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   BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10   

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https://dejure.org/2010,7437
BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10 (https://dejure.org/2010,7437)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2010 - IX B 14/10 (https://dejure.org/2010,7437)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - IX B 14/10 (https://dejure.org/2010,7437)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG; Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Zulassung der Revision wegen vermeintlich fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG - Unbeachtlichkeit unterlassener Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen vermeintlich unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Soweit die Kläger mit dem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 10. Juli 1997 V R 94/96 (BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wegen Divergenz für erforderlich halten sollten, haben sie dies nicht hinreichend dargelegt.

    Denn die tragenden Erwägungen insbesondere der angefochtenen Entscheidung und der (vermeintlichen) Divergenzentscheidung (BFH-Urteil in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707) wurden nicht so herausgearbeitet und gegenübergestellt, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird.

    Während nämlich im BFH-Fall in BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 das Feststellungsinteresse nach § 41 FGO der dortigen Klägerin als Rechnungsempfängerin am (bis dahin fehlenden) Umsatzsteuerausweis zu beurteilen war, ist im Streitfall über die Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 Abs. 1 Nrn. 3, 4 FGO) von (tatsächlichen, vermeintlichen oder ehemaligen) Feststellungsbeteiligten zu befinden.

  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Mit ihrem Vorbringen gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Mit ihrem Vorbringen gehen die Kläger von einem so nicht festgestellten Sachverhalt aus und rügen im Kern lediglich eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).
  • BFH, 10.02.2010 - III B 112/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 10.06.2010 - IX B 14/10
    Dazu gehören u.a. auch Ausführungen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 73/18

    Kein Drittanfechtungsrecht des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft gegen den

    Daher ist eine Klagebefugnis grundsätzlich nur für den Adressaten des Verwaltungsaktes anzuerkennen (vgl. das BFH-Urteil vom 1. April 2003 I R 70/01, BFH/NV 2003, 1282; und die BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2008 IV B 152/06, zitiert nach juris; und vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654), d.h. für denjenigen, dem der Verwaltungsakt als Beteiligter i.S.d. § 78 Nr. 2 AO bekannt gegeben worden ist, weil er für ihn bestimmt ist oder er von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 AO) und ihm gegenüber auch gem. § 124 Abs. 1 AO bekannt gegeben werden soll.
  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Dazu hätten u.a. auch Ausführungen gehört, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die zahlreichen, vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfragen umstritten sind (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2011 - III B 197/10

    Zulagenbegünstigung von Gerüstteilen - Feststellungslast für das Einhalten der

    Einwände gegen die Anwendung materiellen Rechts führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 09.12.2010 - V B 11/10

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Mitwirkung der

    Weiter bedarf es einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 20.10.2010 - II B 23/10

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz wegen abweichender Rechtsauffassung des FG

    Weiter bedarf es einer Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 121/09

    Zulassung der Revision bei Streit um Voraussetzungen des § 129 AO

    Damit rügen sie eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395, und vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 153/10

    Hinzuschätzung von Einkünften bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Verletzung

    Zudem haben sie sich nicht mit den in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen auseinandergesetzt (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654).
  • BFH, 14.09.2010 - IV B 60/09

    Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten als Revisionsgrund - Rüge nicht

    Wird --wie hier-- eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung des FG gerügt, wird ebenfalls ein materiell-rechtlicher Fehler der Vorentscheidung geltend gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Juni 2010 IX B 14/10, BFH/NV 2010, 1654), der --wie oben ausgeführt-- nicht zur Zulassung der Revision führt.
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