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   BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89   

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BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89 (https://dejure.org/1989,870)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1989 - IVb ZR 70/89 (https://dejure.org/1989,870)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 (https://dejure.org/1989,870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Zumutbarkeit - Mietfreies Wohnen - Lebensunterhalt - Verfügbares Einkommen - Verbindlichkeiten - Kreditbelastung - Tilgungsbelastung - Berufung - Revision - Wiedereinsetzung - Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 450
  • FamRZ 1990, 389
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86

    Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
    War die Erwartung einer Gewährung der Prozeßkostenhilfe hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnten, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorlagen oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHZ 26, 99, 101; auch Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2 und 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
    War die Erwartung einer Gewährung der Prozeßkostenhilfe hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnten, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorlagen oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHZ 26, 99, 101; auch Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2 und 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
    War die Erwartung einer Gewährung der Prozeßkostenhilfe hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnten, daß die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorlagen oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHZ 26, 99, 101; auch Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2 und 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 274/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89
    Die um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchende Partei hat aber - innerhalb der Frist des § 234 ZPO - darzulegen und glaubhaft zu machen, daß sie durch die subjektive Annahme ihrer Kostenarmut an der Einhaltung der versäumten Frist gehindert war, § 233 ZPO (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1952 - II ZR 274/51 = LM § 236 ZPO Nr. 4).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Die Zinslast als solche ist grundsätzlich hinzunehmen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - FamRZ 1990, 389).

    Anders als bei zur Finanzierung der Prozesskosten aufzustockenden vorhandenen Krediten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - FamRZ 1990, 389), die ersichtlich laufend bedient werden können oder die anderweitig gesichert sind, wird der Antragsteller bei der Beleihung einer Lebensversicherung erstmalig zu einer Zinszahlung verpflichtet.

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 55/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Die Zinslast als solche ist grundsätzlich hinzunehmen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - FamRZ 1990, 389).

    Anders als bei zur Finanzierung der Prozesskosten aufzustockenden vorhandenen Krediten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - FamRZ 1990, 389), die ersichtlich laufend bedient werden können oder die anderweitig gesichert sind, wird der Antragsteller bei der Beleihung einer Lebensversicherung erstmalig zu einer Zinszahlung verpflichtet.

  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des

    Dass von einer vermögenden Partei im Rahmen des Zumutbaren verlangt werden kann, dass sie ihre Kreditmöglichkeiten ausschöpft (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 450), ist ein allgemein anerkannter Grundsatz.
  • BFH, 11.04.1990 - I B 75/89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten -

    Dies hat der BFH - unter Auseinandersetzung mit der im Schrifttum zum Teil vertretenen Gegenauffassung - bereits mit Beschluß vom 27. Juni 1988 X S 10/87 (BFH/NV 1989, 124 m.w.N.) entschieden (vgl. auch Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. November 1989 IV b ZR 70/89, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1990, 389).

    Ob ein Hausgrundstück in diesem Sinne "klein" ist, wird - kombiniert - zum einen nach personenbezogenen Kriterien (Zahl der Bewohner des Hausgrundstücks und ihrer besonderen Bedürfnisse) und zum anderen nach sach- und wertbezogenen Kriterien (Größe, Zuschnitt und Ausstattung der Baulichkeit; Größe des Grundstücks; Wert des Grundstücks einschließlich der Baulichkeit) beurteilt - sog. Kombinationstheorie - (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 17. Januar 1980 5 C 48.78, BVerwGE, 294 m.w.N.; Kalthoener / Büttner, a.a.O., Rdnr. 318 m.w.N.; Schoreit /Dehn, Beratungshilfegesetz / Prozeßkostenhilfegesetz, § 115 ZPO Rdnr. 41 m.w.N.; ferner z. B. BGH-Beschluß in FamRZ 1990, 389; BFH-Beschluß in BFH/NV 1989, 124, 125).

    bb) Ebenso kann sich eine besondere Belastung aus den seit Inkrafttreten der Tabelle gestiegenen Kosten für die Unterkunft ergeben, soweit diese Kosten einerseits 18 v. H. oder rund 1/5 des verfügbaren Nettoeinkommens übersteigen (Beschlüsse in BVerfGE 78, 104, 109; ferner in BFH/NV 1989, 800, 802; des BGH in FamRZ 1990, 389) und andererseits nur im sozial angemessenen Rahmen anfallen, wobei wiederum auf den Maßstab des kleinen Hausgrundstücks i. S. des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG (vgl. oben II.2. b) zurückzugreifen ist (Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin vom 8. März 1989 L 6 J-S 91/88, JURIS; des OLG Bamberg vom 14. November 1984 2 WF 239/84, JurBüro 1985, 1258 m.w.N.; Kalthoener/Büttner, a.a.O., Rdnr. 260 m.w.N.).

