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   BFH, 21.10.2004 - IX B 137/03   

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https://dejure.org/2004,11910
BFH, 21.10.2004 - IX B 137/03 (https://dejure.org/2004,11910)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX B 137/03 (https://dejure.org/2004,11910)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX B 137/03 (https://dejure.org/2004,11910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Annahme der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei umfangreicher Auseinandersetzung mit dem Klägervortrag in den Entscheidungsgründen

  • Judicialis

    FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 96 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum -

    Auszug aus BFH, 21.10.2004 - IX B 137/03
    Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, ist eine Frage der vom FG vorzunehmenden Tatsachenwürdigung, die den BFH als Revisionsgericht grundsätzlich bindet (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 2001 IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010), so dass sie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht überprüft werden kann.
  • BFH, 09.09.2005 - IX E 3/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz; Streitwert

    Die am 4. November 2003 eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 21. Oktober 2004 IX B 137/03 als unbegründet zurückgewiesen.

    Im Streitfall IX B 137/03 begehrte der Erinnerungsführer die Zulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2003 6 K 358/02 mit dem letztendlichen Ziel, das FG-Urteil aufzuheben und die Einkommensteuer 1998 aus einem zu versteuernden Einkommen von 113 091 DM festzusetzen.

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