweiten Ehefrau, ihn im Rahmen der zwischen den Eheleuten getroffenen Aufgabenverteilung zu unterhalten (§§ 1360, 1360a BGB ), nichts ändern, so daß der Beklagte die aus dem Nebenerwerb erzielten Einkünfte ohne den Einbehalt eines für seinen eigenen Lebensunterhalt erforderlichen Betrages für den Unterhalt des Kindes aufwenden müßte (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 aaO. S. 592).
Der den Kindern aus der früheren Ehe Unterhaltspflichtige wäre also bei Fortführung seiner Vollerwerbstätigkeit nicht nur zur Aufbringung des Barunterhalts für diese Kinder verpflichtet, sondern er müßte - jedenfalls in der Regel - aus dem dann von ihm allein erzielten Einkommen auch seine neue Familie unterhalten; vor einer dadurch bedingten Schmälerung ihres Barunterhalts wären die Kinder aus der früheren Ehe nicht geschützt (Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 592).
- OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - VI UF 237/90
BGB § 1603 Abs. 2, 1606 Abs. 3 S. 2
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.11.2003 - XII ZR 111/01
Familienrecht - Unterhaltsberechnung durch hypothetischen Rollentausch?
Ist eine geschiedene Ehefrau ihrem Kind aus erster Ehe barunterhaltspflichtig, kommt eine Kontrollberechnung anhand des bei einem hypothetischen Rollentausch erzielbaren Erwerbseinkommens nicht in Betracht, wenn ein solcher Rollentausch tatsächlich nicht stattgefunden hat, weil die Ehefrau wie schon zuvor in ihrer ersten Ehe die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder übernommen hat (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 und vom 26. September 1984 - IVb ZR 32/83 - NJW 1985, 318 und Fortführung der bisherigen "Hausmannrechtsprechung").*). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, die bei dem anderen Elternteil geblieben sind, nicht dadurch entfällt, daß der Unterhaltspflichtige eine neue Ehe eingeht und im Einvernehmen mit seinem neuen Ehegatten Aufgaben der Haushaltsführung und der Betreuung von Kindern aus der neuen Ehe übernehmen will (vgl. BGHZ aaO. sowie die Senatsurteile vom 7. Oktober 1981 - IVb ZR 610/80 - FamRZ 1982, 25, vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590 und vom 7. Juli 1982 - IVb ZR 728/80 -, nicht veröffentlicht). - BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 728/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80
Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 15.11.2004 - 1 UF 447/02
Leistungsfähigkeit, Familienunterhalt, Ehefrau
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters im Rahmen der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt ist sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).Denn sein Unterhaltsanspruch gegen seine Ehefrau ist bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 II BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 I BGB (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742).
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83
- OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
Unterhaltspflicht - Haushaltsführung - Entlastung gegenüber eigener Familie - …
- OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04
Nachscheidungsunterhalt: Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen bei …
- BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85
Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten
- OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
Zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über die …
- BGH, 22.12.1982 - IVb ZR 337/81
- OLG Hamm, 14.03.2008 - 13 UF 148/07
Zu den für eine Abänderungsklage maßgeblichen Umständen für eine Änderung - …
- OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98
Verletzung der Pflichten durch einen Rechtsanwalt bei Anraten eines …
- OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00
Hausmann-Fall
- OLG Schleswig, 21.10.1988 - 10 UF 66/87
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
- OLG MÜnchen, 11.09.1986 - 16 UF 1134/86
BGB § 1603; ZPO § 323
- OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 1 UF 197/00B
- OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 1 UF 197/00A
