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   BFH, 16.03.2000 - IX B 108/99   

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https://dejure.org/2000,9141
BFH, 16.03.2000 - IX B 108/99 (https://dejure.org/2000,9141)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2000 - IX B 108/99 (https://dejure.org/2000,9141)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2000 - IX B 108/99 (https://dejure.org/2000,9141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung - Einfamilienhaus - Fertigstellung - Vermietung an Eltern - Dingliches Nutzungsrecht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).
  • BFH, 29.11.2000 - I B 8/00

    Verfahrensmängel und Divergenz

    Eine solche kann nur vorliegen, wenn das FG einen Rechtssatz aufgestellt und angewandt hat, der von einem vom Bundesfinanzhof (BFH) oder vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtssatz abweicht (BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2007 - IX B 133/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; ordnungsgemäße Rüge

    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).
  • BFH, 29.11.2002 - VIII B 127/02

    Grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Denn nur bei gleich gelagertem Sachverhalt kommt eine Abweichung in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).
  • BFH, 22.08.2007 - IX B 48/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Vorliegen einer

    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).
  • BFH, 13.01.2006 - IX B 123/05

    Gesonderte Feststellung - Bauträger/Initiatoren eines sog. Sanierungsmodells

    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann jedoch nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).
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