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   BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09   

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https://dejure.org/2009,5615
BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09 (https://dejure.org/2009,5615)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2009 - IX B 124/09 (https://dejure.org/2009,5615)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - IX B 124/09 (https://dejure.org/2009,5615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eigenheimzulage für Zweitwohnung auf Gran Canaria?

  • IWW
  • Judicialis

    EigZulG § 2; ; EStG § 1 Abs. 1; ; EStG § 1 Abs. 2; ; EStG § 1 Abs. 3; ; EG Art. 39 Abs. 1; ; EG Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 2 Eigenheimzulagegesetz ( EigZulG ) mit Art. 39 EG und Art. 43 EG infolge des Ausschlusses der Eigenheimzulage an einen unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen für dessen in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Wohnung

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Eigenheimzulage für eine Zweitwohnung in einem anderen Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit von § 2 Eigenheimzulagegesetz (EigZulG) mit Art. 39 EG und Art. 43 EG infolge des Ausschlusses der Eigenheimzulage an einen unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen für dessen in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Wohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09
    Am 25. Februar 2009 stellten sie (nach Erhebung der Klage) einen Antrag auf gerichtliche AdV gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), weil ihnen nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. Januar 2008 Rs. C-152/05 (BStBl II 2008, 326) für ihre Wohnung in Spanien Eigenheimzulage zustehe.

    Das Urteil des EuGH in BStBl II 2008, 326 spreche nicht dagegen.

    Dem Urteil des EuGH in BStBl II 2008, 326 könne eine Beschränkung auf Steuerpflichtige, die lediglich nach § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 EStG steuerpflichtig seien, nicht entnommen werden.

    Die vom BMF und vom FG vertretene, auf unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 2 und Abs. 3 EStG reduzierte Anwendbarkeit des EuGH-Urteils in BStBl II 2008, 326 ergebe sich aus dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Streitfall und aus den Schlussanträgen des Generalanwalts.

    Ob § 2 EigZulG insoweit gegen Art. 39 und Art. 43 EG verstößt, als er Eigenheimzulage an den unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen i.S. von § 1 Abs. 1 EStG für dessen in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnung ausschließt, ist jedenfalls deshalb rechtlich zweifelhaft, weil diese Frage in der Rechtsprechung der Finanzgerichte ausgehend vom EuGH-Urteil in BStBl II 2008, 326 unterschiedlich beantwortet wird und der BFH dazu noch nicht entschieden hat.

    Für diese Auslegung spricht, dass der dem EuGH-Urteil in BStBl II 2008, 326 zugrunde liegende Fall keinen unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 1 EStG betrifft.

    Zwar enthält das EuGH-Urteil in BStBl II 2008, 326 in seinen Rechtsausführungen keine derartige Einschränkung.

    Liegt damit eine Anwendbarkeit der vom EuGH-Urteil in BStBl II 2008, 326 entwickelten Grundsätze auf "Gebietsfremde" (zum Begriff vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Bot, a.a.O., Rz 63, und EuGH-Urteil in DStR 2009, 1954, Rz 79) nicht fern, so fragt es sich, ob auch "gebietsfremd" in diesem Sinne ist, wer in einem anderen Mitgliedstaat jedenfalls seinen zweiten Wohnsitz hat.

    Das FG folgt insoweit der Auffassung der Kommission, die in einem --im FG-Urteil in EFG 2009, 1279 wiedergegebenen-- Schreiben vom 19. August 2008 mitgeteilt hat, dass nach ihrer Lesart des EuGH-Urteils in BStBl II 2008, 326 Eigenheimzulage auch für eine Zweitwohnung in einem anderen Mitgliedstaat gewährt werden müsse, wenn für die inländische Zweitwohnung ebenfalls eine Eigenheimzulage gewährt worden wäre.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-269/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09
    Auch das Urteil des EuGH vom 10. September 2009 Rs. C-269/07 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 1954), mit dem der Inlandsbezug des sog. "Wohn-Riester" (§ 92a EStG) für europarechtswidrig erklärt wurde, betrifft Grenzarbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats und nicht in Deutschland haben (so EuGH-Urteil in DStR 2009, 1954, Rz 82).

