Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2000 - IX B 154/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8763
BFH, 01.02.2000 - IX B 154/99 (https://dejure.org/2000,8763)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2000 - IX B 154/99 (https://dejure.org/2000,8763)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - IX B 154/99 (https://dejure.org/2000,8763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag - Gestaltungsmißbrauch - Arbeitszimmers - Fachbücher - Spenden

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 9 Abs. 5; ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3; ; AO 1977 § 42; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b S. 3, § 9 Abs. 5
    Gestaltungsmissbrauch; Mietvertrag über Nutzung eines Arbeitszimmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • FG München, 08.10.2008 - 10 K 1573/07

    Gestaltungsmissbrauch bei Vermietung von in der Ehewohnung befindlichen

    Auch insoweit ist es für Finanzverwaltung und Finanzgerichte unter Beachtung des durch Art. 13 Grundgesetz gewährleisteten Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung nur sehr eingeschränkt möglich, die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse zu überprüfen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 01. Februar 2000 IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 08.10.1999 III 99/99, EFG 2001, 640; Urteil des FG Münster vom 05. Juni 2003 8 K 5960/01, EFG 2003, 1374; Urteil des FG Baden- Württemberg vom 31.05.2001 6 K 7/98, in [...]).
  • FG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 6 K 7/98

    Gestaltungsmissbrauch bzw. Fremdvergleich bei Vermietung von Arbeitszimmern durch

    Seit Bekanntwerden des BFH-Beschlusses vom 1. Februar 2000 (IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945 ) sei man von der Anwendbarkeit des § 42 AO überzeugt.

    Ein Mietvertrag kann nach Einführung der Regelung des § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 EStG insoweit als unangemessen i. S. von § 42 AO zu beurteilen sein, als er in seinen Wirkungen zu einer Umgehung der neu eingeführten Vorschriften führt (BFH-Beschluss vom 1. Februar. 2000, IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1024/00

    Schätzung der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Computers

    Eine Rechtfertigung durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe findet sich nicht (vgl. auch BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000 IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945 ).
  • FG Münster, 05.06.2003 - 8 K 5960/01

    Anerkennung von Mietverhältnissen über Arbeitsräume zwischen Arbeitnehmer und

    Nach diesem Grundsatz, der steuersystematisch einen Anwendungsfall des § 42 AO darstellt (Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) kann einem Mietverhältnis auch dann die ertragsteuerliche Anerkennung versagt werden, wenn mit dem Mietverhältnis die seit 1996 geltende Regelung über Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG umgangen werden soll (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000, IX B 154/99, BFH/NV 2000, 945 und Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 08. Oktober 1999, III 99/99, EFG 2001, 640).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht