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   BFH, 21.08.2006 - IX B 142/05   

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https://dejure.org/2006,16492
BFH, 21.08.2006 - IX B 142/05 (https://dejure.org/2006,16492)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2006 - IX B 142/05 (https://dejure.org/2006,16492)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2006 - IX B 142/05 (https://dejure.org/2006,16492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EigZulG § 4 Satz 2; ; EigZulG § 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 S. 2
    NZB: EigZulG , Wohnungsüberlassung an Angehörige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus BFH, 21.08.2006 - IX B 142/05
    Danach dient eine Wohnung "eigenen" Wohnzwecken des Steuerpflichtigen i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG, wenn sie von ihm selbst und den ggf. mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 21.08.2006 - IX B 142/05
    Danach dient eine Wohnung "eigenen" Wohnzwecken des Steuerpflichtigen i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG, wenn sie von ihm selbst und den ggf. mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen als Wohnung genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284).
  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Insoweit beruft sich das FG zutreffend auf den BFH-Beschluss vom 21. August 2006 IX B 142/02 (BFH/NV 2006, 2235), wonach der Angehörige in der überlassenen Wohnung einen eigenständigen Haushalt führen muss.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 1580/04

    Bedeutung einer Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken für einen Anspruch auf

    b) Nach diesen Rechtsgrundsätzen erfordert die "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", dass der zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (vgl. dazu z.B.: BFH vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006 Seite 2225) die Wohnung tatsächlich und auf Dauer bewohnt (vgl. z.B.: BFH vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002 Seite 1284; BFH vom 21. August 2006 IX B 142/05, BFH/NV 2006 Seite 22035).
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