    Liegt damit eine Anwendbarkeit der vom EuGH-Urteil in BStBl II 2008, 326 entwickelten Grundsätze auf "Gebietsfremde" (zum Begriff vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Bot, a.a.O., Rz 63, und EuGH-Urteil in DStR 2009, 1954, Rz 79) nicht fern, so fragt es sich, ob auch "gebietsfremd" in diesem Sinne ist, wer in einem anderen Mitgliedstaat jedenfalls seinen zweiten Wohnsitz hat.

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09
    Das FG Baden-Württemberg hält in seinem Urteil vom 23. April 2009 3 K 3441/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1279; Revision eingelegt - Az. des BFH: IX R 20/09) die Begrenzung auf im Inland belegene Objekte von unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S. des § 1 Abs. 1 EStG ebenso für gemeinschaftswidrig.

    Das FG folgt insoweit der Auffassung der Kommission, die in einem --im FG-Urteil in EFG 2009, 1279 wiedergegebenen-- Schreiben vom 19. August 2008 mitgeteilt hat, dass nach ihrer Lesart des EuGH-Urteils in BStBl II 2008, 326 Eigenheimzulage auch für eine Zweitwohnung in einem anderen Mitgliedstaat gewährt werden müsse, wenn für die inländische Zweitwohnung ebenfalls eine Eigenheimzulage gewährt worden wäre.

  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09
    Rechtsschutz im Wege der AdV kann auch bei ernstlichen europarechtlichen Bedenken gegen eine einem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegende Rechtsnorm gewährt werden (vgl. dazu den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, unter B. I. 3., m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 101/02

    Übungsleiterfreibetrag auch für Tätigkeit in anderen EU-Staaten

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09
    Gemessen daran hat das FG Baden-Württemberg § 2 EigZulG wegen des Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts normerhaltend gemeinschaftskonform durch Eliminierung des Tatbestandsmerkmals "im Inland belegen" ausgelegt (vgl. dazu auch das BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFHE 222, 453).
  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Auszug aus BFH, 01.10.2009 - IX B 124/09
    Das FG Baden-Württemberg hält in seinem Urteil vom 23. April 2009 3 K 3441/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1279; Revision eingelegt - Az. des BFH: IX R 20/09) die Begrenzung auf im Inland belegene Objekte von unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S. des § 1 Abs. 1 EStG ebenso für gemeinschaftswidrig.
  • BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09

    Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit -

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat im Beschluss vom 1. Oktober 2009 IX B 124/09 (BFH/NV 2010, 179) entschieden hat, dass die Frage, ob die Begrenzung der Eigenheimzulage auf im Inland belegene Wohnungen auch in Bezug auf Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten darstelle, rechtlich zweifelhaft sei.
  • BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09

    Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter -

    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 IX B 124/09, BFH/NV 2010, 179).
  • FG Niedersachsen, 28.10.2009 - 9 K 146/09

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine im EU-Ausland belegene und

    So stimmt das Niedersächsische FG im ADV-Beschluss vom 3. Juni 2009 (9 V 80/09, EFG 2009, 1729; Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: IX B 124/09) der Auffassung der Finanzverwaltung zu.

    Im Beschluss vom 1. Oktober 2009 (IX B 124/09) hat der BFH auf Grund der vorstehenden unterschiedlichen Auffassungen als rechtlich zweifelhaft angesehen, ob die durch § 2 EigZulG angeordnete Begrenzung auf im Inland belegene Objekte auch in Bezug auf unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG eine Beschränkung der in Art. 39 und 43 EG verbürgten Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit darstellt und der Beschwerde stattgegeben.

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