Rechtsprechung
   BFH, 15.10.1999 - IX B 109/99   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01  

    Steuerrecht - Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    a) Dies setzt in Umbaufällen voraus, dass entweder die bisher vorhandene Gebäudesubstanz - mit Rücksicht auf die für die Nutzungsdauer bestimmenden Gebäudeteile (z.B. Fundamente, tragende Innen- und Außenmauern, Geschossdecken, Dachkonstruktion) - nicht mehr nutzbar war (sog. Vollverschleiß; vgl. BFH-Entscheidungen vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590; vom 15. Oktober 1999 IX B 109/99, juris; vom 12. März 1996 IX R 48/95, BFHE 180, 134, BStBl II 1996, 514) oder - sofern dies nicht gegeben ist - dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude in bautechnischer Hinsicht das Gepräge geben.
  • FG Sachsen, 19.01.2011 - 8 K 2255/04  

    Zum Neubau führende Modernisierung

    Dies setzt in Umbaufällen voraus, dass entweder die bisher vorhandene Gebäudesubstanz - mit Rücksicht auf die für die Nutzungsdauer bestimmenden Gebäudeteile, also Fundamente, tragende Innen- und Außenmauern, Geschossdecken, Dachkonstruktion - nicht mehr nutzbar war (sog. Vollverschleiß; vgl. BFH-Entscheidungen vom 3. Dezember 2002 IX R 64/99, BStBl II 2003, 590 ; vom 15. Oktober 1999 IX B 109/99, juris; vom 12. März 1996 IX R 48/95, BStBl II 1996, 514 ) oder - sofern dies nicht gegeben ist - dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude in bautechnischer Hinsicht das Gepräge geben.
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