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BFH, 21.10.2004 - IX B 137/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Annahme der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei umfangreicher Auseinandersetzung mit dem Klägervortrag in den Entscheidungsgründen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 96 Abs. 2
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 11.09.2003 - 6 K 358/02
- BFH, 21.10.2004 - IX B 137/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum - …
Auszug aus BFH, 21.10.2004 - IX B 137/03
Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, ist eine Frage der vom FG vorzunehmenden Tatsachenwürdigung, die den BFH als Revisionsgericht grundsätzlich bindet (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 2001 IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010), so dass sie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht überprüft werden kann.
- BFH, 09.09.2005 - IX E 3/05
Erinnerung gegen Kostenansatz; Streitwert
Die am 4. November 2003 eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 21. Oktober 2004 IX B 137/03 als unbegründet zurückgewiesen.Im Streitfall IX B 137/03 begehrte der Erinnerungsführer die Zulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2003 6 K 358/02 mit dem letztendlichen Ziel, das FG-Urteil aufzuheben und die Einkommensteuer 1998 aus einem zu versteuernden Einkommen von 113 091 DM festzusetzen.