  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Zu I.: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels eingebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht damit rechnen mußte, daß ihr Antrag aus wirtschaftlichen Gründen wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91

    Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei auch nach Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuches rechnen mußte; war diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGHZ 26, 99, 101; Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - IVb ZR 6/86 - FamRZ 1987, 925, ferner Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 , vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 - und vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2, 3 und 6).
  • LAG Hamm, 23.03.2015 - 14 Ta 120/15

    Verfahren des Arbeitsgerichts bei Anordnung eines Einmalbetrages aus dem Vermögen

    Die getrennte Behandlung unterschiedlicher Prozesskostenhilfeverfahren wird zudem daran deutlich, dass Ratenfestsetzungen in einem Verfahren im anderen Verfahren zu berücksichtigen sind ( vgl. BGH, 15. November 1989, IVb ZR 70/89, NJW-RR 1990, 450, Leitsatz 2 sowie Nr. 2 der Gründe ).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 3 WF 48/13

    Verfahrenskostenhilfe: Abzugsfähigkeit von Kreditverbindlichkeiten bei der

    Aufgrund dieser Vorschrift sind insbesondere monatliche Kosten für Darlehenstilgungen abzugsfähig, wenn die ihnen zugrunde liegende Kreditaufnahme vor Verfahrensbeginn erfolgt und die Höhe der Zins- und Tilgungsraten angemessen ist (BSG, Beschluss vom 3.11.2011 - B 1 KR 10/11 BH; siehe auch BGH, NJW-RR 1990, 450; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rn. 36 ff.; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Aufl., Rn. 286; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 147.
  • OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96

    PKH bei beweiserheblichem Vorbringen

    Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen der Antragstellerin erhöht sich sodann allerdings deshalb, weil die Antragstellerin mietfrei wohnt und im Hinblick hierauf 20 % des im übrigen verfügbaren Nettoeinkommens zuzusetzen sind (vgl. BGH NJW-RR 1990, 450; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 23 zu § 115).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 WF 48/03

    Ratenzahlungen nach bewilligter Prozesskostenhilfe aus anderen Verfahren sind im

  • OLG Köln, 15.09.1999 - 19 W 32/99

    Prozesskostenhilfegesuch: Einsatz einer Lebensversicherung

  • LAG Köln, 26.11.2010 - 1 Ta 270/10

    Berücksichtigung von Darlehensschulden bei der Prozesskostenhilfe

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2010 - 3 Ta 168/10

    Prozesskostenhilfe für besondere Belastung / Mutwilligkeit

  • OLG Brandenburg, 05.11.2001 - 9 U 19/01

    Voraussetzungen zur Bewilligung/Ablehnung der Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg, 20.01.2020 - 15 WF 12/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung von Ratenzahlungen im Rahmen der

  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 15 UF 201/09

    Entfallen der Eigenschaft eines Hausgrundstücks als Schonvermögen bei Auszug

  • BSG, 02.10.2001 - B 11 AL 177/01 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 31.03.1999 - XII ZB 150/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

  • BSG, 03.11.2011 - B 8 SO 6/11 BH
  • KG, 01.11.2004 - 26 U 98/04

    Prozesskostenhilfe: Keine Wiedereinsetzung bei unzureichendem

  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 3 WF 115/12

    Verfahrenskostenhilfeverfahren: Mitwirkungspflicht des Antragstellers;

  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 15 UF 199/09

    Anforderungen an eine Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 146/91

    Zulässigkeit einer Revision - Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2012 - 3 Ta 179/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Ratenfestsetzung bei Führung

  • BSG, 03.11.2011 - B 1 KR 10/11 BH
  • OLG Brandenburg, 04.04.2018 - 15 WF 36/18
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 P 2/11 BH
  • BSG, 03.11.2011 - B 1 KR 8/11 BH
  • LG Koblenz, 07.11.2003 - 2 T 813/03
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 2/11 BH
  • OLG Saarbrücken, 01.02.1994 - 9 WF 3/94

    Kaltmiete als besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO

  • SG Hildesheim, 07.04.2008 - 34 SO 144/05

    Anspruch auf Leistungsbewilligung von Hilfe zur Pflege des Ehemannes als nicht

  • SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 34 SO 144/05
  • OLG Frankfurt, 25.11.1999 - 5 UF 37/98
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