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   BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05   

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https://dejure.org/2006,10633
BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05 (https://dejure.org/2006,10633)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2006 - IX B 121/05 (https://dejure.org/2006,10633)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - IX B 121/05 (https://dejure.org/2006,10633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 444; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 § 10e § 21; EigZulG § 8
    Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wohneigentumsförderung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00

    Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Danach sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597).

    In vollem Umfang sind sie nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und die dem vermieteten Gebäudeteil gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, m.w.N.).

  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Diese Voraussetzung ist regelmäßig gegeben, wenn der Schenker bereits an dem Grundstückskaufvertrag mit dem Veräußerer beteiligt ist (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779), der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto überwiesen wird (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder die vor dem Kauf erfolgte Schenkung mit genauer Zweckbindung für ein bestimmtes Grundstück verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 X R 42/97, BHF/NV 2001, 307).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Kann er diesen --ausschließlich seine Informations- und Tätigkeitssphäre betreffenden-- Nachweis (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789) nicht führen, können entsprechende Aufwendungen nicht steuermindernd in Ansatz gebracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99

    Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Kann er diesen --ausschließlich seine Informations- und Tätigkeitssphäre betreffenden-- Nachweis (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789) nicht führen, können entsprechende Aufwendungen nicht steuermindernd in Ansatz gebracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Die Fehlerhaftigkeit einer solchen Tatsachen- und Beweiswürdigung beträfe indessen materiell-rechtliche Fehler des finanzgerichtlichen Urteils, mit deren Rüge im Rahmen der Verfahrensrevision die Zulassung der Revision nicht erreicht werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des Finanzamtes (FA) veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen nach plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Die daraus vom Steuerpflichtigen gezogenen Schlüsse (ggf. auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge in künftigen Veranlagungszeiträumen) sind infolgedessen allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Diese Voraussetzung ist regelmäßig gegeben, wenn der Schenker bereits an dem Grundstückskaufvertrag mit dem Veräußerer beteiligt ist (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BFHE 175, 76, BStBl II 1994, 779), der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto überwiesen wird (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder die vor dem Kauf erfolgte Schenkung mit genauer Zweckbindung für ein bestimmtes Grundstück verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 2000 X R 42/97, BHF/NV 2001, 307).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99

    Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    In der Rechtsprechung des BFH ist des Weiteren geklärt, dass die Regeln einer strengen Überzeugungsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) bei einer durch die langjährige Praxis des Finanzamtes (FA) veranlassten Beweisnot des Steuerpflichtigen nach plötzlich geänderter tatsächlicher Würdigung durch das FA angemessen abzumildern sind, wenn die frühere Sachverhaltswürdigung tatsächlich möglich war und nicht auf einem in der Folgezeit korrigierbaren Rechtsfehler beruht (vgl. BFH-Urteile vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 12. April 2000 XI R 36/99, BFH/NV 2000, 1196).
  • BFH, 26.03.1996 - IX R 51/92

    Die Darlehensgewährung eines minderjährigen Kindes an ein Elternteil zur

    Auszug aus BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann nämlich ein steuerrechtlich erheblicher Aufwand dann nicht anerkannt werden, wenn er nach dem Gesamtplan des Steuerpflichtigen durch gegenläufige Rechtsakte erst geschaffen oder wieder ausgeglichen wird und damit von vornherein eine wirtschaftliche Belastung in Höhe des Aufwands vermieden werden soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 330, BStBl II 1996, 443; vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620; vom 18. Januar 2001 IV R 58/99, BFHE 194, 377, BStBl II 2001, 393; vom 22. Januar 2002 VIII R 46/00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685; vom 31. Juli 2002 X R 103/96, BFH/NV 2003, 26, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03

    Schuldzinsenabzug bei einem nur teilweise zur Gebäudeanschaffung verwendeten

  • BFH, 31.07.2002 - X R 103/96

    Vertrag zwischen nahen Angehörigen; Schuldzinsenabzug bei Schenkung und Darlehen;

  • BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04

    EigZul: mittelbare Grundstücksschenkung durch Geldzuwendung

  • BFH, 13.10.1993 - X R 81/91

    Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )

  • BFH, 22.01.2002 - VIII R 46/00

    Schenkung - Rückgewähr durch Darlehen im Rahmen eines Gesamtplans

  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

  • BFH, 27.07.2000 - X R 42/97

    SchenkungSt als Vorkosten i.S.v. § 10 e Abs. 6 Satz 1 EStG ?

  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 38/00

    Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

  • BFH, 18.01.2001 - IV R 58/99

    Schenkweise begründete Darlehensverbindlichkeit

  • BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03

    Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 61/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Die Würdigung eines Sachverhalts durch das FA in früheren Veranlagungszeiträumen kann nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung stets nur auf diese Zeiträume bezogen werden; die aus einer solchen Würdigung für die Zukunft gezogenen Schlüsse --auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge für künftige Veranlagungszeiträume-- sind grundsätzlich allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 8. Juni 2006 IX B 121/05, BFH/NV 2006, 1655).

    Insbesondere kann die Würdigung eines Sachverhalts durch das Finanzamt in früheren Veranlagungszeiträumen nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung stets nur auf diese Zeiträume bezogen werden, so dass die aus einer solchen Würdigung für die Zukunft gezogenen Schlüsse --ggf. auch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Beweisvorsorge in künftigen Veranlagungszeiträumen-- grundsätzlich allein der Verantwortungssphäre des Steuerpflichtigen zuzurechnen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. August 2004 IX B 41/04, BFH/NV 2005, 68; vom 8. Juni 2006 IX B 121/05, BFH/NV 2006, 1655).

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