Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.07.1980 - IX 804/79 |
Kurzfassungen/Presse
- Landesrecht Baden-Württemberg (Leitsatz)
Fachhochschulstudium; Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.03.1979 - V 3/79
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1980 - IX 804/79
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08 29 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals des ,,begründeten Ausnahmefalls" oder des ,,begründeten Falls" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (…vgl. SächsOVG a. a. O. Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.];… OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: ,,prüfungsähnliche Entscheidung").
Gesundheitliche Beeinträchtigungen bei der Vorbereitung auf die Prüfung und bei der Erbringung der Prüfungsleistungen fallen nicht hierunter (vgl. VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.).
39 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (…vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.;… BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).
Hierbei muss sich das Leistungsbild so eindeutig und stetig am unteren Rande der Leistungsskala bewegen, dass sich der Schluss auf einen auch bei Zulassung zur Zweitwiederholung zu erwartenden Misserfolg mit einem hohen Maße von Wahrscheinlichkeit aufdrängt (vgl. VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung // …
17 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der ,,außergewöhnlichen Belastung" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (…vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.];… OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: ,,prüfungsähnliche Entscheidung").26 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (…Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.;… vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.;… BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).
- VGH Hessen, 08.02.1989 - 6 TG 4046/88
Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung im Ausnahmefall
Bei der Entscheidung darüber, ob ein "Ausnahmefall" vorliegt, steht der Prüfungsbehörde kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 -, amtl. Umdruck S. 7; Beschluß des Senats vom 11. Januar 1989 - 6 TG 4740/88 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 1980 - IX 804/79 - SPE III G II, 15 ).Die Bejahung eines Ausnahmefalles setzt voraus, daß der Mißerfolg des Prüflings bei der vorausgegangenen Wiederholungsprüfung auf außergewöhnlichen, beispielsweise sein Leistungsvermögen erheblich beeinträchtigenden Umständen beruhte (Hess. VGH, Urteil vom 22. Februar 1985 - 6 UE 2793/84 - zum Vorliegen eines "besonderen Ausnahmefalles" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer weiteren Wiederholung der Feststellungsprüfung; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 1980 - IX 804/79 -, a. a. O., für die in einer Studien- und Prüfungsordnung geregelte Zulassung zur zweiten Wiederholung eines Leistungsnachweises "in besonderen Härtefällen"; Bay. VerfGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - Vf. 16 VII - 86 -, SPE NF 2, 980 Nr. 33, zu Art. 70 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11 Bayerisches Hochschulgesetz, nach dem eine Hochschulprüfungsordnung eine zweite Wiederholung "in Ausnahmefällen" vorsehen kann).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 4 S 1684/95
Prüfungsrecht: Geltendmachung eines besonderen Härtefalls im nachhinein ist nicht …
Es kommt vielmehr auf die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie darauf an, diese Umstände im Hinblick darauf zu gewichten, ob sie ein außergewöhnliches Mißverhältnis zwischen dem zweimaligen Nichtbestehen der Prüfung und der individuellen Lage des Prüfungsbewerbers aufzeigen (VGH Bad-Württ., Urteil v. 8.7.1980 - IX 804/79). - OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 939/10
Zulassung zur zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; …
23 Die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der ,,außergewöhnlichen Belastung" als Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Überprüfung (…vgl. Senatsurt. a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 9. Juli 1980 - IX 804/79 -, juris [Ls.];… OVG NRW a. a. O. Rn. 42; HessVGH, Beschl. v. 8. Februar 1989, NVwZ-RR 1989, 371; a. A.: BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 1989, NVwZ-RR 1989, 198: ,,prüfungsähnliche Entscheidung"). - OVG Sachsen, 13.07.2011 - 2 B 156/11
Bachelor-Arbeit, Bearbeitungszeit, ECTS-Punkte, Ausnahmefall
Darunter ist der lang dauernde Widerstreit zwischen den Anforderungen des Studiums und der Prüfungen einerseits und den aus der sozialen und familiären Umwelt des Prüflings hervorgehenden Anforderungen andererseits zu verstehen, denen der Prüfling ausgesetzt ist (…vgl. Senatsurt. v. 28. April 2011 - 2 A 612/08 -, juris Rn. 28, 33; VGH BW, Urt. v. 8. Juli 1980 - IX 804/79 -). - VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1177/07
Prüfungswiederholung aufgrund eines Härtefallantrags wegen Erkrankung
Es kommt auf die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie darauf an, diese Umstände im Hinblick darauf zu gewichten, ob sie ein außergewöhnliches Missverhältnis zwischen dem zweimaligen Nichtbestehen der Prüfung und der individuellen Lage des Prüfungsbewerbers aufzeigen (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.3.1996, a.a.O.;… Urt. v. 8.3.1983 - 9 S 1296/82; Urt. v. 8.7.1980 - IX 804/79). - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 9 S 2535/93
Prüfungsrecht: zum Umfang des Fragerechts eines lediglich "hinzugezogenen" …
Das Tatbestandsmerkmal unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, soweit es um die Feststellung des Ausnahmecharakters des Einzelfalls und des Mißverhältnisses geht, in dem das endgültige Nichtbestehen der Prüfung dazu steht (Senatsurteile vom 9.7.1980 - IX 804/79 -, SPE III G II S. 15 - dort zitiert als Urteil vom 8.7.1980 - und vom 20.1.1988 - 9 S 1047/87 -, KMK-HSchR 1988, 553; Beschluß vom 9.10.1990 - 9 S 2052/90 -). - VGH Baden-Württemberg, 14.11.2007 - 9 S 742/07
Diplomverfügung
Nach Rechtsprechung des Senats ist für die Annahme einer negativen Leistungsprognose erforderlich, dass sich das Leistungsbild so eindeutig und stetig am unteren Rand der Skala bewegt, dass sich der Schluss auf einen auch bei Zulassung zur Zweitwiederholung zu erwartenden Misserfolg mit einem hohen Maße von Wahrscheinlichkeit aufdrängt; dabei ist insbesondere auch die Zahl der noch ausstehenden Leistungsnachweise zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 09.07.1980 - IX 804/79 -).
