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   BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07   

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https://dejure.org/2007,4797
BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07 (https://dejure.org/2007,4797)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2007 - IX B 104/07 (https://dejure.org/2007,4797)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2007 - IX B 104/07 (https://dejure.org/2007,4797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine Zulassung der Revision bei bloßer Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07
    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 20.03.2007 - X B 185/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verfassungsmäßigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07
    Erforderlich ist aber eine substanziierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Problematik (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2007 X B 185/06, BFH/NV 2007, 1181).
  • BFH, 10.04.2013 - X B 106/12

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustbetrieben - Ausnahmsweise

    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144, und vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    a) Der Kläger rügt im Kern --zum Teil nach Art einer Revisionsbegründung und im Wesentlichen auf der Basis einer anderen Tatsachengrundlage-- die unzutreffende Umsetzung der BFH-Rechtsprechung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG und damit die inhaltliche Unrichtigkeit des Urteils, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144).
  • BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und

    Im Übrigen rügen die Kläger nach dem sachlichen Gehalt ihres Vorbringens (zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht wie insbesondere hinsichtlich des Fremdvergleichs) lediglich eine (am Einzelfall orientierte) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte ("unrichtige") Rechtsanwendung durch das FG, mithin materiell-rechtliche Fehler; damit kann indes die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144).
  • BFH, 10.06.2010 - IX B 233/09

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht - rechtliches Gehör

    Die Kläger setzen einen anderen (vermeintlich unstreitigen) Sachverhalt ("verbilligte Vermietung") anstelle dem des FG und rügen eine (am Einzelfall orientierte) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann indes die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144; vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39).
  • BFH, 30.09.2010 - IX B 66/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge materiell-rechtlicher Fehler

    Dies kann nach ständiger Rechtsprechung die Zulassung der Revision jedoch nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144).
  • BFH, 24.06.2008 - IX B 27/08

    Keine Divergenz bei anders gelagertem Sachverhalt - unzutreffende Umsetzung der

    Insoweit rügen die Kläger im Kern die unzutreffende Umsetzung der BFH-Rechtsprechung sowie eine unzureichende Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG, rügen also eine fehlerhafte Rechtsanwendung, mithin materiell-rechtliche Fehler, die aber die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/ NV 2007, 2144; vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

    Mit der Rüge materiell-rechtlicher Fehler des Urteils kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144, und vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

    c) Mit ihren Einwänden setzt die Klägerin ihre eigene Sachverhaltswürdigung (insbesondere zur Fremdüblichkeit) und ihre --auf dieser anderen Würdigung basierende-- Rechtsansicht anstelle des FG und rügt damit im Kern eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler des Urteils; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144, und in BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 17.02.2010 - IX B 180/09

    Keine Vermietungsabsicht bei konkret beabsichtigtem Verkauf

    Im Übrigen setzt der Kläger nach dem tatsächlichen Gehalt seines Vorbringens seine eigene Tatsachenwürdigung und Rechtsansicht anstelle der des FG und rügt dessen fehlerhafte Rechtsanwendung, mithin materiell-rechtliche Fehler; damit kann indes die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 177/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - Einspruchsrücknahme - Sachaufklärung -

    Letztlich rügen die Kläger --größtenteils nach Art einer Revisionsbegründung und aufgrund einer anderen Sachverhaltswürdigung und darauf basierenden Rechtsansicht-- mit der Verletzung von Auslegungsgrundsätzen und der --wegen der Annahme einer konkludenten, also stillschweigenden Einspruchsrücknahme gegebenen-- Nichtbeachtung des Rechtsschutzgedankens eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler des Urteils; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144).
  • BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09

    Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines Verfahrens über eine

  • BFH, 09.03.2009 - IX B 186/08

    Häusliches Arbeitszimmer - rechtliches Gehör - Sitzungsprotokoll - Sachaufklärung

  • BFH, 02.02.2010 - IX B 153/09

    Überschießender Sachantrag - Beweiserhebung - FG-Verfahrensfehler

  • BFH, 15.07.2008 - I B 4/08

    Darlegung einer Divergenz

  • BFH, 14.04.2008 - IX B 48/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Verfassungsfragen (hier: § 34 EStG) -

  • BFH, 04.08.2008 - IX B 85/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - kumulative Begründung des angegriffenen Urteils -

  • BFH, 12.12.2007 - XI B 152/06

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung

  • BFH, 24.03.2009 - I B 198/08

    Darlegung von Gründen für die Revisionszulassung

  • BFH, 05.03.2008 - IX S 29/07

    Prozesskostenhilfe für Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision:

  • BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung durch pauschale Bezugnahme -

  • BFH, 29.01.2008 - I B 174/07

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision

  • BFH, 11.07.2007 - IX S 9/07

    Prozesskostenhilfe nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten

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