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   BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02   

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https://dejure.org/2002,9226
BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02 (https://dejure.org/2002,9226)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2002 - IX B 104/02 (https://dejure.org/2002,9226)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - IX B 104/02 (https://dejure.org/2002,9226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs - Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 16.12.2002 - IX B 104/02
    Bei der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs sind der durch den gerügten Verfahrensfehler angeblich abgeschnittene Sachvortrag und seine Entscheidungserheblichkeit immer dann darzulegen, wenn der gerügte Gehörverstoß sich, wie im Streitfall, nur auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht (vgl. die Nachweise im Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter C. III. 1. a der Gründe).
  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Betrifft die Geltendmachung der Verletzung des rechtlichen Gehörs --wie hier-- einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte, die zu Unrecht nicht berücksichtigt worden sein sollen, setzt die Rüge insbesondere den substanziierten Vortrag voraus, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das FG nicht berücksichtigt habe, und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens das Urteil des FG --bei dessen materiell-rechtlicher Auffassung-- hätte anders ausfallen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2006 - IX B 199/05

    Feststellung nach § 15a EStG; Beweiskraft des Protokolls; Restitutionsbegehren

    Dazu ist bezogen auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte substantiiert darzulegen, wozu sie sich nicht haben äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten; darüber hinaus muss angegeben werden, dass bei Berücksichtigung des Sachvortrags eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. März 2006 I B 53/05, BFH/NV 2006, 1484; vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499).
  • BFH, 24.09.2014 - VII B 101/13

    Zur Versagung der (Wieder) Bestellung eines Steuerberaters wegen Besorgnis

    Wird --wie im Streitfall-- die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) nur in Bezug auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte gerügt, sind Darlegungen erforderlich, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können, d.h. inwieweit dieses Vorbringen entscheidungserheblich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499; vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591, 1592; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO) gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 01.07.2003 - III B 94/02

    NZB: Recht auf Gehör, Überraschungsentscheidung

    Bei der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs sind der durch das verfahrensfehlerhafte Verhalten angeblich abgeschnittene Sachvortrag, die unterbliebenen Nachweise sowie die Entscheidungserheblichkeit immer dann darzulegen, wenn sich die gerügte Verletzung rechtlichen Gehörs --wie im Streitfall-- nur auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte bezieht (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499).
  • BFH, 15.10.2007 - VII B 332/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verstoß gegen Denkgesetze und allgemeine

    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten des FG abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03

    Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im

    Darüber hinaus erfordert eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1580; BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und in BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 24.08.2006 - II B 112/05

    NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens

    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 25.07.2005 - VII B 35/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welcher Sachvortrag durch das angeblich verfahrensfehlerhafte Verhalten abgeschnitten wurde, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens das angefochtene Urteil hätte anders ausfallen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499, und vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591).
  • BFH, 24.01.2008 - II B 20/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Eine auf Verletzung dieser Verpflichtung gestützte schlüssige Verfahrensrüge erfordert Darlegungen dazu, welche in das Klageverfahren eingeführten Umstände das FG bei seiner Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt haben soll, inwiefern das Urteil auf der angeblichen Nichtberücksichtigung des Sachvortrages beruhen kann und inwieweit das angefochtene Urteil --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- bei Berücksichtigung des versagten Vorbringens hätte anders ausfallen können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 2002 IX B 104/02, BFH/NV 2003, 499; vom 12. November 2004 VII B 99/04, BFH/NV 2005, 932; vom 8. März 2006 VII B 309/05, BFH/NV 2006, 1317; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2005 - VII B 6/05

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem finanzgerichtlichen

  • BFH, 23.06.2005 - IX B 197/03

    Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

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